Neuwertige 2- Zimmerwohnung mit Balkon und Tiefgaragenstellplatz in Esslingen-Hohenkreuz
Es handelt sich um eine gut aufgeteilte neuwertige Wohnung, welche im 2. OG rechts eines 6-Familienhauses liegt mit:
- 1 Wohnzimmer mit Essbereich - 1 Schlafzimmer - 1 Bad mit barrierefreier Dusche, WC und Waschbecken, sowie Waschmaschinenanschluss - 1 Balkon - 1 Abstellraum im Keller - 1 Tiefgaragenstellplatz - 1 Kinderwagen- und Fahrradabstellraum
Merkmale und Ausstattung
DSL-Anschluss
frei ab sofort
Balkon
Tiefgarage
Kelleranteil
2. Geschoss
Bad mit Dusche
Bodenbelag: Kunststoff
Lage
Energie und Bauzustand
Energieausweis
B
Baujahr2019
Zustand der Immobilieneuwertig
HeizungsartFußbodenheizung
Wesentliche EnergieträgerFernwärme
Preise
Warmmiete
1031 €1.031 €
davon
Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
821 €821 €
15,29 €/m²
Nebenkosten
120 €120 €
Heizkosten
in Nebenkosten enthalten
90 €90 €
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
60 €60 €
Kaution
2.463
Weitere Informationen
Wohnraumversorgungskonzept
Nach dem Wohnraumversorgungskonzept (WVK) der Stadt Esslingen, sind die Wohnungen „Am Schönen Rain“ für Personen der Zielgruppe III vorgesehen.
Zielgruppe III: Mietwohnungen für mittlere Einkommen, d.h. einer Einkommensgrenze bis zu 30% über dem Landeswohnraumförderungsprogramm
Einkommensgrenzen der Ziegruppe III 2 Personen - max. 75.140,00 €
z.B. Mitarbeiter der örtlichen Industrie, Verwaltungen sowie Haushalte mit 2 – 4 Personen
mindestens zwei Personen: - Familien: Paare oder Alleinerziehende -- mit mindestens einem minderjährigen Kind (Nachweis durch Geburtsurkunde) oder -- mit einem behinderten Kind (Nachweis durch Behindertenausweis, keine Altersgrenze) oder -- mit Nachweis einer bestehenden Schwangerschaft (ärztliche Bescheinigung Geburtstermin innerhalb der nächsten 6 Monate)
- Paare --keiner der Partner älter als 45 Jahre (sogenannte junge kinderlose Familie, Nachweis durch Ausweise
-Senioren -- beide Personen haben das 60. Lebensjahr vollendet
Einkommensgrenzen und Nachweis des Einkommens: Das Einkommen der Mietinteressenten wird anhand der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide nachgewiesen.
Sollten Einkommenssteuerbescheide nicht vorgelegt werden können, sind die Gründe hierfür aufzuzeigen und das Einkommen auf andere, geeignete Weise zu belegen.
Maximales Haushaltseinkommen Als Einkommen eines Haushaltsangehörigen gilt dessen Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten (Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro oder tatsächlich nachgewiesene höhere Werbungskosten). Das Einkommen aller Haushaltsangehörigen wird dann zusammengezählt.
Besichtigungstermine
Bei Interesse und Rückfragen können Sie sich gerne an den zuständigen Objektmanager Herrn Nick Lauer-Benkenstein (n.lauer@ewb-es.de) wenden.
Stichworte
Sonstiges: ISDN