Einzigartiges Wassergrundstück in idyllischer Lage in Klein-Venedig - aktuell verpachtet
Das ca. 1.078 m² große Grundstück befindet sich direkt am Wasser und bietet Ihnen direkten Zugang zum Kanalsystem von Klein-Venedig zwischen Dämeritzsee und Müggelsee.
Es ist bebaut mit einem Bootunterstand, Geräteschuppen und zwei ca. 24 m² großen Bungalows.
Das Objekt eignet sich ideal als Ferienoase oder Wochenenddomizil, ist jedoch nicht zum dauerhaften Wohnen genehmigt (= Erholungsgrundstück). Es bietet Ihnen Ruhe, Erholung und die Möglichkeit, dem stressigen Alltag zu entfliehen.
Die beiden Bungalows sind aus den 60er Jahren jeweils mit Wohnzimmer, kleinem separatem Schlafzimmer und einer kleinen einfachen Küche. Sie verfügen über einen Stromanschluss.
Frischwasser- und Abwasserleitungen sind jedoch nicht vorhanden. Stattdessen wird das Grundstück über einen eigenen Brunnen (auf dem Grundstück) mit Frischwasser versorgt. Das Abwasser wird in einer Grube gesammelt.
Eine Erneuerung der Bungalows darf eine Größe von je 24 m² Grundfläche nicht überschreiten.
Darüber hinaus befinden sich ein separater Geräteschuppen sowie ein Bootsunterstand auf dem Grundstück. Hier können Sie Ihr Boot oder andere Wassersportgeräte unterbringen und somit Ihre Freizeit am Wasser optimal genießen.
Es handelt sich aktuell um ein verpachtetes Grundstück in einer Kleingartenkolonie.
Eine Kündigung des Zwischenpachtvertrages ist bis zum dritten Werktag im Februar zu Ende November eines Jahres möglich. Eine vorherige Einigung kann mit dem Bezirksverband Gartenfreunde Köpenick e.V. angestrebt werden (Kontakt stelle ich gerne her).
Für die derzeitige Bebauung ist eine Ablöse an den Pächter zu zahlen, die Sie noch einkalkulieren müssen.
Bei Interesse kann auch mit dem Pächter über eine teilweise Weiternutzung des Grundstücks gesprochen werden. Gerne vermitteln wir dazu.
Über die vertraglichen Konstellationen klären wir gerne auf.
Der Bebauungplan XVI-77 ist in Verhandlung. Demzufolge soll eine Umwandlung in private Eigentümergärten (Grundlage wäre dann das Bundeskleingartengesetz) erfolgen. Nach Auskunft vom Amt für Stadtentwicklung ist mit einer Feststellung im Laufe des Jahres zu rechnen. An den Bebauungsmöglichkeiten ändert sich dadurch nichts.
Fordern Sie gerne weitere Unterlagen zur Immobilie an.