A.06_3-Zimmer-Wohnung im 1. OG sozial gefördert für 3 Personen bis Jahreseinkommen Euro 66.800,00
Merkmale und Ausstattung
offene Küche
Personenaufzug
frei ab 01.06.2025
Terrasse
Tiefgarage
Kelleranteil
1. Geschoss
Barrierefrei
Lage
Energie und Bauzustand
Baujahr2024
Zustand der ImmobilieNeubau, Erstbezug
HaustypKfW 55
HeizungsartFußbodenheizung
Wesentliche EnergieträgerFernwärme
Preise
Warmmiete
1056.83 €1.056,83 €
davon
Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
703.83 €703,83 €
9,80 €/m²
Nebenkosten
273 €273 €
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
80 €80 €
Kaution
2.351,00
Weitere Informationen
HOFMANN - Bahnhofsareal
Beste Lebensqualität: Das Projekt HOFMANN entsteht als klimafreundliches Effizienzhaus KFW 55 in ökologischer Holzhybridbauweise. Das Wohngebiet bietet höchste Lebensqualität zum Wohnen, Arbeiten und die Freizeit. Die wunderschöne Altstadt von Schwäbisch Hall verwöhnt Sie mit herrlichen Kulissen, guten Restaurants, Eisdielen und Cafés sowie einem vielfältigen kulturellen Angebot. Für Ihren Alltag sind die kurzen Wege die beste Voraussetzung.
geförderte Mietwohnung
Es handelt sich hier um eine in besonderer Weise geförderte Mietwohnung.
Folgende Voraussetzungen müssen Mieter erfüllen: - 3 Personen müssem mieten - max. Bruttoeinkommen/Jahr zum Zeitpunkt Abschluss Mietvertrag: Euro 66.800,00. - ein Wohnberechtigungsschein muss spätestens vor Abschluss Mietvertrag vorgelegt werden. Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen wird dieser Wohnberechtigungsschein von der aktuellen Wohnortgemeinde ausgestellt.
Antrag auf Wohnberechtigungsschein in Schwäbisch Hall wird gestellt bei: Herrn Baumann Stadt Schwäbisch Hall Fachbereich Baurecht/Denkmalschutz Am Säumarkt 6 74523 Schwäbisch Hall Öffnungszeiten sind Mo-Fr. 8.30-12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-17.00 Uhr
Folgende Unterlagen müssen für die Beantragung mitgebracht werden: •unterschriebener Antrag auf Wohnberechtigungsschein Blankovordruck finden Sie unter Dokumente, bitte ausfüllen •Kopie eines Ausweisdokuments aller künftig im Haushalt lebenden Personen •falls zutreffend Aufenthaltstitel •Einkommensnachweise aller künftig im Haushalt lebenden Personen, i. d. R letzte 3 Gehaltsabrechnungen, ggfs. Bescheid über Grundsicherung etc.
Besichtigungstermine
Nach Vereinbarung.
Küche
Küche muss vom Mieter eingebaut werden.