Neuer Preis: Traumhafter Bauplatz in Neunkirchen am Brand (Ortsteil Ermreuth)
Hier bietet sich die Gelegenheit, ein wirklich selten idyllisch gelegenes Grundstück in Ermreuth am Fuße der Fränkischen Schweiz zu erwerben.
Das Grundstück hat bei ganz leichter Hanglage üppige 810 Quadratmeter und liegt malerisch und ausgesprochen ruhig am Ortsrand, auf der einen Seite kommt Wald und auf der anderen liegen Streuobstwiesen. Über diese hinweg geht der Blick weit, weit ins Tal und auf die Berge, unter anderem den Hetzles.
Verkehrslärm haben Sie nicht zu befürchten, denn der Weg auf der südlichen Seite ist nur für landwirtschaftlichen Verkehr frei und auf der Straße, die zum Grundstück führt, gibt es keinen Durchgangsverkehr.
Das Grundstück hat die Flurnummer 768/2 und wird wohl die Hausnummer 22 in der Baumgartenstraße bekommen.
Bebaubar ist das Grundstück laut Bebauungsplan Nr. 36 "Baumgarten" der Gemeinde Neunkirchen am Brand. Erlaubt ist ein Einfamilienhaus mit "I+D"-Vollgeschossen (Erdgeschoß und ausgebautes Dachgeschoß); die Grundflächenzahl beträgt 0,3, die Geschoßflächenzahl 0,5.
Die Erschließung hat jetzt begonnen und wird laut Gemeinde im Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Der Verkauf erfolgt provisionsfrei.
Bei Interesse bitte das Kontaktformular vollständig ausfüllen (also mit Adresse, und Telefonnummer) und senden; ich schicke Ihnen dann gern das ausführliche Exposé mit vielen weiteren Fotos, Plänen und Informationen (zu Erschließungskosten usw.).
Merkmale und Ausstattung
unerschlossen
Lage
Preise
Kaufpreis
250000 €250.000 €
308,64 €/m²
Provision für Käufer
keine Provision
Investor Insights
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Weitere Informationen
Sonstiges
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HAFTUNG Die Angebote der Immobilien-Agentur Franken erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen weder der Verkäufer noch die Immobilien-Agentur Franken. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
GELDWÄSCHE Die Immobilien-Agentur Franken ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG verpflichtet, den Auftraggeber und den Kaufinteressenten im Sinne des § 11 Abs. 2 GwG zu identifizieren, sobald der Auftraggeber ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Hauptvertrags (Kaufvertrag) äußert und die Hauptvertragsparteien hinreichend bestimmt sind.
PROVISION Die genannte Maklercourtage (= Provision) ist ein reines Erfolgshonorar; sie ist nur verdient und fällig, wenn durch die Leistungen des Maklers ein notariell beurkundeter Kaufvertrag mit Ihnen zustande kommt. Mit anderen Worten: Falls Sie die Immobilie NICHT kaufen, müssen Sie dem Makler auch NICHTS zahlen.
Stichworte
GRZ: 0,3, GFZ: 0,5