Ein funktionierender Aufzug ist für viele Mieter kein Luxus, sondern unverzichtbar. Fällt er aus, stellt das mehr als nur eine Unannehmlichkeit dar: Es kann ein klarer Mangel an der Mietsache sein. Bei einem Defekt am Aufzug fragen sich viele Mieter, ab wann und in welcher Höhe eine Mietminderung rechtlich zulässig ist. In diesem Ratgeber findest du die Antwort und erfährst, wie du die Mietminderung rechtssicher durchsetzt.
Ein defekter Aufzug stellt ein Mangel an der Mietwohnung dar. Foto: iStock.com / Christian Horz
Das Wichtigste in Kürze zur Mietminderung bei defektem Aufzug:
- Ein Aufzugsausfall stellt einen erheblichen Mangel dar und erlaubt gemäß § 536 BGB eine Mietminderung.
- Die Höhe der Mietminderung hängt von der Geschosslage, der individuellen Beeinträchtigung und der Dauer des Ausfalls ab.
- Du musst den Defekt umgehend melden, den Mangel dokumentieren und die Minderung schriftlich ankündigen.
Inhaltsübersicht
Ein defekter Fahrstuhl berechtigt dich zur Mietminderung
Wie jedes technische Gerät kann auch ein Aufzug kaputt gehen. Allerdings darf der Fahrstuhl nicht dauerhaft außer Betrieb sein, wenn er zur Mietsache gehört. Gibt es keine zumutbare Alternative zum Aufzug, liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität vor. In diesem Fall hast du Anspruch auf eine Mietminderung bei Fahrstuhlausfall – und zwar ab dem ersten Tag des Ausfalls, sofern du den Vermieter über den Defekt informierst.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 536 BGB: Ist die Tauglichkeit der Mietsache eingeschränkt, kannst du die Miete mindern. Denn ein dauerhafter Ausfall über mehrere Tage bis Wochen ist nicht hinnehmbar, vor allem wenn keine transparenten Wartungsarbeiten und keine schnelle Instandsetzung erfolgen.
Mögliche Höhe der Mietminderung bei defektem Fahrstuhl
Entscheidend für die Mietminderung bei einem Fahrstuhl mit Defekt ist, wie stark dich der Ausfall in deinem Alltag beeinträchtigt. Lebst du zum Beispiel im vierten Obergeschoss, ist die Einschränkung durch einen defekten Aufzug größer als im ersten Stock. Grundsätzlich gilt: Je höher dein Stockwerk, desto größer ist die Einschränkung und desto höher darf auch die Mietminderung ausfallen. Maßgeblich ist die sogenannte Tauglichkeit der Mietsache: Ist dein Wohnkomfort erheblich reduziert, darfst du mindern.
Du kannst dich grob an den folgenden Werten orientieren:
- 1. und 2. Obergeschoss: 3 bis 5 Prozent Mietminderung
- 3. und 4. Obergeschoss: 5 bis 10 Prozent Mietminderung
- ab dem 5. Stockwerk: 10 bis 15 Prozent Mietminderung, in Einzelfällen auch mehr
Wenn du als Rollstuhlfahrer auf den Aufzug angewiesen bist, darfst du deutlich mehr ansetzen. Ist der Fahrstuhl defekt, kann eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent möglich werden (zumindest bei kompletter Unzugänglichkeit der Wohnung). Auch die Dauer spielt eine Rolle: Hält der Aufzugsausfall mehrere Wochen an steigt die zulässige Minderung.
Tabelle mit Beispielurteilen zur Mietminderung bei defektem Aufzug
Gerichte beurteilen in der Regel jeden Fall individuell. Dennoch lohnt es sich, vergangene Entscheidungen miteinander zu vergleichen. So bekommst du eine Vorstellung von deinen rechtlichen Möglichkeiten. In der folgenden Tabelle findest du verschiedene Urteile rund um die Mietminderung bei einem Aufzug mit Defekt.
| Urteil | Grund für Fahrstuhlausfall | Dauer des Ausfalls | Geschosslage der klagenden Mietpartei | Zusatzinfos zur Mietpartei | Festgesetzte Mietminderung |
| AG Berlin-Mitte, 11.06.2020 (10 C 104/19) | Defekt | > 9 Monate | 3. OG | - | 10 % |
| AG München, 29.09.2015 (425 C 11160/15) | Sicherheitsmängel, anschließend kompletter Ausbau | Mehrere Monate | 4. OG | 82-jährige Mieterin mit 100 % Schwerbehinderung | 50 %, außerdem Anspruch auf Wiedereinbau |
| AG Berlin-Schöneberg, 26.08.2015 (104 C 85/15) | Defekt | Keine Angabe | Dachgeschoss | Schwerbehinderung liegt vor (wurde allerdings im Urteil nicht berücksichtigt) | 14 % |
| KG Berlin, 2001 (8 U 161/01) | Defekt, allerdings zweiter Fahrstuhl vorhanden | Keine Angabe | Keine Angabe | - | Keine Minderung |
| AG Berlin-Mitte, 03.05.2007 (10 C 307) | Defekt | 16 Tage | 6. OG | - | 15 % |
| AG Nürnberg, 24.10.2012 (28 C 4478/12) | Defekt, Vermieterin lehnt Reparatur ab | 9 Monate | 2. OG | - | 4,45 % |
AG = Amtsgericht
KG = Kammergericht
Tipp
Unsere Mietminderung Tabelle zeigt dir typische Werte aus der Rechtsprechung – übersichtlich und nach Schadensarten sortiert.
Schritt für Schritt: So forderst du eine Mietminderung bei Fahrstuhlausfall ein
Wenn der Aufzug kaputt ist und du dadurch spürbar beeinträchtigt bist, kannst du eine Mietminderung verlangen. Dabei ist wichtig, dass du systematisch vorgehst, damit dein Anspruch rechtlich abgesichert ist. Mit den folgenden Schritten setzt du deine Mietminderung bei Fahrstuhlausfall klar und wirksam durch.
1. Informiere den Vermieter sofort über den Defekt
Melde den Ausfall des Aufzugs umgehend – am besten schriftlich per E-Mail oder Brief. Beschreibe dabei den genauen Zeitpunkt des Defekts und wie stark du im Alltag beeinträchtigt bist. Erwähne unbedingt auch körperliche Einschränkungen, falls vorhanden: Für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehbehinderung stellt ein defekter Aufzug einen besonders gravierenden Mangel dar – das kann eine deutlich höhere Mietminderung rechtfertigen.
Um die Mängelanzeige rechtlich wirksam einzureichen, solltest du eine formelle Ankündigung beilegen. Dafür kannst du unseren Musterbrief für Mietminderung nutzen.
2. Leite die Mietminderung schriftlich ein
Sollte dein Vermieter keine Anstalten machen, das Problem schnellstmöglich zu lösen, teile ihm deine Absicht mit, die Miete zu mindern. Nenne in deinem Schreiben konkret die Zeitspanne und die geplante Höhe der Minderung. Beziehe dich dabei auf die Tauglichkeit der Wohnung und die Beeinträchtigungen, die sich durch den Ausfall ergeben.
3. Kürze die Miete ab dem Tag des Ausfalls!
Die Mietminderung gilt ab dem ersten Tag, an dem der Aufzug nicht nutzbar ist – vorausgesetzt, du hast den Mangel gemeldet. Ziehe den Minderungsbetrag direkt von der Monatsmiete ab oder überweise ihn separat. Übrigens: Eine Mietminderung bei einem Aufzug mit Defekt ist auch rückwirkend möglich, wenn du den Vorgang sauber dokumentiert hast.
4. Bleib sachlich und halte Kontakt zum Vermieter
Auch wenn der Ausfall ärgerlich ist: Bleib in der Kommunikation freundlich, aber bestimmt. Frage nach dem Zeitplan für die Instandsetzung und fordere regelmäßige Updates. Wenn der Vermieter auf deine Meldung nicht reagiert oder der Fahrstuhl über längere Zeit außer Betrieb bleibt, kannst du weitere rechtliche Schritte prüfen. In besonders schweren Fällen – etwa bei monatelangem Ausfall – darfst du zusätzlich zur Mietminderung auch andere Kosten wie beispielsweise die Betriebskosten für den Aufzug anteilig kürzen.
Das muss dein Schreiben zur Mietminderung beinhalten
Ein Schreiben zur Mietminderung wegen defektem Aufzug muss klar, vollständig und nachvollziehbar sein. So stellst du sicher, dass dein Anspruch rechtlich Bestand hat und der Vermieter die Situation richtig einschätzen kann. Die folgenden Informationen gehören unbedingt in das Schreiben:
- Deine vollständige Adresse (inklusive Stockwerk)
- Datum des Schreibens sowie des Defekts
- Konkrete Beschreibung des Mangels
- Hinweis auf rechtliche Grundlage (§ 536 BGB)
- Ankündigung der Mietminderung mit Prozentangabe
- Aufforderung zur Instandsetzung
- Unterschrift (bei Briefen)
Dein KI-Prompt für eine Mietminderung bei defektem Fahrstuhl – jetzt Vorlage erstellen
Du willst den Vermieter wegen eines defekten Aufzugs anschreiben, bist aber unsicher, wie du das am besten formulierst? Kein Problem mit einer Künstlichen Intelligenz (z. B. ChatGPT) kannst du dir in wenigen Sekunden ein individuell angepasstes Schreiben erstellen lassen.
So funktioniert’s:
- Kopiere den folgenden Prompt und füge ihn in das Textfeld der KI ein (z. B. auf chat.openai.com).
- Ersetze die Platzhalter in den eckigen Klammern durch deine persönlichen Angaben.
- Lass dir ein fertiges, rechtssicher formuliertes Schreiben erstellen – einfach, schnell und kostenlos.
Prompt zum Kopieren:
„Erstelle ein Musterschreiben für eine Mietminderung wegen defektem Aufzug mit folgenden Angaben in eckigen Klammern:
[Vor- und Nachname], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort], [Stockwerk], [Datum des Schreibens], [Datum des Defekts], [konkrete Beschreibung des Mangels], [Name und Adresse des Vermieters], [Höhe der Minderung in Prozent], [§ 536 BGB].
Das Schreiben soll die Mietminderung ankündigen, zur Instandsetzung auffordern und formell abschließen – inklusive Platz für Unterschrift.
Stil: sachlich, bestimmt, rechtssicher.“
Geschrieben am 28.07.2025
von
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