Ein neuer Job, Familienzuwachs oder der Wunsch nach Veränderung – wer früher aus seiner Mietwohnung ausziehen will, steht schnell vor einem Problem: dem Mietvertrag. Doch unter bestimmten Bedingungen kann ein Nachmieter helfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate – in einigen Fällen sogar länger.
- Einen Nachmieter vorzuschlagen, kann beim vorzeitigen Auszug helfen – verpflichtet ist der Vermieter zur Annahme jedoch nicht automatisch.
- In Ausnahmefällen, etwa bei besonderem Interesse des Mieters, kann eine vorzeitige Kündigung möglich sein.
- Ein aussagekräftiges Inserat erhöht die Chancen auf passende Interessenten erheblich.
- Wer potenzielle Nachmieter findet, sollte diese sorgfältig auswählen und den Vermieter aktiv einbinden.
Übersicht
- Nachmietersuche: So gelingt der Ausstieg aus dem Vertrag
- Mindestmietdauer und Kündigungsfrist: Was gilt?
- In welchen Fällen darf ein Nachmieter gestellt werden?
- Welche Pflichten hat der Mieter bei der Nachmietersuche?
- Abstandszahlung: Was ist erlaubt?
- Was Vermieter überzeugt
- Tipps für die Nachmietersuche
- FAQ zur Nachmietersuche
Nachmietersuche: So gelingt der Ausstieg aus dem Vertrag
Die Nachmietersuche ist oft der erste Schritt, um ein bestehendes Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Doch auch wenn ein Nachmieter gesucht wird – ganz so einfach ist es nicht. Mieter müssen nicht nur einen passenden Ersatz finden, sondern auch den Vermieter überzeugen, dass der Kandidat der Richtige ist und der Wechsel reibungslos verläuft. Die Initiative geht dabei stets vom Mieter aus.
Mythos aufgeklärt: 3 Nachmieter nennen und einfach ausziehen?
Der Gedanke, dass 3 vorgeschlagene Nachmieter automatisch den Weg aus dem Mietverhältnis ebnen, ist weit verbreitet – aber rechtlich nicht haltbar. Es existiert keine gesetzliche Regelung, die den Vermieter zur Annahme verpflichtet. Ob einer der Nachmieter akzeptiert wird, liegt in seinem Ermessen – es sei denn, der Mietvertrag enthält eine spezielle Nachmieterklausel.
Mindestmietdauer und Kündigungsfrist: Was gilt?
In vielen Verträgen ist eine Mindestmietdauer vorgesehen. Während dieser Zeit – meist 12 oder 24 Monate – ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für den Vermieter beginnt sie mit Zugang des Kündigungsschreibens, für den Mieter mit Einhaltung der Frist zum Monatsende.
Wer innerhalb dieser Fristen früher raus will, braucht die Zustimmung des Vermieters – oder muss sich auf eine einvernehmliche Lösung über die Nachmietersuche verlassen.
Gründe für eine vorzeitige Kündigung
Es gibt verschiedene Gründe, warum Mieter ihre Wohnung früher verlassen möchten als vertraglich vorgesehen. Häufig genannt werden:
- ein berufsbedingter Wohnortwechsel,
- familiäre Veränderungen wie Heirat, Trennung oder Familienzuwachs,
- gesundheitliche Einschränkungen oder ein Pflegebedarf,
- der Wechsel in eine barrierefreie oder altersgerechte Immobilie.
Diese Gründe allein führen jedoch nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Unzumutbarkeit – kann das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden. Entscheidend ist, ob der Vermieter einer Lösung zustimmt oder ob eine vertragliche Grundlage vorliegt.
In welchen Fällen darf ein Nachmieter gestellt werden?
Oft ist ein vorzeitiger Auszug aus der Mietwhnung nur dann möglich, wenn sich der Vermieter kooperativ zeigt. Foto: BalanceFormCreative / stock.adobe.com
Ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung besteht nur in Ausnahmefällen. Die Gründe müssen nachvollziehbar und nachweisbar sein. Dazu zählen:
- beruflich bedingte Versetzungen mit weiter Entfernung,
- schwerwiegende familiäre Veränderungen,
- gesundheitliche Einschränkungen, die ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar machen,
- der Umzug in eine Pflege- oder betreute Wohneinrichtung.
Nicht ausreichend sind dagegen persönliche oder wirtschaftliche Gründe, wie etwa der Wunsch nach einer günstigeren Miete. Diese rechtliche Einordnung basiert auf gängiger Rechtsprechung im deutschen Mietrecht.
Welche Pflichten hat der Mieter bei der Nachmietersuche?
Auch wenn ein Nachmieter gefunden ist, bleibt der Mieter zunächst vertraglich gebunden. Zu den wichtigsten Pflichten während der Nachmietersuche zählen:
- die fristgerechte Kündigung,
- die sorgfältige Auswahl geeigneter Interessenten,
- die vollständige Information des Vermieters über die Nachfolgekandidaten,
- die Einhaltung aller mietvertraglichen Vereinbarungen bis zum Ende des Mietverhältnisses.
Ein Gespräch mit dem Vermieter sollte frühzeitig gesucht werden – idealerweise mit einem Vorschlag, wie die Immobilie nahtlos weitervermietet werden kann.
Wie finde ich einen geeigneten Nachmieter?
Um passende Interessenten zu erreichen, empfiehlt sich ein aussagekräftiges Inserat. Online-Plattformen mit großer Reichweite bieten geeignete Möglichkeiten – bei immowelt sind Inserate für private Anbieter für einen Monat sogar kostenlos.
Das Inserat sollte enthalten:
- Größe, Lage und Zustand der Mietwohnung oder Immobilie,
- Angaben zu Mietkosten und Nebenkosten,
- gewünschter Auszugstermin bzw. Übernahmedatum,
- Angaben zur idealen Zielgruppe,
- eventuelle Übernahmeangebote – etwa für eine Küche oder Möbel gegen Abstand.
Tipp: Der ideale Nachmieter – stimme dich mit deinem Vermieter ab
Stimme dich im Vorfeld mit deinem Vermieter ab, welches Profil der Nachmieter erfüllen sollte. So erhöhst du die Chancen immens, dass dein Vermieter deinem Kandidaten zustimmt.
Um den idealen Nachmieter zu finden, stimme dich zu folgenden Punkten mit deinem Vermieter ab:
- Finanzielle und berufliche Situation
- Haustiere
- Maximale Anzahl der Personen
Aber Vorsicht: Es ist ein schmaler Grat in der Wohnungsanzeige zwischen idealer Nachmieter-Zielgruppe und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Als diskriminierende Aussagen gelten zum Beispiel „nur deutsche Mieter erwünscht“ oder „wir akzeptieren keine Flüchtlinge“.
Abstandszahlung: Was ist erlaubt?
Wird eine Einbauküche, ein Schrank oder eine Waschmaschine übernommen, kann eine sogenannte Abstandszahlung vereinbart werden. Diese muss freiwillig erfolgen und darf nicht zur Bedingung für die Übernahme gemacht werden – weder durch den bisherigen Mieter noch durch den Vermieter.
Was Vermieter überzeugt
Auch wenn es keinen Anspruch auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung gibt, lohnt sich eine Einigung mit dem Vermieter oft. Wer selbst aktiv wird, Besichtigungstermine koordiniert und solvente Nachmieter vorschlägt, spart dem Vermieter Zeit und Aufwand. In Regionen mit hoher Nachfrage kann das auch für den Vermieter attraktiv sein – etwa, wenn sich die Gelegenheit ergibt, die Wohnung zu einem höheren Mietpreis neu zu vergeben.
Wichtig ist, dass alle Absprachen klar dokumentiert und die Nachmieter entsprechend vorbereitet werden. So kann das Mietverhältnis reibungslos zum Ende geführt werden.
Tipps für die Nachmietersuche
- Frühzeitig mit dem Vermieter sprechen
- Mindestmietdauer und Vertragsklauseln prüfen
- Seriöse Interessenten mit vollständigen Unterlagen vorschlagen
- Bedingungen des Vermieters erfragen und berücksichtigen
- Vereinbarungen schriftlich festhalten
FAQ zur Nachmietersuche
Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?
Nur wenn der Mietvertrag dies vorsieht oder ein berechtigtes Interesse des Mieters besteht. Andernfalls kann der Vermieter ablehnen.
Gilt die Regel mit den drei Nachmietern?
Nein. Die Vorstellung, dass drei Vorschläge zur automatischen Vertragsauflösung führen, ist rechtlich nicht abgesichert.
Wie erhöhe ich die Chancen auf einen passenden Nachmieter?
Ein vollständiges Inserat mit klaren Angaben zur Wohnung und Zielgruppe hilft, passende Interessenten zu erreichen. Plattformen mit großer Reichweite erhöhen zusätzlich die Erfolgsaussichten.
Was ist bei Abstandszahlungen zu beachten?
Sie müssen freiwillig vereinbart werden. Ein Anspruch auf Abstandszahlung besteht nicht.
Was ist, wenn eine Mindestmietdauer vereinbart wurde?
Dann kann frühestens nach Ablauf dieser Frist ordentlich gekündigt werden – es sei denn, der Vermieter stimmt einem vorzeitigen Auszug zu.
Aktualisiert am 29.07.2025
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