Baugrundstück für Wohn-Geschäftshaus * Baugenehmigung liegt vor * Abrucharbeiten müssen noch durchgeführt werden!
Das 491 m² große Baugrundstück mit Altbestand, welcher noch abgerissen werden muss, kann mit einem Wohngeschäftshaus bebaut werden und befindet sich in unmittelbarer Nähe der City in Leverkusen-Wiesdorf mit unzähligen Shopping-Möglichkeiten. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich ebenfalls in direkter Nähe. Zudem besteht eine optimale Verkehrsanbindung nach Köln und Düsseldorf, wahlweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto. Die bereits vorliegende Baugenehmigung sieht ein Wohngeschäftshaus mit sechs Wohneinheiten, Tiefgarage und einem Ladenlokal im Erdgeschoss vor und kann bei weiterem Interesse gerne zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Baugenehmigung sind im Kaufpreis enthalten, aber für die Abbrucharbeiten und Entsorgung werden Kosten vom Käufer getragen.
Partnerservices
Grundrisse
Grundrisse1 / 7
Lage
Preise
Kaufpreis
890000 €890.000 €
1.812,63 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % v. Netto-VKPreis (inkl. MwSt) Kommt durch unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande, so ist die Käuferprovision von 2,38 % inkl. 19 % MwSt., verdient und fällig bei notariellem Kaufvertragsabschluss. In dem Maklervertrag mit dem Verkäufer wur
Investor Insights
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Besichtigung
Um sich von diesem Grundstück und seinen Vorzügen ein genaues Bild zu machen, stehen wir Ihnen gerne mit einem Besichtigungstermin zur Verfügung.
AGB
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Kommt durch unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande, so ist Käuferprovision von 3,57 % incl. 19 % MwSt. verdient und fällig bei notariellem Kaufvertragsabschluss. Wir sind bemüht alle Angaben vollständig und richtig zu übermitteln, da wir uns hierbei jedoch auf die Information des Verkäufers stützen müssen, übernehmen wir dafür keine Gewähr. Von Ihnen gewünschte Innenbesichtigungen können nach Terminabsprache mit unserem Büro durchgeführt werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Nachdrücklich würden wir Sie darum bitten, von nicht vereinbarten Besichtigungsterminen Abstand zu nehmen.