Das Wohngeld ist eine der wichtigsten Sozialleistungen für Haushalte mit geringem Einkommen, um sie zu entlasten. Die Leistung wird alle 2 Jahre überprüft und angepasst. Nach der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2025 bleiben die Regelungen im Jahr 2026 unverändert bestehen. Ob du wohngeldberechtigt bist und wie viel du erhalten kannst, erfährst du hier.
Wohngeld 2026: Alte Stukturen bleiben erhalten
Wohngeld und Bürgergeld werden in der Regel monatlich ausgezahlt. Foto: iStock.com / MudGuy
Der 1. Januar 2026 bringt keine neuen Anpassungen beim Wohngeld mit sich:
- Höhere Zuschüsse: Die zum 1. Januar 2025 erhöhten Wohngeldbeträge bleiben 2026 unverändert bestehen.
- Optimierte Mietenstufen: Auch die 2025 angepassten anrechenbaren Wohnkosten gelten im Jahr 2026 fort, sodass die regionalen Zuschüsse auf dem bisherigen Niveau bleiben.
Übersicht
- Wohngeld 2026: Alte Stukturen bleiben erhalten
- Wohngeld: Ein Zuschuss für angemessenen Wohnraum
- Wohngeld für 2026 berechnen: Nutze unseren Wohngeldrechner
- Wohngeldanspruch 2026: Wer hat Anspruch?
- Wer kann 2026 Wohngeld beantragen?
- Antrag auf Wohngeld: So gehst du vor
- Wie hoch ist das Wohngeld 2026?
- Weitere Fragen zum Wohngeld für 2026
Wohngeld: Ein Zuschuss für angemessenen Wohnraum
Das Wohngeld dient laut Wohngeldgesetz (WoGG) dazu, einkommensschwachen Haushalten den Erhalt von Wohnraum zu erleichtern. Es wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt, die ihren Wohnraum selbst nutzen. Wichtig ist, dass das Wohngeld als staatlicher Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht immer dann, wenn die Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen unverhältnismäßig hoch sind.
Im Zuge der Energiekrise und hohen Inflation hat die Bundesregierung das Wohngeld 2023 reformiert – mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, das weiterhin die Grundlage für die Wohngeldberechnung bildet. Die zentralen Elemente des Wohngeld Plus gelten auch 2026 unverändert:
- Wohngeldkomponente: Die erhöhten Einkommensgrenzen sorgen weiterhin dafür, dass mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind.
- Dauerhafte Heizkostenkomponente: Der Zuschlag zur Abfederung gestiegener Heizkosten bleibt bestehen und richtet sich nach der Wohnungsgröße. Im Durchschnitt bedeutet dies rund 1,20 Euro zusätzliches Wohngeld je Quadratmeter.
- Klimakomponente: Auch der pauschale Zuschlag von 40 Cent je Quadratmeter auf die Miethöchstbeträge gilt fort, um höhere Kosten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau abzufedern.
Wohngeld für 2026 berechnen: Nutze unseren Wohngeldrechner
Unser Wohngeldrechner hilft dir dabei, schnell und unkompliziert zu prüfen, ob du 2026 wohngeldberechtigt bist. Du gibst einfach die wichtigsten Daten wie Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnkosten ein, und der Rechner berücksichtigt die neuen wohngeldrechtlichen Regelungen, einschließlich der Klimakomponente und der Heizkostenkomponente.
Was wird für die Berechnung benötigt?
- Haushaltsgröße: Anzahl der Personen in der Wohnung.
- Einkommen: Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder.
- Wohnkosten: Kaltmiete oder Belastung bei Eigentümern.
Die Nutzung eines Wohngeldrechners kann dir eine klare Vorstellung davon geben, ob du Anspruch auf Wohngeld hast und ob sich ein Antrag lohnt.
Wohngeldanspruch 2026: Wer hat Anspruch?
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Wohngeldgesetz geregelt sind. Die wohngeldrechtlichen Grundlagen berücksichtigen:
- Haushaltsgröße: Die Anzahl der Personen im Haushalt bestimmt den Bedarf. Je größer die Familie, desto höher der mögliche Zuschuss.
- Einkommen: Das Gesamteinkommen darf die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Diese variieren je nach Region und Mietenstufen.
- Wohnkosten: Die Höhe der Miete oder Belastung spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung.
Wer kann 2026 Wohngeld beantragen?
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht für:
- Mieter, die Wohnraum gemietet haben.
- Bewohner von Genossenschafts- oder Stiftungswohnungen.
- Heimbewohner, wie z. B. Senioren in Pflegeeinrichtungen.
- Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen (Lastenzuschuss).
Wenn du Bürgergeld, Arbeitslosengeld II oder andere umfassende Sozialleistungen beziehst, hast du in der Regel keinen Wohngeldanspruch, da die Wohnkosten bereits durch diese Leistungen gedeckt sind.
Antrag auf Wohngeld: So gehst du vor
Der Wohngeldantrag muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden. Diese ist meist im Rathaus oder Landratsamt angesiedelt. Alternativ bieten viele Städte und Gemeinden mittlerweile Online-Portale an, um den Antrag bequem von zu Hause aus zu stellen.
Welche Unterlagen benötigst du?
Damit die Wohngeldstelle deinen Antrag bearbeiten kann, solltest du folgende Dokumente vorbereiten:
- Meldebescheinigung: Zum Nachweis deines Wohnsitzes.
- Einkommensnachweise: Für alle Haushaltsmitglieder, wie Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide.
- Mietvertrag und Mietbescheinigung: Für Mieter.
- Nachweise über Belastungen: Für Eigentümer, z. B. Darlehensunterlagen oder Grundsteuerbescheide.
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation.
Je vollständiger dein Wohngeldantrag ist, desto schneller kann die Wohngeldbehörde ihn bearbeiten. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen.
Wie hoch ist das Wohngeld 2026?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach den wohngeldrechtlichen Regelungen und hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Mietenstufen: Diese geben an, welche Wohnkosten je nach Region anrechenbar sind.
- Haushaltsgröße: Je mehr Personen im Haushalt, desto höher der mögliche Zuschuss.
- Einkommen: Je geringer das Einkommen im Verhältnis zu den Wohnkosten, desto höher fällt das Wohngeld aus.
Ein Beispiel: Ein Ein-Personen-Haushalt in einer Region mit Mietenstufe III könnte wie schon 2025 bis zu 550 Euro monatlich erhalten – abhängig von individuellen Faktoren wie Einkommen und Wohnkosten.
Wer typischerweise Wohngeld erhält
Viele Haushalte mit begrenztem Einkommen nutzen das Wohngeld, um steigende Miet- und Lebenshaltungskosten abzufedern. Besonders häufig betroffen sind Rentner mit niedrigen Renten, Familien und Alleinerziehende sowie Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Auch Studierende ohne BAföG-Anspruch und Bewohner von Pflegeeinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen wohngeldberechtigt sein. Da sich die gesetzlichen Grundlagen 2026 nicht ändern, bleibt die Zusammensetzung der Anspruchsgruppen weitgehend unverändert.
Hintergrund zur zweijährigen Dynamisierung
Das Wohngeld wird in einem festen Zweijahresrhythmus angepasst. Diese Dynamisierung ist im Wohngeldgesetz verankert und soll sicherstellen, dass die Leistung mit Miet- und Preisentwicklungen Schritt halten kann. Die letzte turnusgemäße Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025. Aufgrund des festgelegten Berechnungszeitraums ist eine erneute Erhöhung erst zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Für das Jahr 2026 gelten die bisherigen Werte daher fort.
Auszahlung des Wohngelds
Das Wohngeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Die Überweisung erfolgt in der Regel am letzten Werktag eines Monats, sodass der Zuschuss zu Beginn des Folgemonats zur Verfügung steht. Diese Auszahlungspraxis gilt auch im Jahr 2026 und soll gewährleisten, dass Anspruchsberechtigte ihre laufenden Wohnkosten rechtzeitig decken können.
Weitere Fragen zum Wohngeld für 2026
Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?
Nein, das Wohngeld wird nur ab dem Monat gewährt, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Wird das Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein, Wohngeld wird unabhängig von Leistungen wie Kinderzuschlag oder Pflegegeld gewährt. Personen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, haben jedoch keinen Anspruch, da ihre Wohnkosten bereits abgedeckt sind.
Was passiert bei Änderungen?
Änderungen bei Einkommen, Haushaltsgröße oder Wohnkosten müssen der Wohngeldstelle unverzüglich gemeldet werden, da sie den Wohngeldanspruch beeinflussen können.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja, viele Wohngeldbehörden bieten mittlerweile Online-Portale an, über die du deinen Wohngeldantrag bequem einreichen kannst.
Aktualisiert am 04.12.2025
von
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Glücksfeder am 18.01.2025 17:27
Ich fände es wichtig zu erfahren, wie lange ein Anspruch insgesamt bei gleich bleibenden Einkommen besteht?
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