Bei dieser 158 m² großen Baufläche handelt es sich um ein ehemals mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück. Darstellung im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet WA. Es besteht kein Bebauungsplan und kein Baulinienplan.
Die Straßenerschließungsbeiträge nach dem BbauG bzw. BauGB wurden von den Anliegern der Straße nicht bezahlt, da es sich bei der Straße zum einen um einen sogenannten Altfall handelt, also eine Straße, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BbauG1961 bereits den Ausbauzustand einer Erschließungsanlage hatte und zum Anderen eine Bundesstraße ist, die nicht in der Ausbau- und Unterhaltungspflicht der Stadt Laufen lag und liegt. Erschließungskostenbeiträge für Kanal und Wasser wurden auf der Grundlage der früheren Bebauung bezahlt. Ob hier Anrechnungen erfolgen müsste mit der Stadt im Zuge eines Antrages auf Vorbescheid geklärt werden. Eine Bebauung des Grundstücks ist im Sinne von §34 BauGB, über Stellung eines Antrages auf Vorbescheid möglich. Es besteht keine Abstandsflächenregelung Die Grundstückszufahrt erfolgt über die Straße.
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