Baugrundstück für DHH umgeben von Neubauten - Baupartner vorhanden!
Dieses ca. 400 m² große Grundstück befindet sich in einem gehobenen Wohngebiet, überwiegend umgeben von Einfamilien- und Doppelhäusern. Lassen Sie sich von der Lage ohne Durchgangsverkehr und einem unverbauten Weitblick überzeugen. Hier erfüllt sich Ihr Traum von einem exklusiven Haus in traumhafter, begehrter Südwestlage. Der vorliegende, nicht qualifizierte Bebauungsplan von 1934 schafft perfekte Voraussetzungen für das Errichten einer großzügigen Doppelhaushälfte. Für die zweite Doppelhaushälfte ist bereits ein Käufer gefunden. Zudem werden direkt angrenzend zwei weitere Neubauten realisiert, sodass ein kleines Neubaugebiet in einem gewachsenen Gebiet entsteht.
Die Bebauung ist nach § 34 BauGB (Nachbarschaft) zu beurteilen, unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan: - Wohnnutzung - Grenzabstände mind. 3 m - Traufhöhe 6,50 m - Satteldach - Gauben zugelassen
Das Grundstück wird inklusive eines abrissreifen Bestandsgebäudes und ohne jegliche Bindung an Bauunternehmen oder Architekten veräußert. Gern können Sie das Bauvorhaben mit Ihrem präferierten Architekten umsetzen. Trotzdem liegt uns auch bereits ein unverbindliches Angebot einer renommierten Baufirma vor.
Partnerservices
Merkmale und Ausstattung
Bezug: sofort
Lage
Preise
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. Weitere Informationen siehe Provisionshinweis.
Investor Insights
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Weitere Informationen
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3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. Der Maklervertrag mit uns kommt durch eine Vereinbarung in Textform oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Stichworte
Bundesland: Baden-Württemberg