Neubebauung nach Rückbau oder Sanierung? Wohnhaus mit Nebengebäuden am Ortsrand
Die kleine Hofstelle mit eigenem Nutzgarten, Stallungen und landwirtschaftlichen Flächen wurde ca. 1900 gebaut. Der Erhalt bestehender Bausubstanz ist grundsätzlich erstrebenswert und auch aus Nachhaltigkeitsgründen sinnvoll. In diesem Fall wurde jedoch über einen sehr langen Zeitraum nicht in das Haus und die Nebengebäude investiert, so dass der Zustand der Immobilie eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierung voraussichtlich nicht zulässt.
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Merkmale
5.303 m² Grundstück
Kelleranteil
Das Wohnhaus ist ein Putzbau, der zur Straßenseite nachträglich verklinkert worden ist. Die Raumaufteilung ist stark zerschnitten und nicht mehr zeitgemäß.
- Holzvertäfelungen und Feuchtigkeitserscheinungen in einigen Räumen - Elektrische Leitungen über Putz - Fenster aus unterschiedlichen Bauzeiten in Holz- und Kunststoffrahmen - teils mit Rollläden - Terrazzofliesen im Eingangsbereich - Holzfüllungstüren - teils mit Glaseinsätzen - Holzfußböden - Einzelöfen für Holz und Briketts - Badezimmer im Erdgeschoss mit Badewanne, Dusche, Toilette, Waschbecken - Teilkeller (manchmal steht Wasser im Keller).
Bei älteren Häusern empfehlen wir immer eine Überprüfung des Dachstuhls durch eine Fachfirma.
Haustechnik: Öffentliches Wasser, 3-Kammersystem für 4 Personen, Elektrizität, Telefon, SAT-Schüssel. Warmwasser über Durchlauferhitzer. Der Schornsteinfeger hat die Schornsteine stillgelegt.
Energieausweis: Da das Gebäude keine Heizungsanlage hat, liegt kein Energieausweis vor.
Übergabe: Das Hausgrundstück ist frei und geräumt und kann kurzfristig nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages übergeben werden. Die angrenzende Ackerfläche ist verpachtet.
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Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Baujahr1900
Zustand der Immobilierenovierungsbedürftig / sanierungsbedürftig
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Grundstück: Das Grundstück hat eine Größe von 5.303 m² und besteht aus der Wohnbaufläche und aus Ackerland. Es ist gartenmäßig angelegt und mit Obstbäumen bestanden. Die Ausrichtung zu den Himmelsrichtungen ist gut, da sich der Gartenteil im Süden und Westen befindet. Das Nebengebäude des Nachbarn steht auf der Grundstücksgrenze und ragt in Teilen darüber hinaus.
Bebaubarkeit: Das Grundstück liegt im Innenbereich nach § 34 (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Ein Abriss des Gebäudebestandes ist demnach möglich, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Nienburg oder im Bauamt der Samtgemeinde Grafschaft Hoya.
Nebengebäude: Angrenzend an den Wohnteil befinden sich ein Wintergarten, weitere Anbauten und der Stallbereich. Die ehemaligen Stallungen sind in den 1970er Jahren abgebrannt und neu errichtet worden.
Lage in Wechold: Das Haus liegt an einer kleinen Straße in Wechold. Der kleine Ort ist landwirtschaftlich geprägt und ein Ortsteil der Gemeinde Hilgermissen in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya. In Wechold gibt es die Besonderheit, dass es keine Straßenbezeichnungen (nur Hausnummern) gibt. Danach müssen sich Einwohner und Besucher orientieren. Der Heimtverein "Wecheln un ümto" ist über die Grenzen des Ortes bekannt. Die nahe Grafenstadt Hoya bietet zahlreiche Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. Außerdem findet man hier eine gute Infrastruktur mit allen Schulformen, Ärzten, Apotheken, Banken und Kultureinrichtungen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Die vom Käufer zu zahlende Grunderwerbsteuer beträgt 5 %, zusätzlich trägt der Käufer die Notar- und Gerichtskosten. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. Dieses Angebot ist freibleibend. Wir bemühen uns, alle Angaben so vollständig und richtig wie möglich zu machen. Da wir uns hierbei auch auf die Informationen, die wir von Dritten (Verkäufern, Behörden, usw.) erhielten, stützen müssen, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Grundstücksverkehrsausschuss: Bei einer Grundstücksgröße von über 5.000 m² muss eine Grundstücksverkehrsgenehmigung eingeholt werden, die die Abwicklung des Vertrages um bis zu drei Monate verzögern kann.