Das ursprünglich 1964 massiv erbaute Einfamilienhaus wurde im Jahr 1976 grundlegend um- und zu einem Zweifamilienhaus ausgebaut. 1991 folgte dann die Erweiterung und der Ausbau des Dachgeschosses zum Dreifamilienhaus. Im Jahr 2019 wurden dann schlußendlich die letzten freien Räume zu einer 3-Zimmer-Wohnung ausgebaut und das Haus somit zu einem 4-Familienhaus.
EG = 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 83m²
OG = 4-Zimmer-Wohnung mit ca. 108m² + 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 76m²
DG = 7-Zimmer-Wohnung mit ca. 139m²
Alle 4 Wohnungen sind vermietet und erwirtschaften aktuell 5.350,- € Kaltmiete pro Monat, bzw. 64.200,- € pro Jahr.
Das Grundstück, wo sich das 4-Familienhaus befindet ist ca. 1.697m² groß.
Zusätzlich wird ein zweites Grundstück mit Wald verkauft, welches ca. 1.118m² groß ist und im Kaufpreis bereits beinhaltet ist.
Die Immobilie ist zwar am kommunalen Wassersystem angeschlossen, jedoch ist eine Wasserquelle verfügbar, welche das Wohnhaus in getrennter Wasserleitung versorgt.
3 Garagen gehören ebenfalls zur Immobilie dazu, wobei eine davon recht klein und somit nur bedingt als Garage nutzbar ist. Vor dem Haus können nochmals 2 Fahrzeuge an der Straße parken.
Die Immobilie befindet sich am östlichen Ortsrand von Bühlertal auf einer leichten Anhöhe mit unbeschreiblicher Aussicht über Bühlertal und dennoch befindet sich das Haus in einer ruhigen Wohngegend.
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs finden Sie in Bühlertal.
Die A5 mit Fahrtrichtgung Karlsruhe bzw. Basel / Freiburg erreichen Sie in ca. 15 Fahrminuten.
Maklerprovision
Es wird eine Maklerprovision in Höhe von 4,76% einschl. MwSt. (aktuell 19%) berechnet. Die Provision ist mit dem Datum des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
Sonstiges
HINWEIS: Wir arbeiten grundlegend OHNE Bieterverfahren!
Korrektheit der Angaben
Ich weise darauf hin, dass die im Exposé genannten Informationen und Angaben zum Objekt ausdrücklich unverbindlich sind und nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Für die im Exposé genannten Angaben bin ich auf die Auskünfte des Verkäufers/Vermieters/Verwalters/Auftraggebers etc. angewiesen. Diese an mich übermittelten Angaben sind nicht zwangsläufig durch mich auf Richtigkeit hin überprüft worden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehme ich daher nicht!
Es obliegt jedem meiner Kunden, die Angaben selbst auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und es steht jedem frei auf eigene Rechnung einen entsprechenden Sachverständigen zu beauftragen.
Ich weiße darauf hin, dass ich als Immobilienmakler KEIN Sachverständiger bin.
Als Rechtsgrundlage gilt alleine der notariell abgeschlossen Kaufvertrag oder der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag.
Geldwäschegesetz
Gemäß §2 Abs. 1 Nr. 14 und §10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) ist Kienle Immobilien - Thomas Kienle Einzelunternehmung, Winkel 7, 77654 Offenburg als Immobilienmakler dazu verpflichtet, bereits bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung die Identität der Vertragspartner festzustellen, zu prüfen, zu dokumentieren und zu archivieren. Hierzu bringen Sie zum Besichtigungstermin bitte immer ein gültiges, amtliches Ausweisdokument mit.