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Landwirtschaftliche Fläche zum Kauf 500.000 € Innenstadt Neustadt an der Weinstraße 67433

Landwirtschaftliche Fläche zum Kauf
500000 €
Innenstadt, Neustadt an der Weinstraße (67433)

Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Ingo Klünder
Ingo Klünder Agrarimmobilien-Kluender

Preise

Kaufpreis
500.000 €

Provision für Käufer
Nachweisgebühr in Höhe von 3% des Gesamtkaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Makler ist über den Beurkundungstermin zu informieren und hat das Recht anwesend zu sein.

***SECRET SALE*** Uriges, charmantes, landw. Restaurationsobjekt in RLP

Idyllisches Restaurationsobjek Idyllisches, einzigartiges, uriges und charmantes Restaurationsanwesen möchte aus dem Dornröschenschlaf erweckt werden und sucht dafür (und/oder den Rest seines Daseins) einen handwerklich geschickten Liebhaber oder Visionär mit möglichst viel Freiraum, Kreativität und - zwingend erforderlich – den dafür benötigten liquiden Mitteln.

Daten:
- Südliches Rheinlandpfalz, bei Neustadt an der Weinstraße
(Sehr gute Ortslage und doch außerhalb / Alleinlage der Flächen mit entsprechender
Infrastruktur)
- Landw. mit Pferdehaltung
- Ca. 8 ha BF
- Wohngebäude beinhaltet momentan ca. 75 m² Wohnfläche im EG , Ökonomiegebäude
- Wunderschöner großer geschlossener Innenhof, sowie Scheune und Schuppen, Pferdeställe, sich anschließende Flächen und größerer Bachlauf bzw. Fließgewässer.
- Erhebliche Renovierungen und Reparaturen möglich und notwendig.

Geeignet für Handwerker, junge Familien, Pferde und Tierliebhaber

Gute Verkehrsanbindung, ebenso geeignet für Garten und Landschaftsbau.
Direktvermarktung von landw. Produkten, Hofladen, schier unbegrenzte Möglichkeiten

570.000 € Festpreis
Kontakt Besuchen Sie uns unter
www.agrarimmobilien-kluender.de

AGRARIMMOBILIENVERMITTLUNG
Ingo Klünder
Klosterhöhe 7
56479 Seck
Telefon: 0175 2724545
Fax : 02664 6674

oder schreiben Sie uns gerne an unter

kontakt@agrarimmobilien-kluender.de


Maklerbedingungen Das Angebot ist freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt, der bei Weitergabe für die volle Gebühr haftet. Der Käufer und der Verkäufer haben nach Abschluss eines Kaufvertrages und Genehmigung desselben durch die behördlichen Stellen – in der diesem Angebot zugrundeliegenden Form oder abgeändert, d.h. im Ganzen oder geteilt -, eine Vermittlungs- bzw. Nachweisgebühr in Höhe von 3% des Gesamtkaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. (Oder nach persönlicher, separater Vereinbarung). Der Makler ist über den Beurkundungstermin zu informieren und hat das Recht anwesend zu sein.
Sollte sich aus dem angebahnten Vermittlungsgeschäft anstatt des Ankaufs eine Vermietung oder Anpachtung ergeben, ist die ortsübliche Vermittlungsgebühr für Anmietung oder Anpachtung zu zahlen.
Wir legen zugrunde, dass Sie das Angebot nicht kennen, wenn wir nicht von Ihnen innerhalb der nächsten Tage eine Rückäußerung erhalten haben.
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