A.01_2-Zimmer-Wohnung im EG sozial gefördert für 2 Personen bis Jahreseinkommen 57.800,00
Merkmale und Ausstattung
offene Küche
Personenaufzug
frei ab 15.07.2025
Terrasse
Tiefgarage
Kelleranteil
Erdgeschoss
Barrierefrei
Lage
Energie und Bauzustand
Energieausweis
A
Baujahr2024
Zustand der ImmobilieNeubau, Erstbezug
HaustypKfW 55
HeizungsartFußbodenheizung
Wesentliche EnergieträgerFernwärme
Preise
Warmmiete
865.06 €865,06 €
davon
Kaltmiete zzgl. Nebenkosten
565.06 €565,06 €
9,80 €/m²
Nebenkosten
220 €220 €
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
80 €80 €
Kaution
1.935,00
Weitere Informationen
HOFMANN - Bahnhofsareal
Beste Lebensqualität: Das Projekt HOFMANN entsteht als klimafreundliches Effizienzhaus KFW 55 in ökologischer Holzhybridbauweise. Das Wohngebiet bietet höchste Lebensqualität zum Wohnen, Arbeiten und die Freizeit. Die wunderschöne Altstadt von Schwäbisch Hall verwöhnt Sie mit herrlichen Kulissen, guten Restaurants, Eisdielen und Cafés sowie einem vielfältigen kulturellen Angebot. Für Ihren Alltag sind die kurzen Wege die beste Voraussetzung.
geförderte Mietwohnung
Es handelt sich hier um eine in besonderer Weise geförderte Mietwohnung.
Folgende Voraussetzungen müssen Mieter erfüllen: - 2 Personen müssen mieten - max. Bruttoeinkommen/Jahr zum Zeitpunkt Abschluss Mietvertrag: Euro 57.800,00 von beiden Personen gemeinsam - ein Wohnberechtigungsschein muss spätestens vor Abschluss Mietvertrag vorgelegt werden. Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen wird dieser Wohnberechtigungsschein von der aktuellen Wohnortgemeinde ausgestellt.
Antrag auf Wohnberechtigungsschein in Schwäbisch Hall wird gestellt bei: Herrn Baumann Stadt Schwäbisch Hall Fachbereich Baurecht/Denkmalschutz Am Säumarkt 6 74523 Schwäbisch Hall Öffnungszeiten sind Mo-Fr. 8.30-12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-17.00 Uhr
Folgende Unterlagen müssen für die Beantragung mitgebracht werden: •unterschriebener Antrag auf Wohnberechtigungsschein Blankovordruck finden Sie unter Dokumente, bitte ausfüllen •Kopie eines Ausweisdokuments aller künftig im Haushalt lebenden Personen •falls zutreffend Aufenthaltstitel •Einkommensnachweise aller künftig im Haushalt lebenden Personen, i. d. R letzte 3 Gehaltsabrechnungen, ggfs. Bescheid über Grundsicherung etc.
Besichtigungstermine
Nach Vereinbarung.
Küche
Küche muss vom Mieter eingebaut werden.