Du solltest deine Heizkostenabrechnung immer prüfen. Etwa zwei Drittel aller Abrechnungen sind nämlich fehlerhaft oder klärungsbedürftig. Wir zeigen, wie du deine Heizkostenabrechnung checkst und worauf du 2025/2026 besonders achten solltest.
Heizkostenabrechnung überprüfen: So geht’s
Du willst deine Heizkostenabrechnung überprüfen? Lade dir am besten unsere Musterabrechnung herunter und vergleiche sie damit Punkt für Punkt. So hast du deine Heizkostenabrechnung ganz schnell überprüft.
Übersicht
- Wie kann ich meine Heizkostenabrechnung prüfen?
- Heizkostenabrechnung: Sind Brennstoffkosten plausibel?
- CO2-Kostenteilung: Dein Vermieter muss mitzahlen
- Monatliche Verbrauchsinformationen (UVI): Neue Pflichten
- So kannst du die Heizung selber ablesen
- Heizkostenabrechnung fehlerhaft: Wie kann ich widersprechen?
- Heizkostenabrechnung: Recht auf Belegeinsicht
Wie kann ich meine Heizkostenabrechnung prüfen?
Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Nebenkostenabrechnung. Dein Vermieter ist verpflichtet, einmal im Jahr mit dir abzurechnen. Rechtliche Grundlage ist die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Erhältst du deine Heizkostenabrechnung, solltest du sie schnellstmöglich prüfen. Bei formellen sowie inhaltlichen Fehlern kannst du unverzüglich Widerspruch einlegen und zu viel gezahltes Geld zurückbekommen.
Heizkostenabrechnung: Sind Brennstoffkosten plausibel?
Als erstes solltest du die Rechnung mit denen der Vorjahre vergleichen. Große Abweichungen und Fehler erkennst du damit schnell. Dabei solltest du auf die Einkaufspreise des Brennstoffs achten. Sind sie plausibel?
Die Energiepreise haben sich nach den extremen Schwankungen der Jahre 2022/2023 inzwischen etwas stabilisiert, bleiben aber auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Energiekrise.
| 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Erdgas * | ~15,5 Cent / kWh | ~11,9 Cent / kWh | ~11,9 Cent / kWh |
| Öl ** | ~132 Cent / L | ~103 Cent / L | ~95 Cent / L |
* Jahresdurchschnitt Haushaltskunden. Quellen: Statistisches Bundesamt, Verivox
** Jahresdurchschnitt. Quelle: co2online / Heizspiegel
Aktuelle Lage (Stand: 2025/2026): Erdgas kostete im ersten Halbjahr 2025 im Schnitt rund 12 Cent pro kWh. Heizöl lag im Jahresdurchschnitt 2024 bei ca. 95 Cent pro Liter und damit deutlich unter dem Krisenniveau von 2022. Für das Abrechnungsjahr 2024 sind diese Werte für deine Plausibilitätsprüfung relevant.
Zudem können Entlastungsmaßnahmen der Regierung für Unterschiede bei vergangenen Abrechnungen gesorgt haben: Die Mehrwertsteuer auf Gas wurde von Oktober 2022 bis März 2024 auf 7 % gesenkt, eine Dezemberhilfe 2022 sowie die Gaspreisbremse 2023 entlasteten Haushalte zusätzlich. All das musste dein Vermieter in der Abrechnung korrekt berücksichtigen.
Heizkostenabrechnung prüfen: Haben sich äußere Umstände verändert?
Abgesehen von den Energiepreisen sollten äußere Umstände bedacht werden. Sie können Einfluss auf dein Heizverhalten und damit auf deine Heizkostenabrechnung haben.
- Warst du öfter im Homeoffice?
- Hat deine Familie beispielsweise Zuwachs bekommen?
- Gibt es mittlerweile unbewohnte Wohnungen im Haus?
Dieser Leerstand kann zu mehr Heizkosten führen. Deswegen achtest du bei der Abrechnung auf die angegebene Gesamtwohnfläche des Gebäudes und vergleichst sie mit den Angaben aus der Vorjahresabrechnung. Die anteiligen Kosten für leere Wohnungen muss nicht du oder die restlichen Mieter tragen, sondern der Vermieter.
Praxis-Tipp: Mieter können den neuen Vermieter fragen, ob sie im Vorfeld die letzte Abrechnung sehen dürfen, um einschätzen zu können, ob die Vorauszahlungen zu hoch oder niedrig angesetzt wurden. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht.
CO2-Kostenteilung: Dein Vermieter muss mitzahlen
Bei den Heizkosten muss der Vermieter mindestens 50 und maximal 70 Prozent verbrauchsabhängig abrechnen. Foto: zasabe / stock.adobe.com
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Damit müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, die durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entstehen. Das betrifft Gebäude, die mit Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder (fossiler) Fernwärme beheizt werden.
Wie funktioniert die Aufteilung?
Die Verteilung richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes – gemessen am jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Das 10-Stufenmodell legt fest: Je schlechter gedämmt das Gebäude, desto mehr muss der Vermieter zahlen.
| CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Quelle: Anlage zu § 5–7 CO2KostAufG
Aktuell relevante CO2-Preise: Im Jahr 2025 lag der CO2-Preis bei 55 Euro pro Tonne. Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne (maßgeblich ist der Mittelwert, konkret 60 Euro laut DEHSt). Ab 2028 wird die Preisfindung in den europäischen Emissionshandel (ETS 2) überführt.
Was du prüfen solltest: Die Aufteilung der CO2-Kosten muss in deiner Heizkostenabrechnung nachvollziehbar ausgewiesen sein – mit Angabe des CO2-Ausstoßes des Gebäudes, der Einstufungsstufe und dem sich ergebenden Vermieteranteil (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Fehlen diese Angaben oder ist die Aufteilung nicht korrekt berechnet, kannst du die gesamten dir in Rechnung gestellten Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Sonderregelungen: Bei denkmalgeschützten Gebäuden, Milieuschutzgebieten oder einem bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang (z. B. Fernwärme) kann sich der Vermieteranteil halbieren.
Monatliche Verbrauchsinformationen (UVI): Neue Pflichten
Durch die Novelle der Heizkostenverordnung von 2021 hat der Gebäudeeigentümer neue Informationspflichten gegenüber Mietern.
Fernablesbare Messgeräte und UVI-Pflicht
Wo bereits fernablesbare Messgeräte (Funkzähler) installiert sind, müssen Vermieter seit Januar 2022 monatlich eine sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bereitstellen. Sie zeigt dir deinen aktuellen Heiz- und Warmwasserverbrauch in kWh – mit Vergleich zum Vormonat und Vorjahr.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Seit Dezember 2021: Bei Neuinstallationen sind ausschließlich fernablesbare Messgeräte erlaubt.
- Seit Januar 2022: Wo bereits Funkzähler vorhanden sind, gilt monatliche UVI-Pflicht.
- Bis 31. Dezember 2026: Alle Wohngebäude müssen auf fernablesbare Messtechnik umgerüstet sein.
- Ab Januar 2027: Generelle Pflicht zur monatlichen UVI in allen Gebäuden.
Die UVI ist keine Heizkostenabrechnung und enthält keine Beträge – sie dient nur der Verbrauchstransparenz, damit du deinen Energieverbrauch frühzeitig im Blick behältst.
Was muss die UVI enthalten? Verbrauch im vergangenen Monat (in kWh), Vergleich mit Vormonat und Vorjahr, Informationen zum Brennstoffmix, zu Steuern und zur CO2-Steuer.
Wie muss sie zugestellt werden? Per Post, E-Mail oder über ein Webportal – aktiv und so, dass du nicht danach suchen musst. Bei einem Webportal muss dich der Vermieter benachrichtigen, wenn eine neue Mitteilung vorliegt.
Was passiert bei Verstößen? Erhältst du trotz vorhandener Funkzähler keine oder unvollständige monatliche Verbrauchsinformationen, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Zusätzlich gilt: Bis Ende 2026 müssen alle analogen Messgeräte ausgetauscht werden.
Bis Ende 2026 müssen alle Heizungsmessgeräte fernablesbar sein (Walk-by- oder Drive-by-Technologie). Danach gilt die monatliche UVI-Pflicht flächendeckend.
Heizkostenabrechnung: Abrechnungszeitraum prüfen
Der Abrechnungszeitraum muss immer genau ein Jahr betragen und direkt an den vorangegangenen Abrechnungszeitraum anschließen. Eine Vereinbarung im Mietvertrag über eine Verkürzung oder Verlängerung ist unwirksam.
Ausnahmen gibt es nur im Jahr des Ein- oder Auszugs. Dann darf nur innerhalb des Zeitraums abgerechnet werden, zu dem das Mietverhältnis Bestand hatte. Deswegen solltest du bei Ein- und Auszug die Zählerstände notieren oder abfotografieren, um sie später auf der Heizkostenabrechnung vergleichen zu können. In der Regel wird dies in einem Wohnungsübergabeprotokoll ohnehin festgehalten.
Abrechnungsfrist prüfen
Die Heizkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir ankommen. Danach sind etwaige Ansprüche des Vermieters an dich verjährt. Etwaige Gutschriften gehen dir aber nicht verloren. Auf diese hast du weiterhin Anspruch.
So kannst du die Heizung selber ablesen
Du kannst deine Heizung unter gewissen Umständen auch selbst ablesen, um die Werte zu überprüfen und mögliche Fehler in der Heizkostenabrechnung nachzuweisen. Dazu liest du die Heizungsverteiler ab, die an den Heizkörpern befestigt sind.
Wichtig: Handelt es sich um digitale Heizungsverteiler, kannst du folgende Werte ablesen:
- A (aktueller Verbrauch) und M (Gesamtverbrauch vorherige Heizperiode): Damit siehst du sofort, ob du mehr oder weniger als zuvor geheizt hast.
- K zeigt das Enddatum der aktuellen Ableseperiode an.
- C ist ein Prüfwert, der die korrekte Erfassung sicherstellt.
Hast du noch analoge Messgeräte (Röhrchenprinzip), solltest du auf die Selbstablesung verzichten, da du die Versiegelung beschädigen müsstest. Das kann als Manipulationsversuch gewertet werden.
Vorauszahlungen exakt verrechnet?
Damit du am Ende des Abrechnungszeitraums nicht alle Heizkosten auf einmal bezahlen musst, wird üblicherweise eine monatliche Vorauszahlung im Mietvertrag vereinbart. Wenn dies der Fall ist, sollten Mieter kontrollieren, ob die Vorauszahlungen auch immer richtig verrechnet wurden.
Grundkosten in Heizkostenabrechnung korrekt angegeben?
Wenn du heizt, zahlst du nicht nur für den Brennstoff, sondern auch für Strom, Wartung und Betrieb der Heizungsanlage – das sind die Grundkosten. Diese dürfen nicht ausschließlich nach deinem individuellen Verbrauch abgerechnet werden. Laut Heizkostenverordnung muss dein Vermieter einen Verteilerschlüssel festlegen: 50 bis 70 Prozent der Kosten werden verbrauchsabhängig aufgeteilt, der Rest nach Wohnfläche.
Falls dein Vermieter nicht entsprechend deines Verbrauchs abgerechnet hat, kannst du die Kosten um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV). Zudem kannst du eine verbrauchsabhängige Abrechnung für künftige Zeiträume einfordern.
Falls dein Vermieter nicht entsprechend deines Verbrauchs abgerechnet hat, kannst du die Kosten gemäß Heizkostenverordnung um 15 Prozent kürzen. Zudem kannst du vom Vermieter eine verbrauchsabhängige Abrechnung für künftige Abrechnungszeiträume einfordern.
Heizkostenabrechnung: Sind alle Kostenarten aufgeführt?
Die Heizkostenabrechnung muss jede Kostenart einzeln aufführen. Für jede Kostenart musst du den Gesamtbetrag sowie deinen individuellen Anteil am Verbrauch und den angewandten Verteilerschlüssel entnehmen können.
Abrechenbare Kosten:
- Brennstoffverbrauch und -lieferung
- Betriebsstrom der Heizungsanlage
- Bedienung, Überwachung, Pflege und Wartung
- Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
- Kosten für Verbrauchsmessung (inkl. etwaiger Mietgebühren)
- Kosten der Abrechnung selbst
- Schornsteinfegerkosten
-
Nicht abrechenbar sind:
- Reparaturkosten
- Versicherungskosten
- Kosten für eine neue Heizungsanlage
Achtung: Eine neue Heizungsanlage kann der Vermieter unter Umständen im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf dich umlegen.
Formale Angaben der Heizkostenabrechnung prüfen
Schon formale Fehler reichen aus, um die Heizkostenabrechnung anzufechten. Folgende Kriterien muss die Abrechnung erfüllen:
- Der Abrechnungszeitraum muss 12 Monate betragen und exakt mit Datum angegeben werden.
- Die Abrechnung muss die Adresse des Gebäudes sowie die korrekte Angabe der Wohneinheit enthalten.
- Du musst entnehmen können, wer die Abrechnung erstellt hat (Vermieter oder Hausverwalter).
- Die Abrechnung muss schriftlich vorliegen.
- Der Verteilerschlüssel muss mitgeteilt und erläutert werden.
- Einzelne Kostenpunkte müssen auch einzeln aufgeführt sein – Sammelposten sind nicht zulässig.
- Der Gesamtbetrag muss ausgewiesen sein, mit Angabe ob Guthaben oder Nachzahlung.
- Neu (seit 2023): Die CO2-Kostenaufteilung muss transparent und nachvollziehbar dargestellt sein.
Heizkostenabrechnung fehlerhaft: Wie kann ich widersprechen?
Entdeckst du in der Heizkostenabrechnung einen Fehler, kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du ein Jahr ab Erhalt der Abrechnung Zeit. Nach Ablauf der Frist ist normalerweise kein Einspruch mehr möglich.
Der Vermieter kann innerhalb der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist die Fehler noch korrigieren. Lässt er die Frist verstreichen, ist eine etwaige Nachzahlung für den Mieter hinfällig. Hast du aber zu viel vorausgezahlt, bleibt dein Anspruch auf das Guthaben bestehen.
Widerspruch: So geht's
- Der Mieter sollte Belege für die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung vorlegen können.
- Den Einspruch am besten direkt beim Vermieter in den Briefkasten werfen.
- Das sollte er von einer zweiten Person bezeugen lassen – oder den Widerspruch durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Entdeckst du einen Fehler, informiere den Vermieter und bitte um eine Korrektur. Etwaige Nachzahlungen darfst du zurückbehalten.
Heizkostenabrechnung: Recht auf Belegeinsicht
Bei inhaltlichen Fehlern – etwa beim Verbrauch oder bei einer bestimmten Kostenstelle – ist es schwierig, Fehler zu erkennen. Hast du jedoch einen Verdacht, kannst du beim Vermieter oder dem Verwalter Einsicht in die Belege nehmen oder um Kopien bitten, wenn dein Vermieter in einer anderen Stadt wohnt (Az. 12 S 7349/04).
Hilfe vom Mieterverein oder einem Anwalt
Wenn du einen Fehler in der Heizkostenabrechnung findest, solltest du dich mit deinem Vermieter um eine einvernehmliche Regelung bemühen. Unterstützung bietet der örtliche Mieterverein. Unter Umständen ist die Hilfe eines Anwalts sinnvoll.
Möchtest du auf Nummer sicher gehen, kannst du die Nachzahlung zunächst in voller Höhe, aber unter Vorbehalt leisten. Damit bleibt dir die Möglichkeit, den zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern oder mit laufenden Vorauszahlungen zu verrechnen.
Tipp: So kannst du deine Heizkosten sparen.
Aktualisiert am
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Y.Boehnlein am 07.12.2024 13:28
Wie sehen die Belege aus von der Heizkosen Nachzahlung 2023
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