Ratgeber

Darf der Vermieter einfach in deine Wohnung? Das Besichtigungsrecht für Mieter

Autorenbild: Andreas Steger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Deine Wohnung ist dein geschützter Rückzugsort – der Vermieter darf sie nicht ohne Weiteres betreten.
  • Ohne deine Erlaubnis und ohne Ankündigung ist ein Besuch grundsätzlich unzulässig.
  • Nur bei echten Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) darf der Vermieter ohne Absprache kommen.
  • Verweigert der Vermieter eine Ankündigung oder kommt unangekündigt, kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Deine Wohnung, deine Regeln – die Rechtslage

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags übergibt der Vermieter dir das Hausrecht. Das bedeutet: Nur du entscheidest, wer deine Wohnung betritt – auch der Vermieter nicht ohne deine Zustimmung. Artikel 13 des Grundgesetzes schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung ausdrücklich.

Der Vermieter hat kein pauschales Besichtigungsrecht. Er darf nur unter bestimmten Voraussetzungen Zutritt verlangen – und muss diesen immer ankündigen und begründen.

Wann muss ich den Vermieter in die Wohnung lassen?

Es gibt konkrete Situationen, in denen du dem Vermieter Zutritt gewähren musst – aber immer nur nach vorheriger Ankündigung:

  • Neuvermietung oder Verkauf: Möchte dein Vermieter die Wohnung weitervermieten oder verkaufen, darf er Interessenten mitbringen. Bei Neuvermietung muss das Mietverhältnis allerdings bereits gekündigt sein. Massenbesichtigungen musst du nicht dulden – als zumutbar gelten 1–2 Besichtigungen pro Woche oder maximal 3 pro Monat.
  • Modernisierung oder Instandhaltung: Plant der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen, muss er diese 3 Monate vorher in Textform ankündigen. Dann bist du verpflichtet, sowohl die Besichtigung als auch die Handwerker zu dulden (§ 555d BGB). Auch bei Mängeln, die du selbst gemeldet hast, muss der Vermieter zur Behebung Zugang erhalten.
  • Drohende Schäden oder Verdacht auf Vertragsbruch: Gibt es konkrete Anzeichen für Schimmel, Feuchtigkeitsschäden oder andere Mängel, hat der Vermieter ein Recht auf Überprüfung. Gleiches gilt, wenn er einen begründeten Verdacht auf Vertragsbruch hat (z. B. unerlaubte Untervermietung).
  • Ablesen von Zählern: Beim Ablesen von Heizungs-, Wasser- oder Stromzählern darf nur der betreffende Raum betreten werden – nicht die gesamte Wohnung.

Wie muss eine Besichtigung angekündigt werden?

Eine ordnungsgemäße Ankündigung muss folgendes enthalten:

  • Grund der Besichtigung
  • Termin (Datum und Uhrzeit)
  • Voraussichtliche Dauer
  • Räumlicher Umfang (welche Räume)

Die Vorlaufzeit beträgt je nach Anlass 24 Stunden bis zu 2 Wochen. Besichtigungen dürfen nur werktags zwischen 10–13 Uhr und 15–18 Uhr stattfinden. Sonntagsbesuche sind grundsätzlich unzulässig. Passt dir der Termin nicht, kannst du einen Ersatztermin vorschlagen.

Wann darfst du den Vermieter abweisen?

Du kannst den Zutritt verweigern, wenn:

  • keine Ankündigung erfolgt ist
  • der Vermieter keinen legitimen Grund nennt
  • der Besuch zu unzumutbaren Zeiten (abends, nachts, sonntags) stattfinden soll
  • die Besichtigungen unverhältnismäßig häufig sind
  • eine Klausel im Mietvertrag dir Besichtigungen ohne Ankündigung aufzwingen will – solche Klauseln sind unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB)

Was tun, wenn der Vermieter unerlaubt eingedrungen ist?

Ein unerlaubtes Betreten deiner Wohnung ist kein Kavaliersdelikt. Folgende Schritte stehen dir offen:

  1. Dokumentieren – Beweise sichern (Zeugen, Schlösser prüfen)
  2. Schriftlich abmahnen – den Vermieter formell auffordern, es zu unterlassen
  3. Strafanzeige stellen – unbefugtes Betreten kann Hausfriedensbruch sein (§ 123 StGB)
  4. Zivilrechtlich vorgehen – Schadensersatz oder Unterlassungsklage
  5. Fristlose Kündigung – bei schwerem Vertrauensbruch als letztes Mittel
     

Wichtig: Ein Vermieter darf keinen Zweitschlüssel deiner Wohnung behalten. Du kannst verlangen, dass ihm alle Schlüssel ausgehändigt werden.

Notfall: Wann darf der Vermieter wirklich ohne Ankündigung kommen?

Nur bei echten Notfällen und Gefahr in Verzug – etwa einem Wasserrohrbruch oder Gasaustritt – ist das Betreten ohne Ankündigung zulässig. Die Kosten für eine Notöffnung trägt in der Regel der Vermieter, nicht du. Verweigert du im Notfall den Zutritt und der Schaden wird dadurch größer, kannst du jedoch haftbar gemacht werden.

Vermieter darf keinen Zweitschlüssel besitzen – Lösung Notfallschlüssel

Der Vermieter muss dem Mieter alle Schlüssel übergeben. Einen Zweitschlüssel für eine vermietete Wohnung darf der Vermieter also nicht besitzen. Der Mieter kann aber einen Notfallschlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren, die auch der Vermieter kennt und so im Notfall mit dem Schlüssel in die Mietwohnung kommt.

Häufige Fragen rund um das Besichtigungsrecht

Wo ist das Besichtigungsrecht gesetzlich geregelt?

Das Besichtigungsrecht ist im deutschen Mietrecht nicht durch einen spezifischen Paragraphen geregelt, sondern leitet sich aus verschiedenen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab:

  • § 535 BGB verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu ermöglichen. Das beinhaltet, dass ein Vermieter nicht einfach die Wohnung betreten darf.
  • § 536c BGB fordert vom Mieter, den Vermieter über Mängel oder notwendige Maßnahmen zur Schadensabwehr unverzüglich zu informieren, woraus sich ein bedingtes Zutrittsrecht für den Vermieter ergibt.
  • § 242 BGB betont den Grundsatz von Treu und Glauben, der besagt, dass beide Parteien sich vertrags- und vertrauensgerecht verhalten müssen. Das beinhaltet sowohl die Achtung der Privatsphäre des Mieters durch den Vermieter als auch die Duldung notwendiger Besichtigungen durch den Mieter.

Ergänzt werden diese gesetzlichen Grundlagen durch richterliche Urteile.

Wie viele Mietinteressenten muss der Mieter bei Neuvermietung in der Wohnung dulden?

Es gibt keine festgelegte Zahl, wie viele Mietinteressenten ein Mieter bei einer Neuvermietung dulden muss. Die Duldungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss angemessen sein. Es wird generell erwartet, dass Mieter kooperativ sind, wenn es um die Besichtigung ihrer Wohnung durch potenzielle Nachmieter geht, besonders gegen Ende des Mietverhältnisses.

Darf der Vermieter Routinekontrollen durchführen?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nicht erwähnt, dass der Vermieter in regelmäßigen Abständen Routinekontrollen durchführen darf. Allerdings hat das AG München (Az. 461 C 19626/15) entschieden, dass ein Vermieter alle 5 Jahre verlangen kann, die Wohnung zu besichtigen. Laut Gericht handelt es sich hier um keine Routinekontrolle, sondern um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Mietssache.

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2 Kommentare

A. Roth am 07.10.2025 16:29

Wir sind eine WG, ein Mitbewohner klaut und beschädigt anderes Eigentum! Stellt man ihn zur Rede, kommt als Antwort: "Hab/war ich nicht! Nebenbei hat dieser Mensch auch noch Suchten wie Rauchen/Kiffen, Alkohol, Kauf-und... mehr

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Maria am 12.04.2025 22:28

Muss ich einer neuen Vermessung der Räumlichkeiten durch einen von meinem Vermieter angeforderten Vermesser in meine Miet Wohnung lassen ???

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