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Erschließung
Erschließung:Das Grundstück liegt an der Straße Eichenallee. Die Straße ist unbefestigt. Die Anschlüsse für Wasser, Strom und Telefon befinden sich im öffentlichen Straßenraum. Bisher wurde das Grundstück über Versorgungsleitungen mit Strom und Wasser über das linke Nachbargrundstück versorgt. Dort war auch eine Sammelgrube. Der Erwerber trägt alle noch in Zukunft anfallenden Kosten für Erschließungsmaßnahmen, für die Herstellung der Grundstücks- und Hausanschlüsse sowie einer Grundstückszufahrt. Es können auch noch Kosten für die Waldumwandlung bzw. Ersatzaufforstung und eventuelle Biotopsumwandlung anfallen. Ebenso die zur Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Nebenkosten, u.a. die Notarkosten, die Grunderwerbsteuer und die Vertragsdurchführungskosten. Das Grundstück ist an drei Seiten eingezäunt. Eine eigene Zufahrt gibt es noch nicht. Sie muss noch erstellt werden. Im Moment ist der Zugang über das linke Nachbargrundstück möglich. Das rechte nebenliegende Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Auf dem links liegenden Flurstück steht ein Wochenendhaus mit Nebengelass.
Kaufpreis:Der Kaufpreis beträgt 85.000,- €. Als Bodenrichtwert, für den Bereich, in dem das Grundstück liegt, werden 125,- €/m² zugrunde gelegt. Die Eigentümer verkaufen das Grundstück zum halben Bodenrichtwert also für 62,50 € je m². In diesem Preis sind die Lage, weitere notwendige Erschließungen und der Abriss des auf dem Grundstück stehenden Pool enthalten. Sollte kein Abriss des Pools erfolgen und das Grundstück so gekauft werden wie es liegt und steht, reduziert sich der Kaufpreis auf 65.000,- €.
Hinweise
Dieses Exposé gilt als Objektnachweis und ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision von 7,14 % der Kaufsumme inkl. der MwSt. Sie ist verdient und fällig bei notariellem Kaufvertragsabschluss und wird vom Käufer getragen. Für einen reinen Grundstückskauf trifft die neue Provisionsregelung beim Immobilienkauf für Verbraucher nicht zu. Die vorstehenden Angaben beruhen auf Aussagen und Unterlagen des Eigentümers, für deren Richtigkeit wir, trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewähr übernehmen können.