Energie

CO₂-Steuer – das müssen Mieter und Vermieter 2026 wissen

Autorenbild Kilian Treß
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Die CO₂-Steuer müssen Mieter und Vermieter fürs Heizen nach einem Stufenmodell abführen. 2025 ist der CO₂-Preis bereits auf 55 Euro pro Tonne gestiegen, 2026 folgt der nächste Schritt: Es gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂.

CO₂-Kosten-Rechner

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So viel Steuer wird pro Tonne CO₂ erhoben

Jahr 2023 2024 2025 2026 2027
Steuer je Tonne CO2   30 Euro  45 Euro 55 Euro bis zu 65 Euro nationale Regelung läuft aus, Vorbereitung ETS 2

 

Die Steuer hat Auswirkungen auf den Preis für Gas und Heizöl. Der Rohstoff wird so unabhängig vom Marktpreis zusätzlich erhöht. Wie viel, kann leicht errechnet werden. Eine Einheit Heizöl oder Gas binden immer dieselbe Menge an CO2. Flüssiggas bindet allerdings mehr CO2 als das konventionelle Erdgas.

Energieträger CO₂-Emissionen (g/kWh)
Fernwärme 100–250 g (je nach Energiequelle des Kraftwerks)
Erdgas 202 g
Flüssiggas (LPG) 230 g
Heizöl 266 g

Was ist die CO₂-Steuer?

Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch eine CO₂-Steuer auf Öl und Gas. Sie betrug 2021 nur 25 Euro pro Tonne CO₂ und wurde in der Festpreisphase bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Ab 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂, innerhalb dessen sich der Preis im nationalen Emissionshandel bildet.

Je höher die CO₂-Erzeugung eines Bürgers ist, etwa durchs Autofahren oder durchs Heizen, desto höher sind auch seine Kosten. Ziel der CO₂-Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierende Erderwärmung sowie die Versauerung der Meere mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Bis 2025 steigt der CO₂-Preis in festen Stufen an, ab 2026 bildet er sich innerhalb des Preiskorridors – ab 2028 voraussichtlich im europäischen Emissionshandel ETS 2 weitgehend frei am Markt.

Die Einnahmen fließen in den Klima-Transformationsfonds (KTM), mit dem weitere Klimaprojekte der Bundesregierung gefördert werden.

So wirkt sich die CO₂-Steuer auf Heizöl und Erdgas aus

Die meisten Immobilien, die mit fossilen Brennstoffen heizen, heizen mit Heizöl oder mit konventionellem Erdgas. Die Übersicht zeigt, wieviel Steuern je Liter Öl oder je kWh Gas über die CO2 abfließen.

Jahr Preis je Tonne CO₂ Heizöl Erdgas
2021 25 Euro 7,9 ct/l 0,6 ct/kWh
2022 30 Euro 9,5 ct/l 0,7 ct/kWh
2023 30 Euro 9,5 ct/l 0,7 ct/kWh
2024 45 Euro 14,25 ct/l  1,045 ct/kWh
2025 55 Euro  17,35 ct/l 1,27 ct/kWh
2026 bis zu 65 Euro 20,6 ct/l 1,4 ct/kWh
2027 55–65 Euro (Preiskorridor wie 2026) k.A. k.A.

Quelle: energie-experten.org / eigene Berechnungen

Achtung! Ab 2026 werden die Zertifikate erstmals versteigert, es gilt aber noch ein staatlich vorgegebener Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Auch 2027 soll dieser Korridor nach aktuellem Stand weiter gelten. Erst ab 2028 wird der CO₂-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels ETS 2 vollständig vom Markt bestimmt.

 

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Stufenmodell: So soll die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden

Seit 1. Januar 2023 gibt es ein Zehn-Stufenmodell, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der CO2-Steuer. Deswegen wurde ein Modell entwickelt, um die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter 5 Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen.

Mieter Vermieter kg CO₂ pro m² pro Jahr
100 % 0 % weniger als 12 kg
90 % 10 % 12 bis 17 kg
80 % 20 % 17 bis 22 kg
70 % 30 % 22 bis 27 kg
60 % 40 % 27 bis 32 kg 
50 % 50 % 32 bis 37 kg 
40 % 60 % 37 bis 42 kg 
30 % 70 % 42 bis 47 kg 
20 % 80 % 47 bis 52 kg 
5 % 95 % mehr als 52 kg 

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

CO₂-Bilanz: Warum die Aufteilung der Heizkosten wichtig ist

Die neue CO₂-Steuerregelung verstärkt die Diskussion über die faire Aufteilung der Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern. Gerade in älteren Häusern mit schlechter Energiebilanz sind die Heizkosten oft deutlich höher, was die finanzielle Belastung für beide Parteien erhöht. Ein schlecht gedämmtes Haus kann pro Quadratmeter bis zu 52 Kilogramm CO₂ pro Jahr ausstoßen – ein Wert, der vor allem bei fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Gas ins Gewicht fällt. Durch die Staffelung der CO₂-Steuer nach Effizienzklassen sollen Anreize geschaffen werden, Häuser energetisch zu sanieren und langfristig die Heizkosten zu senken. Moderne Dämmungen und der Umstieg auf emissionsärmere Heizmethoden wie Wärmepumpen oder Biogas bieten hier großes Potenzial, sowohl Kosten als auch den CO₂-Ausstoß zu minimieren.

Dieses neue Stufenmodell soll für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen, gelten. Bei Gewerberäumen soll eine einheitliche 50:50-Regelung gelten.

Welche Stufe trifft auf meine Immobilie zu?

Um zu wissen, in welche Stufe deine Wohnung oder Haus fällt, musst du herausfinden, wie hoch die CO₂-Emissionen pro m² pro Jahr sind. Diese Angabe ist im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2 eingetragen. 

So wirkt sich die CO₂-Steuer auf Mieter und Eigentümer aus

Seit Anfang 2021 betrifft die CO₂-Steuer jeden, der mit Gas oder Öl heizt – denn auch darüber wird für CO₂-Emissionen gesorgt. Entrichtet wird die Abgabe automatisch über den Einkaufspreis. Insgesamt verteuert sich 2025 ein Liter Heizöl um 17,35 Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 1,27 Cent. 2026 steigt der CO₂-Preis weiter: Bei einem Satz von 65 Euro pro Tonne verteuert sich ein Liter Heizöl um 20,60 Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 1,40 Cent.

Beispielrechnung Heizöl 2026:

Im Durchschnitt verbraucht ein Haushalt laut „energiesparen-im-haushalt.de“ in Deutschland 13,6 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter, um zu heizen.

Wohnfläche ø Heizöl in l CO₂-Steuer 2025 CO₂-Steuer 2026 Zusätzliche Steuer
30 m² / Wohnung 408 70,79 € 84,05 € 13,26 €
50 m² / Wohnung 680 117,98 € 140,08 € 22,10 €
90 m² / Wohnung 1.224 212,36 € 252,14 € 39,78 €
120 m² / Wohnung 1.632 283,36 € 336,19 € 52,83 €
150 m² / Reihenhaus 2.040 353,94 € 420,24 € 66,30 €
160 m² / Einfamilienhaus 2.176 377,54 € 448,26 € 70,72 €

 

Beispielrechnung Erdgas 2026:

Entrichtet wird die CO₂-Steuer automatisch über den Einkaufspreis. Insgesamt verteuert sich 2025 eine Kilowattstunde Erdgas um 1,27 Cent, 2026 bei einem CO₂-Preis von 65 Euro pro Tonne um 1,40 Cent.

Als Grundlage dienen die Daten zum Erdgas-Durchschnittsverbrauch von E.ON.

Wohnfläche ø Erdgas in kWh CO₂-Steuer 2025 CO₂-Steuer 2026 Zusätzliche Steuer
30 m² / Wohnung 2.200 27,94 € 30,80 € 2,86 €
50 m² / Wohnung 5.000 63,50 € 70,00 € 6,50 €
90 m² / Wohnung 10.600 134,62 € 148,40 € 13,78 €
120 m² / Wohnung 14.400 182,88 € 201,60 € 18,72 €
150 m² / Reihenhaus 18.000 228,60 € 252,00 € 23,40 €
160 m² / Einfamilienhaus 20.000 254,00 € 280,00 € 26,00 €

Biogas, Bioheizöl und Pellets

  • Biogas Es gibt Gasanbieter, die mit 100 Prozent Biogas werben. Das Gas unterliegt nicht der CO₂-Besteuerung, weil es klimaneutral ist. Grund: Bei der Verbrennung von reinem Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen wird nur so viel CO₂ freigesetzt, wie die Ressourcen ursprünglich aufgenommen haben.
  • Bioheizöl hingegen besteht nur zu einem Teil aus regenerativen Rohstoffen, so dass es noch zu einem hohen Anteil besteuert wird. Ein Bioheizöl mit einem Anteil von 3 bis 5,9 Volumenprozent wird als „Heizöl EL A Bio 5“ bezeichnet. „A“ steht dabei für Alternativ. Das Bioheizöl EL A Bio 10 hat maximal 10,9 Volumenprozent aus regenerativen Rohstoffen.
  • Pellets gelten als CO2-Neutral

CO₂-Steuer: Das müssen Vermieter jetzt wissen

Seit Januar 2021 gibt es in Deutschland die CO₂-Steuer. Die wird immer fällig, wenn CO₂ aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Mieter müssen sie deshalb beim Heizen entrichten. Vermieter müssen seit 1. Januar 2023 je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO₂-Steuer beteiligt werden. Dafür wurde ein Stufenmodell entwickelt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich die Vermieter an der Steuer beteiligen. Bei Wohnung mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieter künftig 95 Prozent der Abgabe übernehmen, nur bei sehr gut gedämmten Wohnungen mit dem Standard KFW Effizienzhaus 55 brauchen Vermieter auch künftig nichts zahlen.

Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO₂-Kosten erfolgt dann über die Heizkostenabrechnung. Den Vermietern sollen mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben werden, sodass sie die Verteilung der CO₂-Kosten leicht ermitteln können. Wie das in der Realität praktiziert werden soll, ist im Einzelfall noch unklar.

CO₂-Steuer-Tabelle: Das muss der Vermieter 2024 zahlen

Beispiel für Heizöl bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.224 Litern pro Jahr.

Stufe 2023 2024 2025 2026 2027
1 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2 10,68 € 16,02 € 19,54 € 23,15 € 12,59 €
3 21,36 € 32,03 € 39,07 € 46,31 € 25,17 €
4 32,03 € 48,05 € 58,61 € 69,46 € 37,76 €
5 42,71 € 64,07 € 78,14 € 92,62 € 50,35 €
6 53,39 € 80,09 € 97,68 € 115,77 € 62,94 €
7 64,07 € 96,10 € 117,22 € 138,93 € 75,52 €
8 74,75 € 112,12 € 136,74 € 162,08 € 88,11 €
9 85,42 € 128,14 € 156,28 € 185,24 € 100,70 €
10 101,44 €

Emissionsfaktor von 0

Wer vom Gasanbieter 100 Prozent Biogas beziehen kann, ist laut BEHG nicht von der Belastung der CO₂-Steuer betroffen. Zwar fällt Biogas grundsätzlich unter das BEHG, wird aber aktuell mit einem Emissionsfaktor von 0 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde belegt. Damit wird Biogas nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Bei Mischungen mit  Biogas fällt  nur für den Erdgasanteil der CO₂-Preis an.

CO₂-Steuer: Das müssen Mieter 2025 wissen

Seit Januar 2021 erhebt Deutschland eine CO₂-Steuer. Mieter mussten die Steuer beim Heizen zunächst komplett alleine entrichten – entsprechend stark sind die Heizkosten in vielen Haushalten gestiegen.

Um Mieter zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Stufenmodell eingeführt, das Vermieter seit 1. Januar 2023 an den CO₂-Kosten beteiligt. Maßgeblich ist die Energieeffizienz des Gebäudes: Je schlechter die Bilanz ausfällt, desto höher ist der Kostenanteil, den Vermieter übernehmen müssen.

Mit dem Anstieg des CO₂-Preises auf bis zu 65 Euro pro Tonne im Jahr 2026 gewinnt das Modell weiter an Bedeutung. Nur in sehr gut gedämmten Gebäuden mit dem Standard KfW-Effizienzhaus 55 tragen Mieter die CO₂-Steuer weiterhin vollständig selbst.

Tabelle: Entlastung des Mieters pro Jahr

Durch die nach und nach steigende CO₂-Steuer bis 2027 fallen für den Mieter zwar höhere Kosten für Heizöl und Erdgas an, der Vermieter muss sich aber beteiligen.

Folgendes Beispiel für Heizöl zeigt bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.224 Litern pro Jahr, wie viel der Vermieter den Mieter entlasten muss. 

Stufe 2023 2024 2025 ab 2026 ab 2027
1 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2 21,36 € 32,03 € 35,52 € 46,31 € 60,47 €
3 32,03 € 48,05 € 53,28 € 69,46 € 90,71 €
4 42,71 € 64,07 € 71,04 € 92,62 € 120,94 €
5 53,39 € 80,09 € 88,80 € 115,77 € 151,18 €
6 64,07 € 96,10 € 106,56 € 138,93 € 181,41 €
7 74,75 € 112,12 € 124,31 € 162,08 € 211,65 €
8 85,42 € 128,14 € 142,07 € 185,24 € 241,88 €
9 96,10 € 144,15 € 159,83 € 208,39 € 272,12 €
10 106,78 € 160,17 € 177,59 € 231,54 € 302,36 €

Folgendes Beispiel für Gas zeigt bei einer 90-m²-Wohnung und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10.600 kWh pro Jahr, wie viel der Vermieter den Mieter entlasten muss. 

Stufe 2023 2024 2025 ab 2026 ab 2027
1 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
2 14,84 € 22,15 € 27,05 € 29,68 € 41,98 €
3 22,26 € 33,23 € 40,58 € 44,52 € 62,96 €
4 29,68 € 44,31 € 54,10 € 59,36 € 83,95 €
5 37,10 € 55,39 € 67,63 € 74,20 € 104,94 €
6 44,52 € 66,46 € 81,16 € 89,04 € 125,93 €
7 51,94 € 77,54 € 94,68 € 103,88 € 146,92 €
8 59,36 € 88,62 € 108,21 € 118,72 € 167,90 €
9 66,78 € 99,69 € 121,73 € 133,56 € 188,89 €
10 74,20 € 110,77 € 135,26 € 148,40 € 209,88 €

Von 2023 bis 2027 wird der Mieter bei einer beispielhaften 50:50-Beteiligung (Stufe 6) des Vermieters der Beispielwohnung zu rund 576,62 Euro beim Heizöl beziehungsweise rund 392,42 Euro beim Erdgas entlastet. In einer Mietwohnung mit sehr schlechter Energiebilanz (Stufe 10) werden Mieter beim Gas in den nächsten 3 Jahren um rund 300 Euro entlastet, beim Heizöl um rund 430 Euro.

Sonderfälle: Gasthermen und Co.

In zahlreichen – insbesondere älteren – Mehrfamilienhäusern gibt es keine Zentralheizung, sondern Gasthermen oder Gaseinzelöfen innerhalb der jeweiligen Wohnung. In solchen Fällen rechnet nicht der Vermieter mit dem Mieter die Heizkosten ab, sondern der Mieter schließt direkt mit dem Gasversorger einen Liefervertrag ab. Der Mieter ist also Selbstversorger, unabhängig von seinem Vermieter.

Der Vermieter hat in diesem Fall also keinerlei Kenntnis über den Gasverbrauch seines Mieters und kann infolgedessen auch nicht mit ihm abrechnen. Will der Mieter den Vermieter an seinen CO₂-Kosten beteiligen, so muss er selbst aktiv werden und die Kosten mit ihm abrechnen.

Um den Anspruch an seinen Vermieter zu berechnen, muss der Mieter aber erst einmal den CO₂-Ausstoß seiner Wohnung ermitteln. Dazu benötigt er einige Informationen:

  • Die für den Abrechnungszeitraum verbrauchte Menge an Erdgas in Kilowattstunden sowie den Emissionsfaktor des Gases
  • Die Wohnfläche der Wohnung

1. Schritt der Berechnung: CO₂-Ausstoß

Der Gaslieferant ist künftig verpflichtet, den Emissionsfaktor des Erdgases in Kilogramm CO₂ pro Kilowattstunde in seiner Abrechnung anzugeben.

Die Formel für den CO₂-Ausstoß der Wohnung lautet dann:

CO₂-Ausstoß = Emissionsfaktor / Wohnfläche

2. Schritt der Berechnung: CO₂-Kosten

Um die Kosten (Steuern) des individuellen CO₂-Ausstoßes zu berechnen, benötigst du den aktuellen CO₂-Preis. Den findest du in unseren Tabellen.

Die Formel für die CO₂-Kosten lautet:

Jährlicher CO₂-Ausstoß /1.000 * aktueller CO₂-Preis = Individuelle CO₂-Steuer für deine Wohnung

3. Schritt der Berechnung: Einordnung der Wohnung und individuelle CO₂-Kosten

Der Anteil der CO₂-Steuer, den der Mieter selbst zu tragen hat und der, den der Vermieter zahlen muss, hängt von der energetischen Effizienz des Gebäudes ab. Dabei gilt: Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus. Wie hoch dieser ist, haben wir in unserer Tabelle zusammengetragen.

Der Anteil, der vom Vermieter zu zahlen ist, entspricht also dem prozentualen Teil der in Schritt 2 ermittelten Summe, abhängig von der Effizienz des Gebäudes.

Informationspflicht für Brennstofflieferanten

Weil es sich hierbei aber um einen enorm bürokratischen Akt handelt, der einem Mieter kaum zuzumuten ist, hat der Bund nachgearbeitet. Unter anderem sollen die Brennstofflieferanten nun eine Informationspflicht bekommen, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können.

Wie können Mieter ihren Anspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen?

Um seine Ansprüche geltend zu machen, muss der Mieter selbst aktiv werden. Es reicht, dass er seine Forderungen in Textform geltend macht, nachdem er sie nach den oben dargelegten Methoden mit den Daten des Brennstofflieferanten berechnet hat. Dabei sind allerdings Fristen zu beachten: Er hat 6 Monate nach der Abrechnung des Versorgers Zeit, seine Forderungen dem Vermieter mitzuteilen. Versäumt er diese Frist, so ist die Forderung verjährt.

Dabei gilt:

  • Bezieht der Mieter Heizöl als Selbstversorger, so beginnt die Frist, sobald die Rechnung des Öllieferanten vorliegt. Es kommt nicht darauf an, dass das Öl bereits verbraucht ist.
  • Bezieht der Mieter Gas, so beginnt die Frist an dem Tag zu laufen, an dem der Versorger mit dem Mieter abrechnet.

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1 Kommentar

Pfälzer Co2-Sucher am 24.07.2024 10:47

In einem Mehrfamilienhaus befindet sich eine Praxis, die weniger als 50 % der gesamten Wohnfläche ist.

Kann in diesem Fall auch die Berechnung wie bei den anderen Wohungen erfolgen?

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