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Hausverkauf Steuern: Das zahlst du beim Immobilienverkauf

Autorenbild Kilian Treß
Wie viel ist deine Immobilie wert? Immobilie schätzen lassen

Du kommst nicht darum herum beim Hausverkauf Steuern zu zahlen - oder vielleicht doch? Wann wird Spekulationssteuer fällig und wer zahlt die Grundsteuer im Verkaufsjahr? Lies, welche Abgaben anfallen und was gilt, wenn du mehrere Häuser verkaufen willst.

In Kürze: Steuern beim Hausverkauf

Mit ein paar Tipps kannst du Steuern beim Hausverkauf sparen:

  • Warte die 10-Jahres-Frist ab – danach ist der Verkauf steuerfrei.
  • Nutze die die Immobilie im Verkaufsjahr und in den 2 Jahren davor selbst, fällt keine Spekulationssteuer an.
  • Verlust aus dem Verkauf kannst du mit Gewinnen aus anderen Verkäufen im selben Jahr verrechnen.
  • Ziehe Nebenkosten wie Maklergebühren, Gutachten oder die Löschung der Grundschuld vom Gewinn ab.
  • Drei-Objekt-Grenze: Verkaufst du mehr als 3 Immobilien in 5 Jahren musst du vielleicht Gewerbesteuer zahlen.
  • Bei Schenkung oder Erbschaft zählt die Haltedauer des Vorbesitzers – das kann Steuern sparen.
  • Lass dich von einem Steuerberater unterstützen, um keine steuerlichen Vorteile zu übersehen.

Weitere Steuern:

  • Käufer müssen die Grunderwerbsteuer zahlen. Abzug: je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.
  • Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer im Jahr des Verkaufs für das gesamte Jahr. Dabei ist es egal, wann der Verkauf stattfindet. Ausnahme: Käufer und Verkäufer einigen sich vertraglich auf die Teilung der Grundsteuer ab Kaufdatum.

Welche Steuern und Abgaben zahlt der Eigentümer beim Hausverkauf?

Willst du eine Immobilie verkaufen, musst du auch Steuern an den Fiskus abführen. Zum Beispiel musst du beim Hausverkauf Steuern zahlen, wenn du die Spekulationsfrist nicht einhältst. Zahlen musst du auch, wenn gewerblicher Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze) vorliegt.

Hinzu kommt die Grundsteuer, die zu Beginn des Jahres fällig wird. Auf die bereits gezahlte Steuer hat der Hausverkauf während des laufenden Jahres daher keinen Einfluss. Der Käufer muss sie theoretisch nicht zahlen.

Verkäufer und Käufer können im Kaufvertrag vereinbaren, dass der Käufer die Grundsteuer ab dem Kaufzeitpunkt zahlt.

Diesen Einfluss haben Gewinne und Verluste auf die Steuern beim Hausverkauf

Zu deinem reinen Gewinn kommen eventuell nach dem Hausverkauf Steuern, die ursprünglich abgezogen wurden. Zum Beispiel die Abschreibung für Abnutzung (AfA), wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren (Spekulationsfrist) verkauft wird.

So wird der Gewinn berechnet:

(Verkaufspreis + in Anspruch genommene Abschreibungen) 

– (Kaufpreis + Kaufnebenkosten + Kosten für Renovierungen + Nebenkosten) 

= Gewinn 

Wichtig für die Steuer:

Je höher der Gewinn ist, desto mehr Einkommensteuer musst du zahlen. Bei großen Gewinnen ist das in der Regel der Spitzensteuersatz von 42 oder 45 Prozent.

Du kannst den Gewinn rechnerisch senken, wenn du deine Nebenkosten abziehst. Damit reduzierst du gleichzeitig deine Hausverkauf Steuern.

Tipp: Belege gut aufbewahren – das Finanzamt verlangt Nachweise für alle angesetzten Posten.

Hausverkauf: Steuern senken mit den Nebenkosten

Bei Verkauf eines Hauses musst du als Verkäufer mit Nebenkosten rechnen, diese kannst du von deinem Gewinn abziehen:

Spekulation: Wann fallen beim Hausverkauf Steuern an?

Die Spekulationssteuer fällt im Jahr des Verkaufs an. Der Gewinn bestimmt die Höhe deines persönlichen Steuersatzes. Bei einem hohen Gewinn ist oft der Spitzensteuersatz fällig.

Spekulationssteuer wird bei einer vermieteten Immobilie fällig. Sie gilt auch, wenn du sie in den letzten 2 Kalenderjahren nicht selbst genutzt hast.

Beispiel für Spekulationssteuer

2022 hast du eine Wohnung für 400.000 Euro gekauft und sie sofort vermietet. Davon sind 100.000 Euro Wert des Grundstücks und 300.000 Euro Wert der Wohnung.

Nach 2 Jahren willst du sie wieder verkaufen. Nach Abzug aller Nebenkosten hast du immer noch einen Gewinn von gut 60.000 Euro.

Kostenpunkt Einnahmen/Ausgaben
Kauf -400.000 €
AfA +12.000 €
Verkauf +475.000 €
Makler (3,57%) -16.958 €
Wertgutachten -2.000 €
Löschung der Grundschuld -300 €
Energieausweis -115 €
Vorfälligkeitsentschädigung -4.750 €
Gewinn 62.877 €

 

Auf den Bruttogewinn musst du Einkommenssteuer zahlen. Der Veräußerungsgewinn kommt in deiner Steuererklärung zu deinem Bruttoeinkommen dazu. In unserem Beispiel wechselst du deshalb in einen höheren Steuersatz.

Steuertabelle Einkommen (Stand 2025)

Einkommensgrenze Jahreseinkommen Steuerbetrag
Tarifzone I 0 bis 12.084 € 0 Prozent
Tarifzone II 12.084 bis 17.430 € 14 bis 24 Prozent
Tarifzone III 17.430 € bis 68.430 € 24 bis 42 Prozent
Tarifzone IV 68.430 bis 277.825 € 42 Prozent
Tarifzone V > 277.825 € 45 Prozent

 

Beispielrechnung*:

Verdienst du beispielsweise 32.000 brutto im Jahr bist du in der Tarifzone III. Die Steuerlast beträgt 27 Prozent. Durch den Hausverkauf rutschst du mit dem Brutto von etwas mehr als 90.000 Euro in die Tarifzone IV. Dein höheres Einkommen musst du jetzt mit 42 Prozent Einkommensteuer versteuern.

*Es handelt sich um Beispielrechnungen. Zur Vereinfachung wurde der Einfluss von Steuerfreibeträgen oder Ehegattensplitting nicht beachtet.

Spekulationssteuer: Das bleibt vom Verkauf der Immobilie nach Steuer

  Jahreseinkommen
ohne Hausverkauf
Jahreseinkommen
mit Hausverkauf und Spekulationssteuer
Bruttoeinkommen 32.000 € 32.000 €
Gewinn Hausverkauf - 61.993 €
abzüglich Freibetrag 10.348 € 10.348 €
zu versteuerndes Einkommen 21.652 € 83.645 €
Steuer auf Einkommen (27 %) 5.846 € 5.846 €
Steuer auf Gewinn (42 %) - 26.037 €
Einkommensteuer gesamt 5.846 € 31.883 €
Nettoeinkommen 26.154 € 61.110 €

 

Durch den Hausverkauf hast du rund 61.000 Euro brutto mehr verdient. Nach Abzug der Steuer bleiben aber nur etwa 30.000 Euro mehr unterm Strich. Du verlierst insgesamt also nicht nur 42 Prozent, sondern sogar fast 50 Prozent vom Gewinn an das Finanzamt.

Im Jahr nach dem Hausverkauf versteuerst du dein Bruttoeinkommen wieder normal.

Lesetipp: Grundstücksverkauf Steuer: Wann zahlst du Steuern?

Spekulationssteuer: Wie kann ich beim Verkauf von Haus oder Wohnung Steuern vermeiden?

Die Spekulationssteuer kann dich viel Geld kosten. Deswegen solltest du vor dem Hausverkauf die Steuern prüfen und ob du sie umgehen kannst. Um beim Hausverkauf Steuern zu sparen kannst du:

  • Die Immobilie erst nach 10 Jahren verkaufen. Bei Geschenk oder Erbe gilt das Kaufdatum des Erblassers beziehungsweise des Schenkenden.
  • Die Immobilie komplett selbst nutzen.
  • Die Immobilie nach Vermietung noch mindestens 2 Jahre selbst nutzen

Erfüllst du einen der drei Punkte zahlst du wohl keine Spekulationssteuer.

Info: Angebrochene Kalenderjahre werden voll angerechnet. Es würde also beispielsweise zählen, wenn du im Dezember 2023 eingezogen bist und im Januar 2025 verkaufen willst.

Spekulationsfrist bei geerbter Immobilie

Die Spekulationssteuer musst du beim Verkauf der geerbten Immobilie ebenfalls zahlen. Jedenfalls übernimmst du die Spekulationsfrist deines Erblassers. Besaß der Erblasser die Immobilie weniger als 10 Jahre und hatte er sie nur vermietet, werden Steuern fällig.

Der Verkauf der Immobilie ist steuerfrei. Das gilt, wenn du 2 Jahre selbst darin gewohnt hast oder die Frist abgelaufen ist.

Fällig wird durch die Erbschaft aber möglicherweise Erbschaftssteuer. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Je Kind liegt der Freibetrag bei 400.000.

Spekulationsfrist bei geschenkter Immobilie

Die Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt auch bei geschenkten Immobilien. Wie beim Erbe kommt es darauf an, wann der Schenkende die Immobilie erworben hat.

Eventuell wird durch die Schenkung Schenkungssteuer fällig. Freibeträge für Schenkungen an Ehepartner liegen bei 500.000 Euro, bei Kindern sind es 400.000 Euro.

Spekulationsfrist: Was passiert bei Verlusten aus Verkauf von Haus oder Wohnung mit der Steuer?

Du hast mit dem Verkauf deines Hauses Verlust gemacht? Dann kannst du diesen mit Gewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnen (§23 EStG). Allerdings dürfen diese Gewinne nur aus Verkäufen von Immobilien stammen.

Hast du beim Verkauf nur Verlust gemacht, musst du keine Spekulationssteuer zahlen.

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Wann du beim Hausverkauf Gewerbesteuer zahlst (Drei-Objekt-Grenze)

Gewerbesteuer wird beim Verkauf von Immobilien fällig, wenn von gewerblichem Handel ausgegangen wird. Stichwort: Drei-Objekt-Grenze. Hast du innerhalb von 5 Jahren 3 Objekte verkauft, musst du unter Umständen Gewerbesteuer zahlen.

Beispiele:

  1. Du hast ein Mehrfamilienhaus gekauft und willst nun die einzelnen Wohnungen verkaufen.
  2. Du hast Bauland gekauft und verkaufst einzelne Bauplätze binnen 5 Jahren.

Info: Die Objekt-Grenze gilt nicht starr, es kommt vor allem auf den gewerblichen Charakter an. Dieser kann auch gegeben sein, wenn du ein Mehrfamilienhaus besitzt und es gewinnbringend nach 2 Jahren verkaufst.

Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn du 4 Wohnungen verkaufst, um für dich ein Einfamilienhaus zu kaufen. Die Steuerbehörden prüfen jede Transaktion, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

Gewerbesteuer: So viel musst du beim Hausverkauf Steuern zahlen

Ist die 3-Objekt-Grenze überschritten, musst du 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Gewinn zahlen. Der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie bildet die Grundlage für die Berechnung. Entscheidend ist aber der sogenannte Verkehrswert. Diesen Wert, den das Objekt zum Zeitpunkt des Verkaufs hat, legt das Finanzamt fest.

Wenn du mit der Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden bist, kannst du ein Gutachten anfertigen lassen. Du musst die Kosten dafür selbst tragen. Das lohnt sich aber nur, wenn dein Gewinn in einem neuen Gutachten deutlich niedriger ist.

Rechenbeispiel:

Verkaufspreis dreier Objekte
Kaufpreis
1.500.000 €
-1.200.000€
Bruttogewinn
45% Spekulationssteuer
19% Gewerbesteuer
300.000€
-135.000€
-31.350 €
Nettogewinn 133.650 €

 

Du verkaufst binnen eines Jahres 3 Gebäude im Wert von 1.500.000 Euro. Der Einkaufspreis waren 1.200.000 Euro.

Den Gewinn von 300.000 Euro musst du mit 45 Prozent versteuern. Auf die verbliebenen 165.000 Euro musst du nochmal 19 Prozent Gewerbesteuer zahlen - es bleiben 133.650 Euro Gewinn.

Weitere mögliche Steuernachzahlung:

Verkaufst du das dritte Gebäude erst im vierten Jahr werden die Verkäufe als gewerblicher Grundstückshandel umqualifiziert. Dann musst du auch jeden vergangenen Monat mit 0,5 Prozent Steuernachzahlung zusätzlich verzinsen.

Steuerpflicht bei selbstgenutzten Immobilien – wie viel darf man steuerfrei verkaufen?

Verkaufst du eine selbstgenutzte Immobilie, fällt keine Spekulationssteuer an. Dabei sind Gewinn oder Verkaufswert unerheblich. Entscheidend für den steuerfreien Immobilienverkauf ist, dass du die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorherigen Kalenderjahren selbst bewohnt hast.

Wie viele Häuser oder Wohnungen kann ich privat verkaufen, ohne Steuern zu zahlen?

Die Höhe des Veräußerungsgewinns spielt in der Regel keine Rolle, wenn die Bedingungen für Steuerfreiheit erfüllt sind. Das Finanzamt schaut aber genau hin und prüft, ob es sich um gewerblichen Grundstückshandel handelt. In diesem Fall würden doch Steuern anfallen – unabhängig von der Nutzung.

FAQ zu Steuern beim Hausverkauf

Kann ich mein Haus nach Eigennutzung steuerfrei verkaufen?

Für den Eigentümer fallen beim Hausverkauf Steuern an. Die Grundsteuer musst du für das ganze Verkaufsjahr zahlen. Bei solchen Veräußerungsgeschäften kannst du dich mit dem Käufer einigen, dass er die Grundsteuer anteilig übernimmt.

Ansonsten zahlst du beim Immobilienverkauf keine Steuer, wenn die Spekulationssteuer entfällt und keine gewerblichen Kriterien erfüllt sind.

Hausverkauf und Steuern: Was meldet der Notar dem Finanzamt?

Der Notar informiert das Finanzamt über den Verkauf des Hauses. Dazu gibt er die wichtigsten Daten wie Käufer, Verkäufer, Kaufpreis und Grundstücksdaten weiter.

Das Finanzamt berechnet dann die Grunderwerbsteuer und prüft, ob eventuell weitere Steuern anfallen.

Steuererklärung: Das musst du nach dem Hausverkauf für die Steuer angeben

Fällt bei deinem Immobilienverkauf Spekulationssteuer an musst du ihn in der Steuererklärung angeben. Trage den Veräußerungsgewinn dann in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Steuererklärung ein.

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