Exklusives 1-Zimmerappartement mit Balkon fast am Strand von Heringsdorf - WE 5
Auf einem sonnigen Grundstück unmittelbar an der berühmten Promenade und dem weissen Ostseestrand ist dieses ansprechende Wohnprojekt entstanden, welches sich perfekt in die Umgebung einfügt.
Insgesamt 9 exklusive Appartements bieten komfortables Wohnen in exponierter Lage. Ein Aufzug und die Tiefgarage gehören selbstverständlich dazu.
Hier haben Sie in strandnaher Lage die Möglichkeit, in stylischer Atmosphäre Ihre Seele baumeln zu lassen und dennoch alle wichtigen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und kulturellen Einrichtungen in wenigen Minuten erreichen zu können.
Merkmale und Ausstattung
Personenaufzug
3. Quartal 2024
Balkon
Tiefgarage
1. Geschoss
Bad mit Dusche
Lage
Energie und Bauzustand
Energieausweis
Der Anbieter hat keine Daten zum Energieausweis hinterlegt.
Der Quadratmeterpreis dieser Immobilie ist durchschnittlich für diese Gegend.
Diese Anzeige
7.948,72 €/m²
Niedrigster Wert in der Region
3.288 €/m²
Höchster Wert in der Region
11.128 €/m²
Der angegebene Quadratmeterpreis wurde von AVIV Germany automatisch anhand des angegebenen Verkaufspreises und der angegebenen Quadratmeterzahl des Objektes berechnet. Der Vergleichswert basiert auf den verfügbaren Marktwerten zu Objekten ähnlicher Beschaffenheit und Lage. Diese Angaben können eine gutachterliche Bewertung nicht ersetzen, da diese immer auch vom Zustand und der Lage des konkreten Objektes abhängig ist.
Finanzierung
(Empfehlung: 20% der Gesamtkosten)
0
€
monatliche Rate
Von immowelt errechnet mit: 2 % Tilgungsrate, 3,7 % Sollzins und deinem Eigenkapital.
Weitere Informationen
Bautagebuch
https://riccius-immobilien.de/bautagebuecher/quartier-maxim-42-a-heringsdorf/
Sonstiges
Die genannten Preise sind Netto-Preise. Sollte diese Wohnung nicht gewerblich ferienvermietet werden, erhöht sich der Kaufpreis um die Höhe der gesetzlichen MwSt..
Im Kaufpreis sind der TG-Stellplatz und die Sauna enthalten.
Degressive Abschreibung
Durch das am 27. März 2024 verkündete Wachstumschancengesetz und damit dem § 7 Abs. 5a EStG, besteht für eine befristete Zeit die Wahlmöglichkeit Gebäude mit einer degressiven Abschreibung i. H. v. 5% abzuschreiben. Voraussetzungen dafür sind, dass die Gebäude: • Wohnzwecken dienen • Vom Steuerpflichtigen hergestellt wurden, oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind • und dass mit der Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen werden muss oder im Falle der Anschaffung ein obligatorischer Vertrag nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wurde. Gem. § 7 Abs. 5a Satz 2f. gilt das Datum in der nach jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften einzureichenden Baubeginnsanzeige als Beginn der Herstellung. Sollten landesrechtlich im Einzelfall keine Baubeginnsanzeigen vorgeschrieben sein, hat der Steuerpflichtige zu erklären, dass er den Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde freiwillig angezeigt hat. Ein obligatorischer Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks (Kaufvertrag oder Kaufanwartschaftsvertrag) ist zu dem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossen, zu dem er notariell beurkundet ist (vgl. EStR 7.2). Ein obligatorischer Vertrag gilt auch dann in dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung als rechtswirksam abgeschlossen, wenn der Vertrag erst nach Eintritt einer aufschiebenden Bedingung oder nach Ablauf einer Frist wirksam werden soll oder noch einer Genehmigung bedarf (vgl. EStH 7.2) Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sind bei Wahl der degressiven Abschreibung nicht zulässig (§ 7 Abs. 5a Satz 6). Ein nachträglicher Wechsel zur linearen Abschreibung ist möglich (§ 7 Abs. 5a Satz 7).
Demnach ist für die Wahl der degressiven Abschreibung der Baubeginn unerheblich, solange die Anschaffung des noch nicht fertigstellten Gebäudes nach dem 30.09.2023 erfolgt.
Die aufgeführte Rechtsauffassung bildet den aktuellen Stand der Gesetzeslage dar. BMF-Schreiben oder weitere Erläuterungen seitens des Gesetzgebers bzw. der Verwaltung liegen zurzeit nicht vor.