Weitere Informationen
Weitere Informationen
Lt. Auskunft des Eigentümers und der Stadt Baiersdorf:
-besteht kein Bauzwang
-gibt es keinen Bebauungsplan – hier gilt § 34 BauBG.
Das Grundstück ist voll erschlossen (Erschließungsumfang, Strom, Wasser, Abwasser).
Informationen
Gerne senden wir Ihnen ein ausführliches Exposé für dieses Objekt mit weiteren Informationen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anfragen nur unter Angabe Ihrer kompletten Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse) bearbeiten werden - ansonsten folgt KEINE Rückmeldung unsererseits.
Für weitere Informationen zum Objekt, bitte unbedingt nachfolgende Daten des Kaufinteressenten im Kontaktformular angeben.
Alle Angaben (insbesondere Nebenkosten, Flächen- und Maßangaben) sind gemäß den uns vom Eigentümer erteilten Informationen. Evtl. beigefügte Grundrisse sind nicht maßstabsgetreu und eignen sich nicht zur Maßentnahme. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Irrtum, Auslassung und Zwischenverwertung vorbehalten. Interessenten ist jegliche Weitergabe, der durch uns erteilten Informationen, an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Andernfalls haftet der Interessent bei Vertragsabschluss durch den Dritten schadenersatzpflichtig in erteilten Informationen, an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Andernfalls haftet der Interessent bei Vertragsabschluss durch den Dritten schadenersatzpflichtig in Höhe der uns entgangenen Provision. die von uns eingestellten Bilder und Texte unterstehen dem Urheberrecht und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht für gewerbliche Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.
Wir arbeiten im Alleinauftrag.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers, werden Besichtigungen nur über unser Haus vorgenommen.
Aus Rücksichtnahme bitten wir Sie nicht auf dem Grundstück herumzulaufen oder an den Haustüren der Nachbarn zu klingeln.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Elke Häring Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.