Tolle Ladenfläche im Herzen Rödelheims: Ideal für Freischaffende/Kreative/Bürogemeinschaften
Entdecken Sie diese attraktive Ladenfläche, die im Jahr 2023 umfassend modernisiert und saniert wurde. Die gehobene Ausstattung sorgt für ein angenehmes Wohn- und Arbeitsklima und erfüllt höchste Ansprüche.
Details zur Immobilie:
+ Lage: Zentrale Lage in Frankfurt am Main im Herzen Rödelheims + Letzte Modernisierung: 2023, alle Räumlichkeiten wurden sorgfältig saniert + Ausstattung: Hochwertige Materialien und moderne Technik + Bodenbelag: Holzboden, Fliesen) + Gäste-WC: Praktisch für Besucher und Kunden + Einbauküche: Voll ausgestattete Küche, ideal für den täglichen Gebrauch + Heizungsart: Gas-Heizung für effiziente Wärmeversorgung
Dieses Objekt bietet Ihnen die perfekte Kombination aus Wohnkomfort und geschäftlicher Nutzung. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Partnerservices
Merkmale und Ausstattung
Einbauküche
frei ab sofort
Erdgeschoss
Grundrisse
Grundrisse1 / 1
Lage
Energie und Bauzustand
Baujahr1890
Zustand der Immobilierenoviert / saniert
Wesentliche EnergieträgerGas
Preise
Nettomiete zzgl. Nebenkosten
1560 €1.560 €
Zusätzliche Kosten
Nebenkosten
440 €440 €
Provision für Mieter
Drei Warmmieten zzgl. MwSt.
Kaution
4500 €4.500 €
Weitere Informationen
Sonstiges
Die Immobilienagentur Roth bietet diese Immobilie exklusiv und im Alleinauftrag an. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich bei einer persönlichen Besichtigung.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Kontaktaufnahme.
Alle Angaben zum Objekt stammen vom Auftraggeber. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir daher nicht übernehmen.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch uns als Immobilienspezialist einschätzen.
Der entsprechende Energieausweis wurde angefordert, zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns dieser jedoch nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Stichworte
modernisiert: 2023
Sonstiges: EDV-Verkabelung