Das großzügige Grundstück verfügt über eine Ausdehnung von 1.032qm und befindet sich in einer begehrten Wohnlage im Osten Mühldorfs. Die unmittelbare Nachbarschaft ist geprägt von repräsentativen Einfamilienhäusern, der malerischen Eichkapelle und einem großen (öffentlichen) Grüngürtel im südlichen Anschluss an das Grundstück.
Aufgrund des Grüngürtels und der Zufahrt über eine Stichstraße mit lediglich 10 Anrainern handelt es sich um eine besonders ruhige und familienfreundliche Wohnlage im Stadtgebiet.
Je nach Bebauung und Witterung ist ein atemberaubender Fernblick über die Innauen und Mühldorfs Süden in die Alpen möglich.
Für das Grundstück findet der einfache Bebauungsplan "An der Eichkapelle" (WA5) Anwendung.
Die Erschließungskosten nach dem BauGB, insb. für die Anbindung an die öffentliche Straße und ökologische Ausgleichsflächen, Anliegerbeiträge sowie Kosten und Abgaben sind im Kaufpreis enthalten. Ebenso wurde bereits eine Vorauszahlung für die Herstellungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für den Kanal geleistet, die nach tatsächlich realisierter Geschossfläche durch den Erwerber mit der Stadt Mühldorf abzurechnen ist. Der Baukostenzuschuss für die Wasserversorgung und die weiteren Hausanschlusskosten sind vom Erwerber zu tragen.
Partnerservices
Merkmale und Ausstattung
voll erschlossen
Grundrisse
Grundrisse1 / 1
Lage
Preise
Kaufpreis
759000 €759.000 €
735,47 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei
Investor Insights
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Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Für Ihr Interesse an der charmanten Immobilien danken wir Ihnen recht herzlich! Bei der Annonce handelt es sich um eine Zusammenarbeit der Hausverwaltung Mayer und der Mühldorfer Immobilien Kanzlei. Bitte richten Sie Ihre Anfragen an Maximilian Salzberger +49 171 4444 8 55 mik@salzberger-immobilien.com
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Weitere Informationen Alle Informationen basieren auf Angaben Dritter und wir bedanken uns für deren Überlassung. Es wird keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.
Sonstiges
Die in den Luftbildern eingezeichneten Grundstücksgrenzen haben nur illustrative Zwecke. Maßgeblich für die Grenzen und damit die Grundstücksgröße sind natürlich die Angaben in der Flurkarte bzw. der Vermessung.