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Haus mieten – Wissenswertes auf einen Blick

Ein Mietshaus bietet viele Vorteile. Anders als in einer Wohnung haben Familien im Haus weder unter noch über sich Nachbarn, dafür aber ein Stückchen Garten. Weiterhin ist die Privatsphäre größer als in einer Mietwohnung. Im Folgenden erfahren Sie Wissenswertes rund ums Häuser mieten.

Ein Haus im Grünen mieten – der Traum vieler Menschen. Foto: JS-LE-PHOTOGRAPHY/fotolia.com

Ein eigenes Häuschen bewohnen ohne die finanziellen Risiken des Immobilienkaufs: Viele junge Familien entscheiden sich dafür, ein Haus nur zu mieten. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge lohnt sich das in zahlreichen Regionen Deutschlands mehr. In großen Teilen Bayerns ist es beispielsweise finanziell lohnenswerter, Häuser zu mieten statt zu kaufen, ebenso in Hamburg, Nordfriesland und Münster. In Ostdeutschland hingegen ist ein Hauskauf auf lange Sicht günstiger.

Online-Rechner wie der Mieten-oder-Kaufen-Rechner von immowelt.de erleichtern die Grundsatzentscheidung „Mieten oder Kaufen“. Sie vergleichen die Mietkosten und die erwartete Mietsteigerung pro Jahr mit den Kosten, die bei einem Immobilienkauf und der Finanzierung anfallen. Mit Hilfe eines Rechners erfahren Nutzer, mit welcher Entscheidung sie günstiger fahren.

Vor- und Nachteile eines Mietshauses

Im Gegensatz zum Hauskauf ist beim Mieten der eigenen vier Wände keine aufwendige Finanzierung mit Kreditaufnahme zu planen. Neben Miete und Kaution fallen je nach Immobilie gegebenenfalls Maklerkosten an. Wer ein Haus zur Miete bewohnt, muss jedoch damit rechnen, dass die Mietkosten steigen können. Der Vermieter kann die Miete frühestens ein Jahr nach dem Einzug des Mieters oder nach der letzten Mietsteigerung erhöhen. Die Mieterhöhung darf jedoch erst nach einer Frist von drei Monaten umgesetzt werden, sodass sie frühestens nach 15 Monaten in Kraft tritt. Doch diese Erhöhung muss an die örtliche Vergleichsmiete angepasst sein und darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent betragen.

Großer Vorteil eines gemieteten Hauses ist, dass der Eigentümer für Pflege und Instandhaltung verantwortlich bleibt. Sturmschäden oder eine defekte Heizung verursachen dem Mieter also vorerst keine direkten Kosten. Mieter haben daher zwar wenige Pflichten, aber meist auch wenige Rechte. So müssen größere Veränderungen im Haus mit dem Vermieter abgesprochen und von ihm gestattet werden. Es kann sein, dass der Mieter diese zudem beim Auszug wieder rückgängig machen muss. Möchte der Mieter beispielsweise einen Raum mit einer zusätzlichen Wand in zwei aufteilen, muss er erst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Wenn der Mieter nach der Baumaßnahme auszieht, hat der Vermieter Anspruch auf Rückgabe des Hauses im ursprünglichen Zustand. Dies gilt sofern nichts anderes vereinbart ist. Angepflanzte Hecken und Bäume im Garten müssen jedoch nicht wieder entfernt werden. Des Weiteren kann ein Mietshaus – anders als ein gekauftes Haus – nicht als Kapitalanlage genutzt werden.

Häuser zur Miete – die gängigsten Haustypen

Wer ein Haus mieten möchte, sollte sich überlegen, in welchem Haustyp er sich am wohlsten fühlt. Zu den gängigsten Typen gehören das Reihenhaus, die Doppelhaushälfte und das freistehende Einfamilienhaus.

Reihenhäuser mit Garten. Foto: BildPix.de/fotolia.com

Ein Reihenhaus, auch Kettenhaus genannt, ist mit mehreren Häusern zu einer Kette verbunden. Jedes Haus hat einen separaten Eingang und meist einen eigenen Garten. Die Gärten grenzen direkt aneinander. Das hat den Vorteil, dass man schnell mit seinen Nachbarn ins Gespräch kommt und sich Freundschaften entwickeln können. Allerdings ist dadurch die Privatsphäre geringer als in einem Einzelhaus. Weiterhin profitieren Mieter von Reihenhäusern durch die vergleichsweise geringeren Heizkosten. Die Häuser sind direkt miteinander verbunden, deshalb haben sie nicht so viele Außenwände wie freistehende Häuser. So geht bei gleicher Dämmqualität weniger Wärme über die Außenwände verloren als bei Einzelhäusern.

Doppelhaushälfte mieten. Foto: photofranz56/fotolia.com

Wer etwas mehr Privatsphäre möchte, ist in einer Doppelhaushälfte gut aufgehoben. Ein Doppelhaus besteht aus zwei Häusern, die an einer Seite direkt aneinandergrenzen. Sie teilen sich eine Hauswand. Jede Doppelhaushälfte besitzt einen eigenen Eingang und zumeist einen eigenen Garten. Bei einer Doppelhaushälfte grenzt der Garten meist direkt an den des Nachbarn. Da man aber nur einen direkten Nachbarn hat, ist die Privatsphäre höher als in einem Reihenhaus.

Das freistehende Einfamilienhaus zeichnet sich durch ein Höchstmaß an Privatsphäre aus. Es ist mit einem Garten umgeben, der das Haus vom angrenzenden Grundstück trennt. Weil es auf eine Familie ausgelegt ist, bietet es genug Platz, damit sich die Bewohner frei entfalten können. 

Ein freistehendes Einfamilienhaus mit Balkon und Garten. Foto: ThomBal/fotolia.com

„Suche Haus zur Miete“ – schnell das Traumhaus finden

Ähnlich wie Käufer möchten Mieter meist längerfristig mit ihrer Familie in einem Haus wohnen. Aus diesem Grund haben sie hohe Ansprüche an Größe, Ausstattung und Lage der Immobilie. Der klassische Weg der Immobiliensuche ist der Blick in Tageszeitungen. Diese listen Wohnungen und Häuser aus der Region auf, die verkauft oder vermietet werden. Allerdings sind die Anzeigentexte sehr kurz und wenig aussagekräftig. Ausführlichere Beschreibungen der angebotenen Häuser und Wohnungen gibt es in Online-Immobilienportalen. Dort sind die Anzeigen mit anschaulichen Fotos und oft mit Grundrissen versehen. Wer die Immobiliensuche in Online-Portalen clever angeht, spart jede Menge Zeit. Folgende Tipps helfen, das Traumhaus schneller zu finden:

  • Suchauftrag: Wer ein Haus zur Miete sucht, wird nach dem Anlegen eines Suchauftrags regelmäßig per E-Mail über neue Immobilienangebote informiert. Die Suchkriterien des Auftrags lassen sich jederzeit bearbeiten und individuell anpassen.
  • Merkzettel: Immobilienportale verfügen in der Regel über einen Merkzettel. Setzen Nutzer interessante Immobilien auf diese Liste, finden sie diese mit einem Klick wieder. Zudem lassen sich die gemerkten Wohnungen und Häuser direkt gegenüberstellen und ihre Eckdaten vergleichen.
  • Freunde und Bekannte: Oft ergeben sich über Freunde und Bekannte Möglichkeiten, ein schönes Haus zu mieten. Vermieter lassen Bekannte eines Freundes meist lieber in ihr Mietshaus einziehen als völlig fremde. Es lohnt sich deshalb, seine Mitmenschen darüber zu informieren, dass man auf der Suche nach einem Haus zur Miete ist.

 

Haus zur Miete gesucht? So gelingt die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter

Der Erstkontakt zum Hausanbieter sollte höflich und freundlich sein. Foto: pressmaster/fotolia.com

Ist das Haus der Träume gefunden, gilt es Kontakt zum Vermieter beziehungsweise zum Makler aufzunehmen. Dies kann telefonisch oder per E-Mail geschehen. Schriftliche Anfragen sollten fehlerfrei und höflich formuliert sein. Wichtig ist, auf die Immobilienanzeige einzugehen. Standardisierte Anfragen machen oft weniger Eindruck.

Beim ersten persönlichen Kontakt mit dem Anbieter sind ein gepflegtes Äußeres und ein freundliches Auftreten entscheidend. Wenn dem Interessent das Haus gefällt, sollte er Fragen zum Gebäude und zur Umgebung stellen. Ein nettes Gespräch über das Geschäftliche hinaus kann den positiven Eindruck zusätzlich verstärken. Weiterhin ist es empfehlenswert, dem Anbieter auf dessen Wunsch hin folgende Informationen spätestens nach der Hausbesichtigung vorzulegen:

  • Personalausweis: Zur Bestätigung der Identität des potenziellen Mieters ist dem Vermieter ein Blick auf den Personalausweis zu gewähren. Der Anbieter notiert daraus Name, Anschrift und Geburtsdatum. Eine Kopie des Ausweises darf nicht verlangt werden, ist jedoch gängige Praxis.
  • Mieterselbstauskunft: Die Selbstauskunft ist eine freiwillige Angabe des Mieters über seine wirtschaftliche Situation. Sie beinhaltet einen Gehaltsnachweis.
  • Schufa-Bonitätsauskunft: Die Schufa-Auskunft ist eine Bonitätsprüfung und bescheinigt die Kreditwürdigkeit des Mieters. Auch sie ist eine freiwillige Angabe, die nicht erzwungen werden kann.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Mieter können von ihrem vorherigen Vermieter eine Bescheinigung ausstellen lassen, die bestätigt, dass sie regelmäßig Miete gezahlt haben und keine Mietschulden vorhanden sind. Diese Vorvermieterbescheinigung ist ebenfalls eine freiwillige Angabe.

Tipps für die Hausbesichtigung

Bevor Interessenten ein Haus mieten, sollten sie es gründlich besichtigen. Nur so können sie abwägen, ob die Immobilie ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Ein entscheidendes Kriterium ist die Lage des Mietshauses. Mitten in der Stadt oder eher ländlich? Wie sind das Wohnviertel und die Nachbarschaft? Gibt es eine gute Verkehrsanbindung? Kindergärten, Schulen, Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sind ebenfalls von Vorteil. Neben der Lage ist die bauliche Substanz zu überprüfen. Manchmal haben Mietshäuser Mängel, die nicht sofort sichtbar sind. Dazu gehört beispielsweise Schimmel. Aus diesem Grund gilt es, auf Feuchtigkeitsflecken an den Wänden zu achten. 

Bei der Hausbesichtigung sind viele Dinge zu beachten. Foto: Kzenon/fotolia.com

Weiterhin ist folgendes zu berücksichtigen:

Bauliche Substanz

  • Gibt es Mängel an der Bausubstanz wie Risse oder dunkle Flecken an der Hausfassade?
  • Dringt Feuchtigkeit über den Keller ins Haus? Achten Sie hierbei auf Wasserränder und Rostverfärbungen an Wasser- und Gasleitungen im Keller.
  • Wie energieeffizient ist das Gebäude (Energieausweis)?
  • Ist das Haus ausreichend gedämmt?
  • Wann wurde es gebaut und gegebenenfalls renoviert?
  • Welchen Gesamteindruck hinterlässt das Gebäude?


Innen- und Außenbesichtigung

  • Wie wird das Haus geheizt und wie alt ist die Heizanlage?
  • Sind alle Räume beheizbar?
  • Zustand der Elektrik?
  • Sind die Fenster und Türen in einem guten Zustand?
  • Schnitt, Anzahl und Größe der Zimmer
  • Sind die Bäder und – falls vorhanden – die Küche in gutem Zustand?
  • Zustand von Innentüren, Treppen und Boden
  • Sind Fundament und Keller gegen Feuchtigkeit abgedichtet?

Worauf Sie beim Mietvertrag achten sollten

Hat sich der Anbieter für einen Mieter entschieden, schickt er diesem einen Mietvertrag zu. Der angehende Mieter sollte den Vertrag in Ruhe durchlesen, bevor er ihn unterzeichnet und das Haus mietet. Wichtige Aspekte sind die dort aufgeführte Größe des Mietshauses und die Nebenkosten.

Des Weiteren sind folgende Klauseln wichtig:

  • Kaution: Die meisten Vermieter verlangen als Sicherheit gegen eventuell ausbleibende Mietzahlungen eine Kaution. Diese darf höchstens drei Monats-Kaltmieten betragen. Zudem muss der Vermieter sie zum momentan üblichen Zinssatz anlegen. Wenn der Mieter zuverlässig seine Miete gezahlt hat, bekommt er die Kaution inklusive aufgelaufener Zinsen nach dem Auszug zurück. Wird im Mietvertrag das Erledigen von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt und dieser führt sie nicht durch, kann auch aus diesem Grund die Kaution einbehalten werden.
  • Übergabeprotokoll: Dem Vertrag sollte ein Hausübergabeprotokoll beiliegen. Es listet Ausstattung, Mängel und den Zustand des Mietshauses auf. Zudem hält es den Zählerstand bei der Hausübergabe fest.
  • Kündigungsfrist: Die gängige Kündigungsfrist für Mietverträge beträgt drei Monate. Mit zunehmender Mietdauer verlängert sich diese. Bewohnt der Mieter das Haus bereits fünf Jahre, hat er eine Kündigungsfrist von sechs Monaten, nach acht Jahren beträgt sie neun Monate. Es ist jedoch möglich, dass sich Vermieter und Mieter auf andere Fristen einigen und diese vertraglich festsetzen.
  • Schönheitsreparaturen: Vertragliche Klauseln, die dem Mieter eine Endrenovierung des Hauses beim Auszug vorschreiben, sind ungültig. Dennoch kann der Mieter vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Darunter versteht man laut § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV das „Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.“ Auch vorbereitende Arbeiten wie das Entfernen von Dübeln und das verschließen der Dübel-Löcher deckt die Schönheitsreparaturklausel ab.
  • Staffel- und Indexmiete: Vermieter dürfen im Mietvertrag eine Staffelmiete, auch Indexmiete genannt, vereinbaren. Dies ist eine bereits bei Vertragsschluss festgelegte Mieterhöhung, die sich nach dem Index der Lebenshaltungskosten und der ortsüblichen Vergleichsmiete richten muss. Zwischen jeder Mieterhöhung muss ein Jahr Sperrzeit liegen. Steigt die ortsübliche Vergleichsmiete in dieser Zeit überdurchschnittlich an, ist der Vermieter dennoch an die vereinbarte Staffelung gebunden. Sinkt die Vergleichsmiete, muss auch der Mieter die festgelegte Mietstaffelung hinnehmen. Doch aufgepasst: Bei einem solchen Vertrag kann das Kündigungsrecht des Mieters für bis zu vier Jahre verweigert werden.
  • Tierhaltung: Kleintierhaltung ist erlaubt und muss nicht im Vertrag aufgeführt sein. Größere Tiere wie Katzen und Hunde dürfen nur mit der Zustimmung des Vermieters gehalten werden – es sei denn, der Mietvertrag erlaubt die Haltung größerer Tiere ausdrücklich.

Wie gut kennen Sie Ihren Mietvertrag? Oftmals enthalten diese auf den ersten Blick nicht erkennbare Fallstricke und für Sie unvorteilhafte Regelungen. Jetzt den Mietvertrag prüfen lassen!

Wie setzen sich die Kosten der Hausmiete zusammen?

Mietvertrag für Wohnräume. Foto: Alexander Raths/fotolia.com

Wer ein Haus mieten möchte, sollte sich darüber Gedanken machen, wie hoch die monatlich anfallenden Kosten ausfallen dürfen, damit die Miete tragbar ist. Der warme Mietpreis setzt sich aus der Kaltmiete und den umlagefähigen Neben- bzw. Betriebskosten zusammen. Die Kaltmiete, auch Nettomiete, ist ein festgesetzter Preis, der vom Zustand und von der Lage des Hauses abhängt. Im Rahmen der Gesetzesänderung der Mietpreisbremse darf die Kaltmiete im Falle einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten. Der Mietspiegel der betreffenden Stadt gibt Auskunft über die Vergleichsmieten. Auch bei immowelt.de lassen sich die Mietpreise vergleichen. Hierbei wird ein Durchschnittswert der im Portal inserierten Immobilienangebote eines Ortes gebildet.

Die Nebenkosten für ein Mietshaus setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

  • Wasser: Kosten für die Wasseruhr inklusive Abrechnung, Wassergeld und Kosten für die Wasseraufbereitungsanlage. Weiterhin alle Ausgaben, die mit der Kanalisation in Verbindung stehen.
  • Heizung: Kosten für Brennstoff, Wartung, Betriebsstrom, Zähler und Messungen.
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung: Der Vermieter darf alle Ausgaben, die die Gemeinde im Abgabenbescheid abrechnet, auf den Mieter umlegen.
  • Versicherungen und Steuern: Grundstückshaftpflicht, Gebäudeversicherung und Grundsteuer.
  • Rund ums Haus: Wird der Garten von einem Dienstleister gepflegt, können diese Kosten sowie die Schornsteinsäuberung und eventuelle Ungezieferbekämpfungen auf den Mieter umgelegt werden.
  • TV: Betriebskosten und Wartung der Antenne oder gegebenenfalls die monatliche Kabelgebühr.
  • Sonstiges: Wenn der Vermieter sonstige Kosten wie die Dachrinnenreinigung abrechnen möchte, muss er die einzelnen Posten im Mietvertrag auflisten.

In der Regel beträgt der Anteil der Nebenkosten etwa 0,6 bis 2 Euro pro Quadratmeter. Darüber hinaus fallen Stromkosten an. Diese werden nicht vom Vermieter, sondern über den Energieversorger abgerechnet.

Praxis-Tipp

Was alles zu den Betriebskosten zählt und wie Vermieter diese Nebenkosten umlegen dürfen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Das Übergabeprotokoll

Das Hausübergabeprotokoll dokumentiert Mängel, Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Foto: Halfpoint/fotolia.com

Ein Hausübergabeprotokoll zu Beginn und Ende des Mietverhältnisses hilft, Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über Mängel an der Mietsache zu vermeiden. Es protokolliert die beim Einzug des Mieters vorhandenen Mängel des Hauses. Darüber hinaus werden auch die Zählerstände für Strom, gegebenenfalls für Gas und, wenn verbrauchsabhängig abgerechnet wird, für Wasser festgehalten. Des Weiteren dokumentiert das Übergabeprotokoll die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Mit einer Unterschrift bestätigen Vermieter und Mieter die Richtigkeit der Angaben.

Wenn der Mieter auszieht, sollten die Schlüssel-Rückgabe und die Zählerstände in einem zweiten Hausübergabeprotokoll festgehalten werden. Weiterhin ist zu protokollieren, ob während der Mietzeit Mängel am Haus entstanden sind, die über die üblichen Verschleißerscheinungen hinausgehen. Nur diese muss der Mieter beheben. Andernfalls behält der Vermieter den Teil der Kaution ein, der zur Behebung der Mängel nötig ist.

Haus oder große Wohnung mieten?

Wer einen etwas größeren Platzbedarf hat, steht vor der Wahl: Entweder ein Haus oder eine größere Wohnung mieten. Beides hat Vor- und Nachteile.

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