Außergewöhnlich geschnittene, modernisierte 3,5-Zimmer-Wohnung mit Loggia am Stadtpark
Die helle 3,5-Zimmer-Wohnung liegt im 3. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in unmittelbarer Nähe des Stadtparks mit 10 Einheiten - OHNE AUFZUG.
Das Haus verfügt über einen großzügigen und gärtnerisch gestalteten Innenhof/Garten mit altem Baumbestand, welcher mitgenutzt werden kann.
Wohn- und Schlafzimmer befinden sich auf der absolut ruhigen Innenhofseite.
Hausmeister- und Winterdienst sind im Anwesen vorhanden. Die Kosten hierfür sind bereits in den Nebenkosten enthalten.
Durch laufende Instandhaltungen im Objekt besteht hier kein Sanierungsstau. Derzeit sind keine größeren Sanierungen bekannt.
Die Rücklagen für das gesamte Objekt belaufen sich zum 31.12.2023 auf 127.973 €. Hiervon entfallen 4.368 € auf die angebotenen Wohnung.
Merkmale und Ausstattung
Einbauküche, offene Küche
DSL-Anschluss
sofort
Balkon
Kelleranteil
3. Geschoss
Bad mit Dusche
WG-geeignet
Lage
Energie und Bauzustand
Energieausweis
D
Baujahr1953
HeizungsartEtagenheizung
Wesentliche EnergieträgerGas
Preise
Kaufpreis
289000 €289.000 €
4.188,41 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % vom notariellem Kaufpreis incl. MwSt.
Laufende Kosten
Hausgeld
159 €159 €
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Der Quadratmeterpreis dieser Immobilie ist niedriger als der Durchschnitt in dieser Gegend.
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4.188,41 €/m²
Niedrigster Wert in der Region
3.110 €/m²
Höchster Wert in der Region
6.328 €/m²
Der angegebene Quadratmeterpreis wurde von AVIV Germany automatisch anhand des angegebenen Verkaufspreises und der angegebenen Quadratmeterzahl des Objektes berechnet. Der Vergleichswert basiert auf den verfügbaren Marktwerten zu Objekten ähnlicher Beschaffenheit und Lage. Diese Angaben können eine gutachterliche Bewertung nicht ersetzen, da diese immer auch vom Zustand und der Lage des konkreten Objektes abhängig ist.
Finanzierung
(Empfehlung: 20% der Gesamtkosten)
0
€
monatliche Rate
Von immowelt errechnet mit: 2 % Tilgungsrate, 3,7 % Sollzins und deinem Eigenkapital.
Weitere Informationen
Wichtige Informationen
Hinweis zum Geldwäschegesetz:
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird. • Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren. • Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten. • Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. • Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie ihrem Immobilienmakler Ihren Personalausweis und ermöglichen Sie ihm die erforderlichen Aufzeichnungen. • Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte.
Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz: http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung
Stichworte
Zustand: renoviert, saniert, gepflegt
Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: ISDN