Wir sind von der Gläubigerbank bevollmächtigter Vertriebspartner.
Gerne erhalten Sie alle weiteren Informationen von uns!
Verkehrswertgutachten, ggf. mögl. Besichtigung, Wertgrenzen, Mindesterlöserwartung!
Bei dem Objekt handelt es sich um eine Zwangsversteigerung.
Es handelt sich um den 3. Termin . = Zuschlag zu 50% Verkehrswert möglich. Der letzte Termin im September 2023 brachte kein zuschlagsfähiges Gebot. Nun ist der 3 - Versteigerungstermin Anfang März 2024. Sollten Sie bei uns zu diesem Objekt vermerkt sein, erhalten Sie automatisch per Mail die Info, wann der 3 - Termin stattfindet.
Der Kaufpreis o. Zuschlagspreis des Objektes ist daher gebotsabhängig. Grundsätzlich gilt der Verkehrswert des Gutachtens eines neutralen gerichtlich bestellten Bausachverständigen als Ausgangswert im Bieterverfahren. Die 7/10 Wertgrenze gilt dabei in der ersten Zwangsversteigerung zum Gläubigerschutz. Unter diesem Wert darf seitens des Gerichts auf Antrag kein Zuschlag erteilt werden. Zudem kann der Gläubiger das Verfahren einstellen lassen, falls seine Mindesterlöserwartung nicht erfüllt wird. Der 7/10 Wert fällt ggf. im zweiten Versteigerungsverfahren, muss aber nicht. Diese beiden Informationen erhalten Sie gerne von uns.
Der Verkehrswert beläuft sich auf 331.000,-- €
Nach jetzigem Stand geben wir ab 165.500,-- Gebotshöhe Zuschlag.
Genaues, gerne ein paar Tage vor dem Versteigerungstermin, durch einen kurzen Anruf in unserem Büro oder eine Mail!
Es handelt sich um Sondereigentum mit der Nr. 6 (Teileinheit), nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume im EG, Garage Nr.6 und Ruheraum Nr. 6 im DG)