Die Energiewende fordert neue Lösungen für Bestandsgebäude. Zwischen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und komplexer Heizkostenabrechnung stellt die Wärmepumpe Vermieter vor große Fragen. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten.
Die Wärmepumpe ist auch in Mehrfamilienhäusern machbar. Foto: iStock.com / MAXSHOT
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Effizienz prüfen: Gute Dämmung und niedrige Vorlauftemperaturen sind die Basis für einen wirtschaftlichen Betrieb.
- Abrechnungspflicht: Seit Oktober 2024 ist die verbrauchsabhängige Abrechnung (inkl. Stromverbrauch der Pumpe) für Neuanlagen zwingend vorgeschrieben.
- Technik & Messung: Du benötigst separate Strom- und Wärmezähler für eine rechtssichere Kostenverteilung.
- Förderung & Umlage: Nutze bis zu 70 % Förderung und refinanziere den Rest fair über die Modernisierungsumlage.
Inhaltsübersicht
Voraussetzungen: Ist dein Mehrfamilienhaus bereit?
Bevor du den Einbau planst, ist eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen unerlässlich. Eine gute Dämmung der Gebäudehülle ist entscheidend. Sie reduziert den Wärmebedarf und steigert maßgeblich die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe. Ein hoher Wärmebedarf erfordert teurere Anlagen und kann die Effizienz senken. Daher sind energetische Sanierungen oft eine sinnvolle Vorbereitung, um den Betrieb zu optimieren.
Die Vorlauftemperatur ist im Bestand oft ein Knackpunkt. Ältere Heizkörper sind häufig für höhere Temperaturen ausgelegt. Doch oft kannst du die bestehenden Heizkörper behalten, wenn du bereits sanierst (z. B. neue Fenster). Die Wärmeabgabe muss jedoch an die niedrigeren Temperaturen angepasst sein, was eventuell durch größere Heizkörper oder eine Flächenheizung (z. B. Fußbodenheizung) gelingt.
Auch der Platzbedarf ist wichtig. Luft-Wasser-Wärmepumpen brauchen Außen- und Inneneinheiten. Ebenso musst du die Warmwasserbereitung bedenken. Um das Legionellenrisiko zu minimieren, sind bei niedrigen Temperaturen oft zusätzliche Maßnahmen wie Frischwassertanks notwendig. Die Nachrüstung im Bestand erfordert daher immer eine individuell angepasste Planung.
Kriterien für deine Eignungsprüfung:
- Gebäudehülle: Zustand der Dämmung von Dach, Wänden und Keller.
- Fenster: Energieeffizienz und Dichtigkeit.
- Heizsystem: Eignung der Heizkörper für niedrige Vorlauftemperaturen.
- Heizlast: Ermittlung des benötigten Wärmebedarfs.
- Platzbedarf: Raum für Außen- und Inneneinheiten.
- Warmwasser: Kapazität für eine hygienische Versorgung.
Hinweis zum Legionellenschutz: Niedrige Vorlauftemperaturen können die Vermehrung von Legionellen begünstigen. Eine adäquate Warmwasserbereitung oder Frischwassersysteme sind daher unerlässlich für die Trinkwasserhygiene.
Rechtliche Rahmenbedingungen und deine Pflichten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass neue Heizungen künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Wichtig für dich ist die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKV). Die bisherige Ausnahme in Paragraph 11 der HKV, die eine nicht verbrauchsabhängige Abrechnung erlaubte, ist für neue Installationen weggefallen.
Das bedeutet: Ab dem 1. Oktober 2024 ist für alle neu installierten Wärmepumpen eine zwingende verbrauchsabhängige Abrechnung vorgeschrieben. Das schließt explizit den Stromverbrauch ein. Umlagefähig sind: Stromkosten für die Wärmeerzeugung, Betriebs- und Wartungskosten sowie Kosten für eine Zusatzheizung. Du musst deine Mieter über die Umstellung informieren und die korrekte Messtechnik sicherstellen.
Es gibt klare Fristen: Wird eine neue Wärmepumpe installiert, gelten die neuen Regeln ab dem 1. Oktober 2024. Falls die Technik noch nicht bereit ist, gewährt der Gesetzgeber eine Nachrüstfrist bis zum 30. September 2025. Hältst du diese Fristen nicht ein, kann das rechtliche Konsequenzen haben und deine umlagefähigen Kosten schmälern.
Wegfall der Ausnahme: Die Lockerung für Wärmepumpen ist vorbei. Wenn du jetzt neu installierst, musst du zwingend auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung umstellen und den Stromverbrauch genau erfassen.
Messtechnik: Was du als Vermieter benötigst
Eine präzise Erfassung ist die Basis für eine faire Abrechnung. Du bist verpflichtet, die Technik so zu installieren, dass Wärme, Warmwasser und Stromverbrauch korrekt ermittelt werden. Das sorgt für Transparenz gegenüber den Mietern.
Du benötigst einen separaten Stromzähler, der ausschließlich den Verbrauch der Wärmepumpe und der Pumpen misst. Der normale Haushaltsstrom reicht nicht aus. Zusätzlich brauchst du einen geeichten Wärmemengenzähler (WMZ). Er erfasst die thermische Energie, die ins Gebäude fliesst, und ist die rechtssichere Basis für die Kostenverteilung.
Für die Warmwasserbereitung sind je Wohneinheit separate Zähler nötig. Bei einer Fußbodenheizung sitzen diese meist an den Heizkreisen. Bei normalen Heizkörpern kommen oft elektronische Heizkostenverteiler (HKV) zum Einsatz, um die individuelle Wärmeabgabe pro Raum zu messen.
Nutzt du ein bivalentes System (z. B. mit zusätzlichem Heizstab), muss auch dieser Verbrauch separat erfasst werden. Achte unbedingt auf die Eichrechtsfristen, da die Messwerte sonst ungültig sein können, was zu Problemen bei der Abrechnung führt.
Deine Zähler-Liste:
- Stromzähler für die Wärmepumpe: Misst den spezifischen Stromverbrauch.
- Geeichter Wärmezähler: Misst die insgesamt erzeugte Heizwärme.
- Zähler pro Wohneinheit: Erfasst den Warmwasserverbrauch der Haushalte.
- Heizkostenverteiler: Erfasst die Wärmeabgabe einzelner Heizkörper.
- Zähler für Zusatzheizungen: Misst den Strom- oder Gasverbrauch von Heizstäben/Kesseln.
Der Hydraulische Abgleich ist eine gesetzliche Pflicht und ein Effizienz-Turbo. Dabei stellt ein Profi sicher, dass jeder Heizkörper genau die richtige Wärmemenge erhält. Das verhindert ein Takten (ständiges An-Aus) der Anlage. Zudem brauchst du den Nachweis für staatliche Förderungen von KfW oder BAFA.
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Kosten und Wirtschaftlichkeit
Die Umstellung ist eine Investition, die du genau kalkulieren musst. Die Kosten können im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen. Aber: Es gibt staatliche Förderprogramme, die bis zu 70 Prozent der Kosten abdecken können.
Deine Betriebskosten hängen vom Strompreis und der Jahresarbeitszahl (JAZ) ab. Je höher die JAZ, desto effizienter arbeitet die Anlage. Angesichts steigender CO2-Preise für Öl und Gas kann die Wärmepumpe langfristig die stabilere Lösung sein. Die Wartungskosten liegen meist bei wenigen hundert Euro pro Jahr und sichern die Lebensdauer deiner Anlage.
Heizlastberechnung ist unerlässlich, um das System optimal auszulegen. Arbeite hier eng mit Fachbetrieben und Energieberatern zusammen.
Tipps für dich:
- Hol dir Profi-Beratung für das optimale System.
- Priorisiere die Sanierung (Dämmung/Fenster) vor dem Einbau.
- Informiere deine Mieter frühzeitig, um Vertrauen zu schaffen.
- Nutze die Fördermittel von BAFA und KfW voll aus.
- Denke langfristig für die Zukunft deiner Immobilie.
Investition refinanzieren: Die Modernisierungsumlage Du kannst einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegen. Nach Paragraph 559 BGB sind das bis zu 8 % der Kosten (abzüglich Förderung). Bei einer Wärmepumpe nach GEG ist die Erhöhung auf maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Das hilft dir bei der Refinanzierung und entlastet Mieter langfristig durch geringere Energiekosten.
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen im Altbau?
Gute Isolierung, geringer Wärmebedarf und geeignete Heizkörper. Oft musst du Heizkörper gegen größere Modelle tauschen und die Messtechnik anpassen.
Wie rechnest du die Kosten ab?
Zwingend verbrauchsabhängig. Du erfasst den Strom der Pumpe, die Wärmemenge pro Einheit und die Warmwasserkosten. Auch Wartungskosten sind umlagefähig.
Welche Technik ist zwingend?
Ein eigener Stromzähler für die Heizung, ein geeichter Hauptwärmezähler sowie Einzelzähler für die Wohnungen (Warmwasser/Heizwärme).
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Geschrieben am 24.02.2026
von
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