Ab 2027 gelten neue Regeln für den Energieausweis. Er wird digital und enthält zusätzliche Angaben zu Energie, CO₂ und erneuerbaren Energien. Eine zunächst erwartete Änderung kommt dagegen nicht: Bei Wohngebäuden bleibt die bekannte Effizienzskala von A+ bis H.
Neue Skala von A bis G: Ab Mai 2026 gelten für neu ausgestellte Energieausweise veränderte Bewertungsklassen – die bisherige Einteilung von A+ bis H entfällt. Foto: iStock.com / SewcreamStudio
Energieausweis 2027: A+ bis H bleibt bei Wohngebäuden
Lange sah es so aus, als würde sich beim Energieausweis auch die bekannte Effizienzskala ändern. Im Zuge der europäischen Gebäuderichtlinie war eine neue Einteilung von A bis G vorgesehen.
Für Wohngebäude kommt diese Änderung in Deutschland vorerst jedoch nicht. Hier bleibt es bei den bekannten Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Die neue Skala von A bis G wird dagegen für Nichtwohngebäude eingeführt.
Für Eigentümer wichtig: Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben grundsätzlich bis zum Ende ihrer regulären Gültigkeitsdauer von zehn Jahren gültig. Wer einen gültigen Ausweis besitzt, muss wegen der neuen Regeln also nicht automatisch einen neuen beantragen.
Diese Angaben kommen 2027 hinzu
Auch wenn die Effizienzklassen bleiben, wird der Energieausweis umfangreicher. Ab 2027 enthält er zusätzliche Informationen darüber, wie ein Gebäude energetisch aufgestellt ist.
Dazu gehören unter anderem Angaben zu Primär- und Endenergie, erneuerbaren Energien und den betriebsbedingten Treibhausgasemissionen des Gebäudes.
Auch die Modernisierungsempfehlungen werden konkreter. Sie sollen künftig beispielsweise abschätzen, wie viel Energie und CO₂ durch empfohlene Maßnahmen eingespart werden könnten. Zudem sollen sie stärker auf die vorhandene Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Warmwassertechnik eingehen.
Für Käufer können diese zusätzlichen Informationen interessant sein. Gerade bei älteren Häusern liefern sie weitere Anhaltspunkte dafür, wo nach dem Kauf energetischer Modernisierungsbedarf entstehen könnte.
Energieausweis wird digital
Ab dem 1. Januar 2027 werden neu ausgestellte Energieausweise grundsätzlich digital und in einem maschinenlesbaren Format erstellt. Dadurch können die enthaltenen Daten leichter elektronisch verarbeitet und übermittelt werden.
Ganz verschwindet die Papierform aber nicht: Eigentümer oder Bauherren können weiterhin eine Papierfassung verlangen.
Bereits vorhandene Energieausweise müssen deshalb nicht ersetzt werden. Ein noch gültiger Ausweis kann grundsätzlich bis zum Ablauf seiner zehnjährigen Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden.
Das bedeutet die Änderung für Käufer und Eigentümer
Für Eigentümer besteht zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf, solange ein gültiger Energieausweis vorhanden ist. Wird ab 2027 ein neuer Ausweis benötigt, gelten dafür die neuen Vorgaben.
Für Immobilienkäufer lohnt sich künftig ein genauerer Blick auf das Dokument. Neben der bekannten Effizienzklasse liefern die zusätzlichen Angaben mehr Informationen über die energetische Qualität eines Hauses und mögliche Schwachstellen.
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