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Wohnsitz ummelden: Anlaufstellen, Unterlagen, Fristen & Kosten

In diesem Artikel findest du alles, was du brauchst, wenn du innerhalb einer Stadt umziehst und deinen Wohnsitz ummelden musst. Wenn du in eine andere Stadt oder deine erste eigene Wohnung ziehst, dann bist du bei unserem Ratgeber Wohnung anmelden richtig.

Wohnsitz ummelden: Das Wichtigste in Kürze

Du bist verpflichtet deinen Wohnsitz umzumelden, wenn du in der gleichen Stadt in eine neue Wohnung oder ein Haus ziehst.

  • Hier kannst du deinen Wohnsitz ummelden: In der Regel beim Einwohnermeldeamt, manchmal auch im Bürgerbüro oder Bezirksamt
  • Frist fürs Ummelden: spätestens 14 Tage nach Umzug, ansonsten droht ein Bußgeld
  • Kosten fürs Ummelden: In der Regel kostenlos, manches Amt erhebt allerdings eine Bearbeitungsgebühr bis zu 20 Euro
  • Unterlagen fürs Ummelden: Personalausweis und Wohnungsgeberbestätigung
  • Nicht vergessen: Bereits vor dem Umzug solltest du unter anderem Internet und Telefon ummelden sowie einen Post-Nachsendeauftrag stellen
  • Praktisch: Mit unserer Checkliste zum Ummelden behältst du den Überblick

Wo muss ich meinen Wohnsitz ummelden?

Deinen Wohnsitz musst du bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt in deiner Stadt ummelden. Je nach Gemeinde kann auch das Bezirksamt oder das Bürgerbüro die richtige Anlaufstelle sein.

Nachfolgend haben wir für dich die Anlaufstellen zum Wohnsitz ummelden in den 20 größten deutschen Städten aufgelistet:

Kann ich meinen Wohnsitz online ummelden?

Normalerweise muss eine Ummeldung persönlich vor Ort in der zuständigen Behörde erfolgen. Doch es gibt in Deutschland ein digitales Pilotprojekt für eine Online-Ummeldung des Wohnsitzes in Hamburg und Lübeck. In einer ersten Testphase können in den beiden Hansestädten unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder ihren Wohnsitz online ummelden. Das Projekt soll schrittweise erweitert werden und irgendwann der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung stehen, heißt es vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat.

Was brauche ich, um meinen Wohnsitz umzumelden?

Wenn du deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ummelden möchtest, musst du mindestens folgende Dokumente dabeihaben:

  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen beziehungsweise Familienmitglieder
  • Ausgefülltes Meldeformular von der Website des Einwohnermeldeamtes
  • Unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung

 

Muster hier kostenlos downloaden

Manche Städte und Gemeinden verlangen zum Wohnsitz ummelden darüber hinaus Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, eine Kopie des Mietvertrags oder Aufenthaltstitel. Über die genauen Anforderungen kannst du dich auf der Internetseite deiner zuständigen Meldebehörde informieren.

Darf mich eine andere Person ummelden?

Du kannst einen Vertreter schicken, der für dich die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt übernimmt. Voraussetzung: Dein Vertreter hat eine Vollmacht von dir und alle benötigten Unterlagen für das Ummelden der Wohnung dabei.

Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht ummelden?

Nach Paragraf 27 des Bundesmeldegesetzes (BMG) müssen folgende Personengruppe ihren Wohnsitz nicht ummelden:

  • Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
  • Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten oder Polizisten, die 12 Monate eine Unterkunft beziehen
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes, die an Weiterbildungen und Lehrgängen teilnehmen und während dieser Zeit eine andere Unterkunft bewohnen als den Hauptwohnsitz

Muss ich einen Zweitwohnsitz ummelden?

Wenn dein Erstwohnsitz gleichbleibt, aber sich dein Zweitwohnsitz ändert, dann musst du das beim Einwohnermeldeamt vor Ort anzeigen. Auch hier gilt die gleiche Regel wie für den Hauptwohnsitz: Bleibt der Zweitwohnsitz in derselben Stadt, musst du ihn ummelden. Befindet sich dein neuer Zweitwohnsitz in einer anderen Stadt, musst du ihn dort neu anmelden.

Info: Als Hauptwohnsitz gilt üblicherweise die Wohnung, in der du die meiste Zeit verbringst. Wenn du allerdings in einer Familie lebst, ist immer der Familienwohnsitz deine Hauptwohnung. Selbst dann, wenn du zum Beispiel wegen deines Berufs die meiste Zeit in einer anderen Wohnung verbringst.

Was kostet es, die Wohnung umzumelden?

Das Ummelden der Wohnung ist in der Regel kostenlos. Manche Meldebehörde verlangt allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 10 bis 20 Euro. Diese Information sollte auf der Internetseite des jeweiligen Einwohnermeldeamtes zu finden sein.

Wie lange habe ich Zeit, um mich umzumelden?

Du musst dich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Mietvertrags beim Einwohnermeldeamt ummelden. Tipp: Am besten du machst schon rechtzeitig vor dem Umzug einen Termin für die Ummeldung aus, um die Frist einzuhalten. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel online möglich.

Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz nicht ummelde?

Wenn du deinen Wohnsitz nicht fristgerecht innerhalb von 2 Wochen ummeldest, wird ein Bußgeld fällig. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessensspielraum des zuständigen Sachbearbeiters und reicht von 10 bis 30 Euro für einige Tage Verspätung bis zu 500 Euro, wenn du dich mehrere Monate nicht ummeldest.

Checkliste zum Ummelden: Hier solltest du deine neue Adresse angeben

Bei einigen Institutionen ist die Ummeldung mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden. Daher ist es sinnvoll sich bereits vor dem eigentlichen Umzug um die Ummeldung zu kümmern. Auch wenn vieles bereits vor dem Umzug in die Wege geleitet und umgemeldet werden kann, so gibt es auch ein paar Stellen, die erst nach dem Umzug angegangen werden können:

Vor dem Umzug ummelden Nach dem Umzug ummelden
Internet und Telefon ✓ Beim Einwohnermeldeamt
Kabelanschluss ✓ Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle
✓ Strom, Gas und Wasser ✓ Meldepflichtige Haustiere
✓ Schulen und Kindergärten ✓ Beim Finanzamt
✓ Vereine und Verbände ✓ Rundfunkbeitrag
✓ Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements  
Post-Nachsendeauftrag  
✓ Bei Versicherungen und Behörden, wie Arbeitsagentur, BaföG-Amt oder der Kindergeldstelle  
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