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Mietminderung bei Baulärm: So verteidigst du dein Recht auf Ruhe

Autorenbild: Andreas Steger
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Baulärm nervt. Trotz erheblicher Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität verlangen Vermieter oft die volle Miete – und das nicht selten über einen langen Zeitraum. Höchste Zeit, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Denn es ist dein gutes Recht, bei Baulärm eine Mietminderung zu verlangen. Hier erfährst du, wie du bei Baustellenlärm deine Miete gekonnt rechtssicher und fair kürzt.

Das Wichtigste in Kürze zur Mietminderung bei Baulärm

  • Bei erheblicher Lärmbelästigung durch Baulärm haben Mieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, ihre Mieter angemessen zu kürzen.
  • Dazu ist eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung für die Behebung der Mängel an den Vermieter erforderlich.
  • Die Kürzung gilt ab dem Zugang der Anzeige und kann bei lückenloser Dokumentation auch rückwirkend angesetzt werden.
  • Die genaue Minderungsquote häng vom jeweiligen Fall und der Intensität der Beeinträchtigung ab.

Rechtliche Grundlagen

Lärmbelästigung durch Baulärm ist für Mieter oft nervenaufreibend. Die Wohnsituation der Bewohner ist über einen langen Zeitraum beeinträchtigt.

Nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Mieter das Recht auf die im Mietvertrag vereinbarte Nutzung. Ist diese Nutzung durch einen Mangel eingeschränkt, haben sie das Recht, für diese Zeit eine angemessene Mietminderung vorzunehmen.

§ 536 BGB: Mietminderung bei Mängeln

Gemäß BGB muss ein Mieter keine Miete zahlen, wenn die Wohnung zum Übernahmezeitpunkt einen Mangel aufweist, der die Nutzbarkeit erheblich einschränkt. Das gilt auch, wenn so ein Mangel während der Mietzeit entsteht. Schränkt ein Mangel die Nutzung der Wohnung nur teilweise ein, zahlt der Mieter eine geringere Miete. Kleinere Beeinträchtigungen bleiben unberücksichtigt. Genauso wie energetische Modernisierungsmaßnahmen für die Dauer von drei Monaten.

Baulärm als Mietmangel: Wann besteht Anspruch auf Mietminderung?

Eine Mietminderung wegen Baustellenlärm ist also grundsätzlich möglich, wenn die Tauglichkeit deiner Wohnung durch Bauarbeiten und dem damit verbundenen Lärm erheblich eingeschränkt ist.

Das Gesetz begründet diesen Anspruch damit, dass dein Vermieter dir vertraglich die Tauglichkeit der Wohnung zusichert. Weicht der vertraglich vereinbarte Zustand deiner Wohnung davon ab, stehen die Chancen gut, eine Mietminderung durchzusetzen.

Was zählt als Baulärm?

Unter den Begriff „Baulärm“ fallen alle akustischen Beeinträchtigungen, die durch bauliche Maßnahmen entstehen. Ob Abrissarbeiten, Bohren oder Hämmern eine Mietminderung rechtfertigen, hängt davon ab, wer den Baulärm verursacht. Eine Mietminderung ist nur dann möglich, wenn dein Vermieter für den Baulärm im Haus verantwortlich ist.

Kein Baulärm, aber trotzdem Lärm im Alltag?

Auch andere Lärmquellen können die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen.  Welche Rechte du in solchen Fällen hast, erfährst du im Ratgeber Mietminderung Lärm.

Unterschiedliche Konstellationen

Wird die Fahrbahn der Straße vor deinem Wohnhaus erneuert, hat dein Vermieter keinen Einfluss auf diesen Umstand. Eine Mietminderung wegen Baulärm durch Straßen- und Tiefbau in der Umgebung wäre daher nicht gerechtfertigt.

Wird auf dem Nachbargrundstück ein neues Haus gebaut, trifft deinen Vermieter ebenfalls keine Schuld. 

Bei einer Baustelle in deiner Wohnung oder Baulärm im Haus ist eine Mietminderung auch nur unter bestimmten Umständen möglich. Gelegentliche kleine Reparaturen gelten in der Regel nicht als Baulärm im Sinne einer Mietminderung. Das Gleiche gilt für Mietminderung bei Baulärm durch die Sanierung der Nachbarwohnung. Wird das Bad deines Nachbarn saniert, besteht in der Regel kein Recht, die Miete zu kürzen. Sofern die Arbeiten absehbar sind, sich im Rahmen halten und nicht während der Ruhezeiten erfolgen, musst du diese kurzfristige Beeinträchtigung erdulden. 

Selbst wenn die vertragsmäßig vereinbarte Wohnungsnutzung stark beeinträchtigt ist, hast du nicht automatisch das Recht, die Miete zu kürzen. So kann die Mietminderung wegen Baulärm aus Sicht der Mieter durchaus berechtigt sein – beispielsweise, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Tatsächlich besteht das Recht auf Mietminderung aber nur dann, wenn der Lärm durch die Baustelle das allgemeingültige Maß überschreitet. Wenn beispielsweise auch am Wochenende oder spät abends oder über einen langen Zeitraum gearbeitet wird.

Modernisierungsmaßnahmen dienen der Mietsache

Ist die Lebens- und Wohnqualität durch eine Baustelle im Haus massiv beeinträchtigt, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Das gilt allerdings nicht bei Bauarbeiten, die der energetischen Sanierung dienen. Hier musst du Lärm wegen Bauarbeiten in den ersten drei Monaten ohne Mietminderung dulden.

Fristen und formale Voraussetzungen für eine Mietminderung bei Baulärm

Um eine Mietminderung bei Baulärm im Haus durchzusetzen, musst du bestimmte Fristen einhalten und formale Voraussetzungen berücksichtigen:

  • Die Mietminderung bei Lärm durch Bauarbeiten im Haus sollte unverzüglich schriftlich dem Vermieter gemeldet. Wie du das Schreiben optimal formulierst, erfährst in unserem Musterbrief zu Mietminderung.
  • Das Schreiben enthält eine genaue Beschreibung des Baulärms, Angaben zu den Zeiten der Belästigung sowie eine konkrete Aufforderung an den Vermieter, den Mangel abzustellen.
  • Dazu setzt du eine angemessene Frist von zwei bis vier Wochen.
  • Die Mietminderung bei Baulärm im Haus darf erst ab dem Tag geltend gemacht werden, an dem dein Vermieter die Mängelanzeige bekommen hat. Hast du den Baulärm sorgfältig protokolliert, ist auch eine Mietminderung rückwirkend möglich.

Stelle klar, ab welchem Zeitpunkt du die Miete um welchen Betrag kürzt.

Höhe und Berechnung der Mietminderung wegen Baulärm im Haus

Betrachtet man die Voraussetzungen, die Mietminderung bei Bauarbeiten durchzusetzen und die unterschiedlichen Konstellationen, in denen Baulärm die Wohnqualität einschränkt, wird klar, dass es keine pauschalen Minderungsquoten geben kann. 

Daher ist auch gar nicht so einfach, eine angemessene Mietminderung festzulegen. Kürzt du die Miete zu Unrecht, hat dein Vermieter sogar das Recht, deinen Mietvertrag zu kündigen. 

Ob und in welchem Maße eine Mietminderung bei Bauarbeiten angemessen ist, hängt oft vom jeweiligen Einzelfall ab. Mietminderungstabellen, denen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) zugrunde liegen, liefern hier eine gute Orientierung.

Tabelle Mietminderung Baulärm: Praxisbeispiele und Urteile

Mangel Urteil Minderungsquote
Baulärm durch Sanierungsmaßnahmen im Nebengebäude AG Köln, Urteil vom 26.10.1982 - 212 C 210/82 20 %
Großbaustelle, monatelang zum Teil auch nachts LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.03.2007 - 2-17 S 113/06 12 %
Stemmarbeiten im Gebäude KG Berlin NZM 2000, 40 10 %
Lärm und Staub durch Abriss sowie Neubau auf einem Nachbargrundstück AG Hamburg ZMR 2003, 746 6 %

 

Mietminderungen wegen Baulärm durchsetzen: Schritt für Schritt

Um eine Mietminderung durch Lärm bei Bauarbeiten erfolgreich durchzusetzen, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. In drei Schritten dokumentierst du den Baulärm lückenlos, informierst deinen Vermieter form- und fristgerecht und setzt deine Mietminderung wegen Lärm auf einer Baustelle im Haus fair und rechtssicher durch.

Lärm dokumentieren

Die lückenlose Aufzeichnung der Lärmbelästigung bildet die Basis für die Durchsetzung der Mietminderung. Führe ab dem ersten Bautag ein Lärmprotokoll. Darin notierst du Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Geräusche (z. B. Abrissarbeiten, Presslufthammer, Bohrer etc.). 

Deine Notizen ergänzt du zusätzlich mit Fotos und Video – beispielsweise, wenn schwere Baumaschinen im Haus eingesetzt werden. Schallpegelmessungen mithilfe einer Smartphone App liefert zusätzliche Belege der Lärmbelästigung.

Vermieter informieren

Informiere deinen Vermieter unverzüglich und schriftlich, sobald der Baulärm spürbar die Nutzung deiner Wohnung einschränkt. Du kannst deine Mängelanzeige per E-Mail senden. Sicherer ist allerdings ein Einschreiben per Post. So kannst du später belegen, ab welchem Zeitpunkt du eine Mietminderung geltend machen kannst.

Du beschreibst konkret, welche Lärmquellen die Wohnqualität beeinträchtigen und forderst deinen Vermieter auf, Abhilfe zu schaffen. Dazu setzt du ihm eine angemessene Frist von zwei bis vier Wochen.

Mietkürzung durchsetzen

Lässt der Vermieter die Frist verstreichen und der Baulärm vermindert weiterhin deine Lebens- und Wohnqualität, informierst du deinen Vermieter in einem weiteren Schreiben, ab welchem Zeitpunkt du nur noch eine geminderte Miete überweist. Gib dabei die Mietminderungsquote sowie den Restbetrag – die sogenannte Mietzahlung unter Vorbehalt – an.

FAQ

Wie viel Mietminderung bei Baulärm?

Es gibt keine generelle Quote für die Mietminderung wegen Baulärm. Je nach Dauer und Härte der Beeinträchtigung sind Quoten zwischen ab 6 % möglich. Im Einzelfall kann die Miete sogar um 100 % gekürzt werden.

Wie lange muss ein Mieter Bauarbeiten dulden?

Kurzfristige Beeinträchtigungen durch kleine Reparaturen musst du erdulden. Das Gleiche gilt für Lärm durch energetische Sanierungsmaßnahmen. Diese müssen bis zu drei Monate ohne Mietminderung geduldet werden. Was darüber hinaus erheblich stört, berechtigt dich dazu, die Miete zu kürzen.

Wie viel Baulärm muss man dulden?

Lärm im üblichen Rahmen (z. B. werktags zwischen 7 und 20 Uhr und außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten) gelten als zumutbar.

Wann kannst du bei Baulärm eine Mietminderung fordern?

Sobald Baulärm die Wohnqualität erheblich beeinflusst und damit die vertragsgemäße Nutzung einschränkt, kannst du eine Mietminderung verlangen.

Wie forderst du eine Mietminderung für Baulärm ein, welche Voraussetzung muss gegeben sein?

Du schreibst deinem Vermieter eine Mängelanzeige mit genauer Beschreibung der Beeinträchtigung und setzt eine angemessene Frist zur Behebung. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen, darfst du die Miete ab Eingang des Schreibens auch rückwirkend kürzen.

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