Ruhig gelegenes Baugrundstück in beliebter Lage von Ebermannstadt; im Ortsteil Niedermirsberg
Dieses attraktive Baugrundstück befindet sich in ruhiger und naturnaher Lage in Niedermirsberg. Mit einer Grundstücksgröße von 1.095 m2 bietet es ideale Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihres Traumhauses.
Derzeit befinden sich auf dem Grundstück drei massiv gebaute Einzelgaragen, die sich in gepflegten Zustand befinden und vielfältig genutzt werden können – sei es als Abstellfläche oder für den Fuhrpark. Diese bestehenden Garagen können entweder erhalten oder im Rahmen eines Neubaus in die Planung integriert werden.
Das Grundstück liegt in einem ausgewiesenen Wohngebiet und unterliegt dem örtlichen Bebauungsplan. Entsprechend den baurechtlichen Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, hier ein Einfamilienhaus zu errichten. Die genaue Art der Bebauung ist mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.
Dieses Baugrundstück bietet eine einmalige Chance, sich den Traum vom eigenen Heim in einer der schönsten Gegenden der Fränkischen Schweiz zu verwirklichen. Lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen!
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Merkmale und Ausstattung
Fernblick
Lage
Preise
Kaufpreis
179000 €179.000 €
163,47 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Investor Insights
Wir haben derzeit keinen Vergleich des Quadratmeterpreises für diese Immobilie.
Weitere Informationen
Besonderheiten
• Ruhige, familienfreundliche Lage • Drei bestehende massive Einzelgaragen • Grundstück mit Bebauungspotenzial • Idyllische, naturnahe Umgebung
Sonstiges
Sämtliche Angaben in diesem Exposé sind nach bestem Wissen zusammengestellte Vorabinformationen und bilden den Stand zum Zeitpunkt der Exposé-Erstellung ab. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Angaben wie immer ohne Gewähr.