Ratgeber

Mietminderung für Mieter: Zurück zu deinen Rechten!

Autorenbild: Andreas Steger
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Mängel wie Schimmelbefall, Baulärm oder eine defekte Heizung können die Wohnqualität stark beeinträchtigen. Deshalb gibt dir das Mietrecht klare Möglichkeiten, in solchen Fällen eine Mietminderung zu beantragen und vorzunehmen. In diesem Ratgeber erfährst du, ab wann du die Miete mindern darfst, welche Voraussetzungen gelten und wie du bei einer Mietminderung vorgehen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Möchtest du die Miete kürzen, muss ein Mietmangel die Nutzung der Wohnung spürbar beeinträchtigen.
  • Du musst den Mangel dem Vermieter schriftlich melden und ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
  • Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.

Mietminderung als Recht bei eingeschränktem Wohnrecht

Wohnqualität ist Lebensqualität. Weisen deine Wohnung oder das Wohngebäude Mängel auf, die genau diese Qualität trüben, kannst du als Mieter daher unter bestimmten Umständen deine monatliche Miete kürzen. Dieses Recht zur Mietminderung ergibt sich aus § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Der Paragraph besagt, dass eine Mietminderung rechtens ist, wenn du die Mietsache nicht vollständig nutzen kannst.

Alles auf einen Blick: Themen rund um die Mietminderung

Du möchtest erfahren, wann man in bestimmten Situationen Mietminderung beantragen kann? In unserem Ratgeber findest du Wissenswertes zu den häufigsten Fällen und weitere wichtige Infos:

Gründe und Hintergründe: Wann darf ich die Miete kürzen?

Ob ein Verschulden deines Vermieters vorliegt, spielt dabei keine Rolle. Maßgeblich ist, dass der Mietmangel die Tauglichkeit deiner Wohnung mindert und dass die Einschränkung objektiv feststellbar ist, also nicht nur deine persönliche Wahrnehmung betrifft. Dabei können auch Beeinträchtigungen von Gemeinschaftsräumen oder des gesamten Wohnhauses relevant sein. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Ausfällen, Schäden und Störungen, die eine Mietminderung erlauben. Hier sind einige Beispiele:

Beispiel 1: Heizungsausfall im Winter

Funktioniert die Heizung nicht bei Außentemperaturen im einstelligen Bereich, liegt ein klarer Mietmangel vor. Die Wohnung lässt sich dann nicht wie vereinbart nutzen, sowohl dein Wohnrecht als auch deine Gesundheit sind beeinträchtigt.

Beispiel 2: Schimmelbildung in mehreren Räumen

Tritt Schimmel trotz regelmäßigem Lüften auf, liegt vermutlich ein bauliches Problem vor. Die Beeinträchtigung ist auch in diesem Fall nicht nur wohnlich, sondern auch gesundheitlich.

Beispiel 3: Dauerhafter Baulärm und -dreck

Wenn Bauarbeiten im Haus über Wochen hinweg den Wohnkomfort stark einschränken, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein. Die Tauglichkeit der Wohnung sinkt schließlich durch ständigen Lärm und Staub.

Beispiel 4: Aufzug dauerhaft außer Betrieb

Fällt der Aufzug über längere Zeit aus, betrifft das vor allem Mieter in oberen Etagen. Besonders relevant ist das bei körperlicher Einschränkung oder Kinderwagen.

Beispiel 5: Wasserrohrbruch mit Nutzungsausfall

Steht Wasser in der Wohnung oder sind einzelne Räume nicht nutzbar, liegt ein erheblicher Mangel vor. Auch bei schnell eingeleiteter Mängelbeseitigung bleibt die Einschränkung spürbar.

Voraussetzungen für die Mietminderung

Damit du eine Mietminderung beantragen kannst, müssen außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jeder Mangel rechtfertigt automatisch eine Kürzung der Miete. Das Mietrecht legt klar fest, wann du dein Mietminderungsrecht tatsächlich nutzen darfst.

Kein selbst verursachter Mangel

Du darfst den Mangel nicht selbst verschuldet haben, etwa durch falsches Lüften oder unsachgemäßen Gebrauch. Auch Schäden durch Besucher oder Angehörige zählen zu deinem Verantwortungsbereich. Kleinreparaturen musst du außerdem als Mieter selbst übernehmen.

Mangel besteht objektiv

Die Beeinträchtigung muss für Dritte nachvollziehbar und nicht nur subjektiv unangenehm sein. Maßstab ist, ob ein durchschnittlicher Mieter den Mangel als störend empfinden würde.

Mangel betrifft die Mietsache

Der Mangel muss in direktem Zusammenhang mit der Wohnung oder dem mitvermieteten Teil des Gebäudes stehen. Außeneinflüsse wie Straßenlärm zählen nur, wenn sie vorher nicht vorhanden oder vertragswidrig sind.

Keine Kenntnis bei Vertragsabschluss

Wenn dir der Mangel bereits beim Einzug bekannt war und du ihn akzeptiert hast, entfällt dein Anspruch auf Mietminderung. Du kannst dann keine Mietminderung beantragen, da du die Wohnung trotz Mangel angenommen hast.

Mangel besteht während des Mietverhältnisses

Die Mietminderung greift nur bei aktuellen Mängeln. Rückwirkend für bereits beseitigte Mängel ohne vorherige Anzeige kannst du keine Kürzung durchsetzen.

Mängelanzeige: Wesentlich für deinen Antrag auf Mietminderung

Du musst den Vermieter über den Mangel informieren und ihm die Chance zur Mängelbeseitigung geben. Erst dann darfst du die Miete kürzen. Diese Mängelanzeige muss klar und schriftlich erfolgen – idealerweise per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. 

Hier erfährst du mehr zur Mängelanzeige.

Von Fall zu Fall unterschiedlich: Mögliche Höhe der Mietminderung

Im Gegensatz zu diesen recht klaren Voraussetzungen, ist die Höhe der Mietminderung nicht eindeutig geregelt. Vielmehr hängt sie davon ab, wie stark der Mietmangel die Nutzung der Wohnung einschränkt. Es gibt keine festen Sätze im Gesetz. Amts- und Landesgerichte orientieren sich stattdessen an Erfahrungswerten, früheren Urteilen und Entscheidungen des BGH (Bundesgerichtshof). 

Grundlage für die Berechnung ist immer die Bruttomiete, also inklusive Nebenkosten. Je nach Schwere der Beeinträchtigung reicht die Spanne von wenigen Prozent im einstelligen Bereich bis zu hohen zweistelligen Prozentzahlen. In manchen Fällen sind sogar Mietminderungen um 100 Prozent möglich, nämlich wenn die Wohnung zum Beispiel bei einem langfristigen Stromausfall, nach einem Wohnungsbrand oder bei massiver Schimmelbildung unbewohnbar ist.

Wie du Schritt für Schritt vorgehst, um deine Miete zu mindern

Damit deine Mietminderung rechtlich wasserdicht ist, musst du einige Schritte einhalten. Nur wenn du diese Vorgaben beachtest, kannst du deinen Antrag auf Mietminderung erfolgreich durchsetzen. Mit der folgenden Anleitung sicherst du dich ab und handelst korrekt.

  1. Dokumentiere den Mangel!
    Halte den Mietmangel mit Fotos, Videos und einem Protokoll fest – notiere Datum, Uhrzeit und Auswirkungen.
  2. Informiere deinen Vermieter schriftlich!
    Schreibe eine Mängelanzeige, in der du den Mangel genau beschreibst. Gib dem Vermieter durch eine klare Fristsetzung, die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung, bevor du deine Mietminderung geltend machst. Meist genügen 7 bis 14 Tage als Frist. 
  3. Reiche die Ankündigung deiner Mietminderung ein!
    Nutze ein Formular, um deine Mietminderung zu beantragen, oder schreibe selbst einen sachlichen Mietminderungsantrag. Gib dabei sowohl den Zeitraum sowie den Betrag an, um den du die Miete kürzt. 
  4. Kürze die Miete erst nach Ablauf der Frist!
    Bleibt der Mangel bestehen, kannst du die Miete ab dem Tag des Auftretens mindern (sofern du die Beeinträchtigung rechtzeitig gemeldet hast). Berechne den Betrag auf Basis der Bruttomiete. Teile dem Vermieter schriftlich mit, dass du die Miete wegen des Mangels ab sofort kürzt – das gehört zur Transparenz im Mietrecht.

Das kannst du tun, wenn der Vermieter der Mietminderung nicht zustimmt

Stimmt dein Vermieter der Mietminderung nicht zu, solltest du ruhig und sachlich bleiben. Auch wenn er die Kürzung ablehnt oder anzweifelt, hast du als Mieter bei einem echten Mietmangel einen rechtlich geschützten Anspruch auf Mietminderung nach § 536 BGB. Bleibt der Vermieter uneinsichtig, kannst du dich an den Mieterschutzbund wenden oder juristischen Rat einholen. Auch eine Schlichtungsstelle oder Mediation kann helfen, bevor der Streit eskaliert.

Du darfst die Miete trotzdem mindern, aber trägst das Risiko, dass der Vermieter rechtlich dagegen vorgeht. Um Nachforderungen zu vermeiden, solltest du den Kürzungsbetrag vorsorglich auf ein separates Konto einzahlen – Stichwort Zurückbehaltungsrecht. So zeigst du Zahlungsbereitschaft und schützt dich rechtlich. Denn wenn du die Miete unberechtigt und dauerhaft kürzt, darf der Vermieter dir kündigen. Das Mietrecht sieht in so einem Fall eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs vor.

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