Vermieten

Miete erhöhen 2025? Diese 6 Kriterien sind entscheidend – mach keinen Fehler!

Autorenbild: Andreas Steger
immowelt App herunterladen

Wer im Jahr 2025 eine Mieterhöhung plant, muss strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Schon kleine Fehler können das gesamte Mieterhöhungsverlangen unwirksam machen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die 2025 relevant sind.

Mieterhöhung erst nach 15 Monaten möglich

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Dauer des bestehenden Mietverhältnisses. Ein Mieterhöhungsverlangen darf frühestens gestellt werden, wenn das Mietverhältnis seit mindestens 15 Monaten besteht.

Diese Frist ergibt sich aus § 558 Abs. 1 BGB und schützt Mieter vor kurzfristigen Anpassungen direkt nach Vertragsbeginn.

Vorherige Mieterhöhung muss 12 Monate zurückliegen

Zusätzlich gilt eine Sperrfrist von einem Jahr für erneute Mieterhöhungen. Das bedeutet: Zwischen dem Zugang der letzten Mieterhöhung und dem Zugang des neuen Mieterhöhungsverlangens müssen mindestens 12 Monate vergangen sein. Diese Regel soll verhindern, dass Mietpreise in kurzer Abfolge mehrfach angepasst werden.

Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen

Eine formlose Mitteilung reicht nicht aus. Das Mieterhöhungsverlangen ist nur dann wirksam, wenn es schriftlich erfolgt – also auf Papier mit Unterschrift. Die elektronische Form (z. B. per E-Mail) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Anforderung dient der Nachvollziehbarkeit und Beweissicherung.

Begründung mit anerkannten Vergleichsgrundlagen notwendig

Ein Mieterhöhungsverlangen muss stets nachvollziehbar begründet werden. Zulässig sind nur gesetzlich anerkannte Vergleichsgrundlagen, darunter:

  • Der örtliche Mietspiegel
  • Drei Vergleichswohnungen
  • Ein Sachverständigengutachten
  • Eine Auskunft aus einer Mietdatenbank

Die gewählte Vergleichsgrundlage muss im Schreiben konkret benannt und belegt werden. Allgemeine Aussagen wie „die Mieten in der Umgebung sind gestiegen“ genügen nicht.

Zustimmungsfrist korrekt berechnen

Nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens beginnt die gesetzliche Zustimmungsfrist. Diese endet mit Ablauf des übernächsten Monats.

Ein Beispiel: Geht das Schreiben am 10. Februar zu, läuft die Frist bis zum 30. April. Fehler bei der Fristberechnung führen nicht selten zu formalen Beanstandungen.

Keine Überschneidung mit Staffelmiete oder Modernisierung

Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist unzulässig, wenn gleichzeitig bereits eine Staffelmiete vereinbart wurde oder eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen angekündigt ist. Gesetzlich ist klar geregelt, dass nur eine Form der Mieterhöhung zur selben Zeit zulässig ist.

Anzeige

Mieterhöhung einfach durchführen

  • Ohne Kostenrisiko: Miete hoch oder kostenlos.
  • Fertiges Mieterhöhungsschreiben in wenigen Minuten
  • Erfolgreich: In 91 % der Fälle gelingt die Mieterhöhung

Matthias Heißner. Foto: Vermieterwelt

(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.