Energie

Strengere Regeln bei der Wärmepumpen-Förderung: Was ab 2026 gilt

Autorenbild: Andreas Steger
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Die staatliche Förderung für Wärmepumpen bleibt auch 2026 ein wichtiges Instrument beim Heizungstausch. Doch wer ab Januar eine neue Anlage einbauen will, muss aufpassen: Die Anforderungen steigen – und manche Geräte sind künftig ausgeschlossen. Besonders die Lautstärkegrenzen werden deutlich verschärft.

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Förderung bleibt attraktiv – doch der Spielraum wird kleiner

Die Bundesregierung plant zwar eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes, doch klar ist schon jetzt: Die Wärmepumpen-Förderung läuft 2026 zunächst weiter. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich – abhängig von Einkommenssituation, Effizienz des Geräts und der Geschwindigkeit beim Heizungstausch. Die meisten Anträge in den vergangenen Monaten entfielen ohnehin auf Wärmepumpen, viele Programme sind stark ausgelastet.

Die Förderung setzt sich aktuell aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Grundförderung: 30 Prozent
  • Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent (für alte Gas- oder Ölheizungen, bis Ende 2028)
  • Effizienz-/Natürliche-Kältemittel-Bonus: 5 Prozent
  • Einkommensbonus: 30 Prozent für Haushalte mit unter 40.000 Euro Einkommen

Deckelung: Insgesamt sind maximal 70 Prozent der Investitionskosten förderfähig. Die förderfähigen Kosten liegen bei Wärmepumpen derzeit bei maximal 30.000 Euro.

Für viele Haushalte bedeutet das eine erhebliche Entlastung – und genau deshalb raten Energieberater dazu, geplante Projekte nicht unnötig aufzuschieben. Denn ab 2026 verschärfen sich zentrale Förderkriterien.

Der wichtigste neue Faktor: Es werden nur noch leise Geräte gefördert

Der größte Einschnitt betrifft die Geräuschemissionen. Was heute bereits ein Kriterium ist, wird ab Januar 2026 deutlich verschärft:

Wärmepumpen mit Außengerät müssen mindestens 10 Dezibel unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.

Bislang reichte ein Abstand von 5 Dezibel. Die neuen Vorgaben beziehen sich auf die EU-Verordnung Nr. 813/2013. Je nach Geräteleistung sieht das künftig so aus:

Leistung der Wärmepumpe Gesetzlicher Grenzwert Bis Ende 2025 förderfähig Ab 2026 förderfähig
unter 6 kW 65 dB max. 60 dB max. 55 dB
6–12 kW 70 dB max. 65 dB max. 60 dB
12–30 kW 78 dB max. 73 dB max. 68 dB
30–70 kW 88 dB max. 83 dB max. 78 dB


Das klingt nach einer kleinen Anpassung – aber die Wirkung ist groß: Viele heute verkaufte Luft-Wasser-Wärmepumpen erfüllen diese Werte nicht. Insbesondere ältere oder kompaktere Außengeräte geraten dadurch aus dem Förderrahmen.

Die offizielle Liste förderfähiger Geräte beim BAFA ist bereits aktualisiert. Wer unsicher ist, sollte entweder dort prüfen oder den Installationsbetrieb ansprechen. Entscheidend ist nicht die Nennleistung, sondern die zertifizierte Schallleistung des Außengeräts.

Warum wird die Lautstärke zum zentralen Kriterium?

Kaum ein Thema sorgt in Wohngebieten so häufig für Streit wie zu laute Wärmepumpen. Die Anlagen sind zwar deutlich leiser geworden, doch in dicht bebauten Nachbarschaften können falsche Aufstellorte oder veraltete Technik schnell zu Konflikten führen.

Mit den neuen Regeln will der Staat:

  • Nachbarschaftskonflikte reduzieren
  • Qualitätsstandards für moderne, effiziente Geräte setzen
  • technische Innovationen belohnen
  • alte, lautere Modelle de facto vom Markt nehmen

Für Hersteller bedeutet das zusätzlichen Druck, vor allem im unteren Preissegment leisere Lösungen anzubieten.

Ab 2028 gilt weitere Verschärfung: Nur noch natürliche Kältemittel

Auch wenn es noch etwas hin ist, sollten Hausbesitzer diese Regel kennen:
Ab 1. Januar 2028 erhalten nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln eine Förderung.

Zulässige Stoffe sind zum Beispiel:

  • R290 (Propan)
  • R600a (Isobutan)
  • R744 (CO₂)
  • R1270 (Propen)
  • R717 (Ammoniak)
  • R718 (Wasser)

Schon heute setzen viele Hersteller vermehrt auf Propan (R290). Das hat zwei Vorteile: Es ist klimaunschädlicher und ermöglicht oft höhere Vorlauftemperaturen. Für Altbauten, die nicht durchgängig Fußbodenheizungen nutzen, ist das ein Pluspunkt.

Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln wie R32 werden dadurch spätestens 2028 aus der Förderung fallen.

Warum sich ein früher Austausch 2025 oder Anfang 2026 lohnen kann

Viele planen den Heizungstausch langfristig – doch das kann sich angesichts der neuen Regeln rächen. Drei Gründe sprechen für eine frühere Entscheidung:

1. Der Geschwindigkeitsbonus gilt nur noch bis 2028

Bis dahin gibt es 20 Prozent extra, wenn eine alte funktionierende Gas-, Öl- oder Kohleheizung ersetzt wird. Danach sinkt der Bonus stufenweise.

2. Förderkriterien werden strenger – die Auswahl kleiner

Wer ein bestimmtes Modell oder einen bevorzugten Hersteller im Blick hat, könnte ab 2026 feststellen, dass das Gerät nicht mehr auf der BAFA-Liste steht.

3. Lieferzeiten haben sich wieder verlängert

Mit steigender Nachfrage verlängern sich Einbautermine – gerade im ersten Quartal 2026 rechnen Installationsbetriebe mit Engpässen. 2025 gab es einen wahren Wärmepumpen-Boom, wie t-online.de berichtet.

Fachbetriebe empfehlen daher, Projekte nicht auf die lange Bank zu schieben – insbesondere, wenn man gleichzeitig noch Fenster, Dämmung oder Heizkörper optimieren möchte.

Wie sich die Förderung in der politischen Debatte verändert

Während einige Parteien das Heizungsgesetz grundsätzlich reformieren wollen, gilt als wahrscheinlich, dass die Förderung zumindest im Kern bestehen bleibt.
Die Union fordert dagegen einen Abbau der „Überförderung“ und eine stärkere Technologieoffenheit. SPD-Vertreter halten dagegen und wollen die Zuschüsse sozialer staffeln statt streichen.

Solange keine neue Gesetzesfassung vorliegt, gilt: Die Fördersätze bleiben mindestens im ersten Quartal 2026 stabil. Wann ein neues GEG kommt, ist offen, denn ein Beschluss müsste erst Bundestag und Bundesrat passieren.

Für Hausbesitzer bedeutet das: Eine vollständige Abschaffung staatlicher Zuschüsse ist aktuell nicht zu erwarten.

Welche Wärmepumpe eignet sich – und warum Effizienz wichtiger wird

Neben der Lautstärke bleibt die Effizienz entscheidend. Moderne Wärmepumpen erreichen Jahresarbeitszahlen von 3 bis über 5 – und damit deutlich bessere Werte als ältere Modelle. Besonders wichtig ist die Auslegung durch einen Fachbetrieb:

Wer die Förderung optimal nutzen will, sollte eine unabhängige Energieberatung in Anspruch nehmen. Nur Experten auf der offiziellen Liste der Energieeffizienz-Experten sind förderberechtigt.

2026 bringt entscheidende Veränderungen – jetzt lohnt sich der Blick ins Detail

Die Wärmepumpen-Förderung bleibt attraktiv, doch ab Januar greifen strengere Regeln. Besonders die neuen Lautstärkegrenzen werden viele Geräte aus dem Rennen werfen. Hinzu kommt ab 2028 die Pflicht zu natürlichen Kältemitteln. Wer Investitionssicherheit sucht, sollte ein geplantes Projekt eher vorziehen – vor allem, um den Geschwindigkeitsbonus mitzunehmen und ein förderfähiges Modell zu sichern.

Die wichtigste Empfehlung lautet daher: Gerät prüfen, BAFA-Liste checken, Fachbetrieb anfragen – und mögliche Förderänderungen im Blick behalten.

Buchtipp: Alles, was Sie über Wärmepumpen wissen müssen ist ein verständlicher Leitfaden, der die wichtigsten Fragen zu Kosten, Technik und Eignung klärt und Leserinnen und Leser Schritt für Schritt zu eigenen Heizexperten macht.

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