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Wenn selbst das Duschen zur Mutprobe wird: Setze die Mietminderung aufgrund von kaltem Wasser richtig durch!

Autorenbild: Andreas Steger
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Die warme Dusche am Morgen ist für viele Menschen Teil einer unersetzbaren Routine: Sie macht wach und markiert den Start in den Tag. Wenn aber aus dem Hahn nur noch kaltes Wasser kommt, wird der Alltag schnell unbequem. Gibt es kein warmes Wasser, ist eine Mietminderung dein absolutes Recht. Hier erfährst du, wie lange du den Warmwasserausfall hinnehmen musst, wie viel Mietminderung dir zusteht und wie du richtig reagierst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Warmwasser gehört zur Grundausstattung einer Mietwohnung und ist kein verzichtbarer Luxus. Wenn kein warmes Wasser verfügbar ist, liegt in der Regel ein erheblicher Mietmangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt.
  • Der Vermieter muss innerhalb von ein bis drei Tagen auf den gemeldeten Warmwasserausfall reagieren.
  • Die Höhe der Mietminderung hängt von der Dauer des Ausfalls, der Jahreszeit und dem Ausmaß der Beeinträchtigung ab.
  • Mieter sollten den Mangel dokumentieren, den Vermieter informieren, eine Frist setzen und erst danach die Miete kürzen.

Kein warmes Wasser? Kein Kavaliersdelikt!

Warmwasser gehört zur absoluten Grundausstattung einer Mietwohnung und ist kein Luxus. Ohne warmes Wasser sind Duschen und hygienische Körperpflege nicht möglich – vom Wohlfühlfaktor ganz zu schweigen. Kurz gesagt, funktioniert der Alltag ohne Warmwasser nicht wie gewohnt, was juristisch relevant ist.

Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter dir eine Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung stellen muss. Dazu zählt auch, dass rund um die Uhr Warmwasser verfügbar ist. Fehlt es für mehrere Tage, ist das ein sogenannter Mangel. Dieser gibt dir das Recht, fair und rechtlich abgesichert auf eine Mietminderung.

Wie schnell muss der Vermieter für warmes Wasser sorgen?

Sobald der Vermieter vom Warmwasserausfall erfährt, muss er sofort handeln. In der Regel hat er ein bis drei Tage Zeit, um das Problem zu beheben. Alles darüber hinaus gilt meist als unzumutbar für Mieter.

Warum bleibt es kalt? Typische Gründe für Warmwasserausfall

Kein warmes Wasser zu haben ist alles andere als angenehm. Der Warmwasserausfall kann verschiedene Ursachen haben, häufig steckt einer dieser Gründe dahinter:

  • Defekte oder falsch eingestellte Heizungsanlagen: Wenn die Heizungsanlage nicht richtig funktioniert oder falsch eingestellt ist, kann sie kein warmes Wasser liefern.
  • Aktivierte thermische Sicherung des Durchlauferhitzers: Diese Sicherheitsfunktion schaltet das Gerät bei Überhitzung ab, sodass kein Warmwasser mehr fließt.
  • Gestörte Gaszufuhr: Fehlt die Gaszufuhr, kann die Heizung nicht betrieben werden und das Wasser bleibt kalt.
  • Kaputter Warmwasserspeicher: Ein defekter Speicher kann das Wasser nicht mehr erhitzen oder speichern.
  • Undichte Leitungen: Lecks führen zu Druckverlusten und verhindern die ordnungsgemäße Warmwasserversorgung.
  • Eingefrorene Rohre bei Frost: Besonders im Winter können die Leitungen einfrieren und blockieren so den Wasserfluss. 
  • Wartungsarbeiten an der Hausinstallation: Geplante Reparaturen oder Inspektionen können zeitweise die Warmwasserversorgung unterbrechen.
  • Stromausfälle: Ohne Strom funktioniert die Heizung oft nicht, was ebenfalls zu Warmwasserausfall führt.

Egal, welcher Grund dahintersteckt: Du musst dich als Mieter nicht mit dem Problem abfinden. Dein Vermieter ist verpflichtet, für eine funktionierende Warmwasserversorgung zu sorgen und den Mangel schnell zu beheben.

Mietminderung? Wann du bei Warmwasserausfall weniger Miete zahlen musst

Bei fehlendem Warmwasser oder bei schwankender Temperatur darfst du laut § 536 BGB die Miete mindern. Wie hoch diese Kürzung ausfallen darf, ist im Gesetz nicht genau festgelegt. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Dauer des Ausfalls: Je länger du ohne warmes Wasser auskommen musst, desto höher kann die Mietminderung ausfallen. Ein stundenweiser Ausfall wiegt natürlich weniger schwer als tagelanger oder sogar dauerhafter Mangel.
  • Jahreszeit und Raumtemperatur: Gerade im Winter ist Warmwasser besonders wichtig. Wenn es draußen kalt ist, kann ein Ausfall zusätzlich zu gesundheitlichen Belastungen führen. Das erhöht in der Regel den Minderungsanspruch.
  • Umfang der Beeinträchtigung: Macht sich der Ausfall nur unter der Dusche bemerkbar oder betrifft er auch das Waschbecken im Bad und die Küche? Je größer der Einfluss auf deinen Alltag, desto gravierender wird der Mangel bewertet.
  • Verhalten des Vermieters: Wichtig für die Höhe der möglichen Mietminderung wegen kaltem Wasser ist außerdem, ob du deinen Vermieter über den Mangel direkt informiert hast und wie schnell er reagiert hat.

Wassertemperatur und Verfügbarkeit: Warmes Wasser muss jederzeit mit einer Temperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius zur Verfügung stehen, und das ohne minutenlanges Vorlaufen.

Beispielhaftes Urteil zur Mietminderung bei Warmwasserausfall

Eine pauschale Regelung über die Höhe der Mietminderung gibt es nicht: Sie hängt immer vom Einzelfall ab. Hast du kein warmes Wasser im Winter oder schlägst dich zusätzlich noch mit einem Heizungsausfall herum, kann der Betrag deutlich höher ausfallen.

Ein beispielhaftes Urteil:

Weil zunächst fünf Minuten lang kaltes Wasser laufen muss, bis das Wasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht, hat das Amtsgericht Berlin entschieden, dass eine Mietminderung in Höhe von 10 % angemessen ist (AG Berlin-Schöneberg, Az. 102 C 55/94).

Vom Mangel zur Mietminderung: So gehst du in 5 Schritten vor, wenn du kein warmes Wasser mehr hast

Auch wenn du kein Warmwasser hast, führe nicht einfach eine Mietminderung vor. Gehe am besten wie folgt vor, bevor du weniger Miete überweist:

  1. Mangel feststellen und dokumentieren: Halte schriftlich fest, wann der Ausfall begann, welche Räume betroffen sind und wie sich der Mangel bemerkbar macht: zum Beispiel, ob das Wasser kalt trotz aufgedrehter Armatur ist.
  2. Vermieter informieren: Teile dem Vermieter die Mängelanzeige umgehend schriftlich per E-Mail oder Einwurf-Schreiben mit. Gib ihm in der Mitteilung eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels. Eine übliche Spanne liegt zwischen drei und fünf Tagen. 

Mietminderung ankündigen: Erst wenn der Vermieter den Mangel innerhalb dieser Frist nicht beheben lässt, darfst du die Miete kürzen. Erlaubt ist das rückwirkend ab dem Tag der Meldung. Um die Höhe der Minderung festzulegen, kannst du dich an vergleichbaren Urteilen orientieren oder dir Rat beim Mieterverein oder einem Fachanwalt einholen. In der Mietminderungstabelle findest du Urteile zu typischen Mietmängeln – inklusive Prozentwerten.

Tipp!

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Häufige Fragen zum Thema Mietminderung bei keinem warmen Wasser

Wer ist für die Warmwasserversorgung verantwortlich?

Warmwasser gehört zur grundlegenden Wohnversorgung. Der Vermieter muss also sicherstellen, dass die entsprechende Technik, wie etwa Heizungen, Boiler oder Durchlauferhitzer, einwandfrei funktioniert. Kommt es zu einem Defekt oder Ausfall, liegt die Verantwortung für die Reparatur und Wiederherstellung der Warmwasserversorgung beim Vermieter.

Wie viele Tage ohne Warmwasser sind zumutbar?

Du musst nicht erst zwei Wochen kein warmes Wasser haben, um eine Mietminderung rechtzufertigen. In der Regel sind maximal ein bis zwei Tage ohne Warmwasser zumutbar. Das solltest du deinem Vermieter am besten direkt melden. Dauert der Ausfall länger, liegt meist ein Mangel vor, den du dem Vermieter melden kannst.

Wie setze ich die Mietminderung bei fehlendem Warmwasser durch?

Informiere den Vermieter sofort schriftlich über den Warmwasserausfall und fordere ihn dazu auf, den Mangel zu beheben. Reagiert er nicht innerhalb der von dir gesetzten Frist, kannst du die Miete mindern, solange der Mangel besteht. Dokumentiere den Ausfall und sichere dir im Zweifel rechtliche Beratung.

Was passiert, wenn mein Vermieter die Mietminderung bei keinem Warmwasser nicht akzeptiert?

Dein Vermieter akzeptiert deine Mietminderung nicht oder droht mit rechtlichen Schritten? Dann solltest du gut vorbereitet sein. Wichtig ist, dass du den Mangel frühzeitig gemeldet und alle Schritte schriftlich dokumentiert hast. In komplizierten Fällen kann ein Gutachten von einem Sachverständigen helfen, den Warmwasserausfall als Mangel nachzuweisen. Besteht weiterhin Streit, solltest du dir rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Mietrecht einholen.

Wann ist Mietminderung nicht möglich, auch wenn kein warmes Wasser fließt?

Eine Mietminderung, weil es kein warmes Wasser gibt, ist nicht immer möglich. Dein Anspruch entfällt, wenn du den Ausfall selbst verschuldet hast. Kurzfristige Störungen, etwa bei planmäßigen Wartungsarbeiten oder technischen Ausfälle, ist eine Minderung ebenfalls nicht drin. Entscheidend ist, ob ein erheblicher Mangel vorliegt.

Gibt es eine Mietminderung, wenn in der Küche kein Warmwasser vorhanden ist?

Ja, eine Mietminderung ist auch möglich, wenn es in der Küche kein Wasser gibt. Schließlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, eine einwandfreie Warmwasserversorgung im gesamten Mietobjekt bereitzustellen.

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