Ein eigenes Bad, Alleinherrschaft über die TV-Fernbedienung, mitternächtliche Ravioli aus der Dose – meist Wunschträume solange die Wohnung mit Eltern und Geschwistern geteilt wird. Kaum wohnt man dann alleine in einer Mini-Wohnung, fühlt man sich einsam und ist dank hoher Mieten noch dazu ständig knapp bei Kasse. Die Lösung lautet Wohngemeinschaft.
Von der Suche nach dem passenden WG-Zimmer über Fallstricke beim Mietvertrag für die Wohngemeinschaft bis hin zu Tipps zum reibungslosen Zusammenwohnen.
Ob zur Zwischenmiete oder als Untermieter, wer ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mietet, profitiert auf vielerlei Art: Einige WG-Zimmer sind bereits möbliert oder aber der Ausziehende freut sich, wenn sein Nachmieter einige Möbel ablöst. Zumindest ist vom Kochlöffel bis zur Waschmaschine meist bereits alles vorhanden und muss nicht vom ersten eigenen Geld gekauft werden. Mit dem Einzug in die WG sind auch die ersten sozialen Kontakte schnell geknüpft, aus Mitbewohnern werden oftmals gute Freunde.
Neben dem sozialen Aspekt wohnt es sich in einer Wohngemeinschaft außerdem deutlich günstiger als alleine: In der Unistadt Erlangen zahlt man beispielsweise 2015 für kleine Wohnungen mit 40 Quadratmetern rund 13 Euro pro Quadratmeter, für WG-geeignete Wohnungen mit 80 bis 120 Quadratmetern hingegen lediglich 8,80 Euro. Das entspricht einer Mietersparnis von 32 Prozent. Und Erlangen ist kein Einzelfall, sparen lässt sich durch das Wohnen in einer WG von Tübingen bis Hamburg, von Köln bis Berlin.
Sich die Miete zu teilen – und sich dafür ein Mehr an Wohnung leisten zu können – ist für so manchen ausschlaggebend selbst eine WG zu gründen. Dann gilt es, eine WG-geeignete Wohnung und passende Mitbewohner zu finden. Auf immowelt.de geht beides komfortabel und schnell: Mit dem Suchauftrag findet sich die gewünschte Wohnung, mit dem kostenlosen Anbieten des WG-Zimmers dann sicher auch der ideale Mitbewohner.
1. Wer ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft sucht, sollte sich in erster Linie klar machen, wie er sich das Zusammenleben mit Anderen vorstellt. So mancher im Berufsleben Stehende fühlt sich in einer quirligen Studenten-WG wohl, in der gemeinsam die ein oder andere Nacht durchzecht wird. Wohingegen ruhesuchende Studis durchaus auch in einer Berufstätigen-WG mit geregelten Tagesabläufen glücklich werden können. Wer allerdings Anschluss sucht und in eine reine Zweck-WG zieht, wird wohl bald wieder die Umzugskisten packen.
Tipp: Was passt zu mir: Studenten-WG oder Berufstätigen-WG, zweite Familie oder Zweckgemeinschaft?
2. Kurz vor Semesterbeginn muss in Unistädten mit viel Konkurrenz bei der Wohnungssuche gerechnet werden. Während der Vorlesungszeit oder am Anfang der Semesterferien ist der Andrang nicht gar so hoch – und die Suche eventuell schneller erfolgreich.
Tipp: Wer an einen Hochschulstandort zieht und es nicht eilig hat, berücksichtigt die Vorlesungszeiten bei der Suche.
3. Die Wohnungssuche im Internet hat den Vorteil, dass sich die Angebote filtern lassen. Das gilt auch bei der Suche nach einem geeigneten WG-Zimmer.
Der wichtigste Filter ist meist der Preis, ebenso entscheidend ist oft auch die Lage der künftigen Wohngemeinschaft. Eine ruhige Berufstätigen-WG im absoluten Kneipenviertel könnte selbst bei den leisesten Mitbewohnern zum Problem werden.
Auch bei der Wohnungsausstattung lässt sich vorab aussortieren: Zimmergröße? Möbliert oder leer? Bad mit Wanne? Kabelanschluss? Balkon oder Garten? Über all diese Wünsche und Vorstellung sollten sich WG-Suchende im Vorfeld klar werden.
Tipp: Wohnungsangebote nach Lage, Preis und Ausstattungsmerkmalen filtern.
4. Der Preis für ein WG-Zimmer setzt sich aus der Kaltmiete für das Zimmer selbst plus einem Anteil für die Gemeinschaftsflächen wie Küche, Bad und Wohnzimmer zusammen. Hinzu kommen anteilig noch die üblichen Nebenkosten für Heizung, Strom, Wasser sowie meist eine Beteiligung an den Kosten für Internet und Fernsehen. So manche Wohngemeinschaft leistet sich auch eine Putzfrau. Nicht vergessen sollte man eine normalerweise anfallende Kaution an den Haupt- oder Vermieter sowie eine eventuell fällig werdende Provision.
Einen Richtwert, wie hoch die Wohnungsmiete nach Quadratmeterzahl in deutschen Städten im Schnitt ist, liefert die Preisstatistik von immowelt.de.
Tipp: Kosten für das WG-Zimmer richtig kalkulieren.
5. Meist weisen die übrigen WG-Mitbewohner bereits in der Anzeige auf individuelle Vorlieben und Wünsche hin. Suchende sollten auf Signalwörter wie Raucher, Haustiere oder Musiker achten, aber auch zwischen den Zeilen lesen. Auch die Anzahl der Mitbewohner kann entscheidend sein: Zwei Bäder bei 3 Mitbewohnern sind top, ein Bad bei sieben Mitbewohnern kann Probleme mit sich bringen.
Tipp: Auf ähnliche Interessen und Lebenseinstellungen achten.
Eine Familie kann man sich nicht aussuchen, WG-Mitbewohner schon. Hat also die Schwester immer das Bad blockiert und man sich jeden Morgen geärgert, wird es einem in der WG nicht anders gehen. Räumt der große Bruder nie sein Geschirr in den Geschirrspüler, wird man sich daran auch in der Wohngemeinschaft stören.
Bei der Bewerbung in der Wohngemeinschaft – denn nichts anderes ist eine Besichtigung – sollten einige persönliche Vorlieben, Interessen und Lebenseinstellungen also besser geklärt werden. Dazu gehören neben den Putzgewohnheiten beziehungsweise dem eigenen Sauberkeitsverständnis auch, ob eine Ablöse für gemeinsam angeschaffte Möbel fällig wird.
Bei der WG-Besichtigung erwähnenswert sind natürlich Dinge, die der zukünftigen Wohngemeinschaft zugutekämen: Waschmaschine oder Trockner, Mikrowelle und Kaffeevollautomat – also alles was sich eine Wohngemeinschaft eventuell wünscht, aber selten leistet.
Die eigenen Eltern hingegen sollten nicht zum WG-Casting mitgebracht werden. Schließlich sucht die Wohngemeinschaft einen selbstständigen Mitbewohner, der weiß wie man Geschirr spült und den Staubsauger bedient.
Wie bei jeder Wohnungsbesichtigung, sollte man natürlich auch in der WG pünktlich erscheinen oder den vereinbarten Termin gegebenenfalls absagen.
Tipp
Der Besichtigungstermin ist vereinbart, der Name des Gesprächspartners notiert – nur leider steht der jetzt nicht am Klingelschild. Bei der Kontaktaufnahme also nicht vergessen, zu fragen beim wem man klingeln soll.
So verschieden die Mitbewohner, so unterschiedlich sind auch die Mietverträge, die für Wohngemeinschaften geschlossen werden können.
Ein Hauptmieter, mehrere Untermieter:
Bei dieser Vertragsform schließt ein Mitbewohner als Hauptmieter den Mietvertrag mit dem Vermieter und vergibt an die anderen Mitbewohner jeweils Untermietverträge. Der Hauptmieter ist Hauptansprechpartner und gegenüber dem Vermieter allein verantwortlich. Er haftet also bei Mietrückständen, darf sich dafür aber für gewöhnlich seine Mitbewohner selbst aussuchen. Falls nicht anders im Mietvertrag geregelt, hat der Vermieter jedoch ein Mitspracherecht. Kündigt der Hauptmieter seinen Mietvertrag, muss er sowohl dem Vermieter, als auch seinen Untermietern kündigen – die dann auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen sind, falls sie in der Wohngemeinschaft bleiben möchten.
Als Untermieter:
Zieht man als Untermieter in eine Wohngemeinschaft, schließt man den Mietvertrag mit einem Hauptmieter, demgegenüber man dann verpflichtet ist. Kündigt der Hauptmieter, ist man als Untermieter auf Wohl und Wehe des Vermieters angewiesen. Dafür kann man selbst aber recht problemlos kündigen.
Jeder Mieter ist Hauptmieter:
Sind alle WG-Bewohner im Mietvertrag eingetragen und haben alle die gleichen Rechte und Pflichten, gilt jeder einzelne als Hauptmieter. Zahlt ein Mitbewohner seine Miete nicht, sind alle anderen haftbar. Bei einem Bewohnerwechsel hat der Vermieter ein Mitspracherecht, falls nicht per Vertrag anders geregelt. Eine Kündigung ist sowohl an den Vermieter als auch an die anderen Hauptmieter zu richten.
Einzelmietvertrag:
Schließt jeder Mieter direkt mit dem Vermieter einen eigenen Mietvertrag ab, spricht man von Einzelmietverträgen. Dadurch ist jeder nur für die Einhaltung seines Vertrages verantwortlich. Steht ein WG-Zimmer leer, hat man als Mieter keine Mehrkosten zu tragen. Dafür muss man meist auf ein Mitspracherecht bei der Mitbewohnerauswahl verzichten.
Ob Erstsemester nach G8 oder Azubi, der ein oder andere ist bei der Suche nach der passenden WG noch nicht volljährig. Mit Erlaubnis der Eltern ist der Einzug in eine Wohngemeinschaft prinzipiell möglich. Den Mietvertrag müssen allerdings die Eltern unterschreiben. Sie haften dann bei Mietrückstand oder Schäden an der Wohnung.
Die Erziehungsberechtigten zahlen nicht nur die Miete, sie sorgen für gewöhnlich auch für die Lebenshaltungskosten. Doch auch wenn das Einkommen noch so gering ist: An Gemeinschaftsgütern wie Toilettenpapier, Putzmittel oder teils auch Mehl, Zucker und Salz sollten sich alle Mitbewohner finanziell gleichermaßen beteiligen. WG-Küken sind von solchen Regeln selten ausgenommen.
Das Zusammentreffen unterschiedlicher Charaktere birgt Reibungspotential. Das beginnt bei so vermeintlichen Kleinigkeiten wie dreckigem Geschirr in der Spüle oder Wollmäusen unter dem Sofa.
Um Eskalationen von vornherein zu vermeiden, kann ein Putzplan helfen. Dabei gibt es verschiedene Varianten:
Mitbewohner sollten auch über ihre Vorstellung von Privatsphäre und ihrem Verständnis von Eigentum sprechen. Wer hier im Vorfeld einige Punkte abklärt, lässt Konflikte erst gar nicht entstehen.
Abklären sollte die WG auch, wer den Rundfunkbeitrag (GEZ) überweist. Dieser wird mittlerweile pro Haushalt erhoben und nicht mehr pro Kopf. Für Wohngemeinschaften bedeutet dies, dass nur ein Bewohner angemeldet sein muss. Alle anderen laufen über seine Teilnehmernummer und beteiligen sich an den Kosten. Beziehen Studenten, Auszubildende oder Schüler eine Förderung wie zum Beispiel Bafög, dann sind sie unter bestimmten Umständen vom Rundfunkbeitrag ausgenommen. Diese Befreiung eines Einzelnen gilt jedoch nicht für die gesamte Wohngemeinschaft.
Wer in eine neue Stadt zieht oder innerhalb einer Gemeinde umzieht, ist verpflichtet seine neue Adresse dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
In einigen Städten und Gemeinden wird eine Zweitwohnungs- oder Zweitwohnsitzsteuer fällig, sobald der Erstwohnsitz in einer anderen Stadt gemeldet ist. Meist liegt diese Zweitwohnungssteuer bei rund zehn Prozent der alljährlichen Kaltmiete. Wer seinen Hauptwohnsitz ummeldet, muss nicht zahlen.
Für Wohngemeinschaften existieren keine speziellen mietrechtlichen Regelungen. Wer einen WG-Mietvertrag abschließt, hat unter anderem die drei folgenden Alternativen zur Auswahl.
Bei der ersten eigenen Wohnung gibt es einiges zu beachten. Schritt-für-Schritt-Anleitung in die eigenen vier Wände.
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