Umzug? Dann ist die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wichtig – dazu benötigst du eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese Bescheinigung musst du bei jedem Wohnungswechsel vorlegen. Dieses Dokument bestätigt, dass du offiziell in einer Mietwohnung gelebt hast und unterbindet somit Scheinwohnsitze. Im folgenden Beitrag findest du nützliche Infos rund um die Wohnungsgeberbestätigung sowie eine kostenlose Vorlage.
Übersicht
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung nach Bundesmeldegesetz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Wohnbescheinigung, die der Eigentümer, Vermieter oder Hauptmieter bei einem Wohnungswechsel ausstellen muss. Sie dient als Nachweis eines Einzugs in eine neue Wohnung und verhindert Scheinanmeldungen und kriminelle Machenschaften. Dieses Formular ist bei jedem Umzug erforderlich und du musst sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei einer Meldebehörde wie dem Einwohnermeldeamt oder dem Bürgeramt vorlegen Die Wohnungsgeberbestätigung gilt in jedem Bundesland. Du brauchst sie also für Behördengänge bei den Meldeämtern und kommst damit deinen Informationspflichten bzw. der Ummeldepflicht nach. Dafür nutzt du am besten einen Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung, in dem alle relevanten Informationen aufgelistet sind.
Das muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen
Ganz gleich, ob du die Vermieterbestätigung selbst aufsetzt oder für die Wohnungsgeberbescheinigung eine Vorlage verwendest: Im Bundesmeldegesetz (BMG) ist klar geregelt, welche Informationen das Formular der Wohnungsgeberbestätigung enthalten muss, um den Wohnsitz umzumelden (§ 19 BMG):
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Sonderfall 1: Wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind: zusätzlich Name des Eigentümers – die Anschrift des Eigentümers ist nicht nötig
Sonderfall 2: Wenn du selbst Eigentümer bist, steht hier dein Name mit Adresse - Bestätigung des Einzugsdatums
- Anschrift der neuen Wohnung
- Namen aller meldepflichtigen Bewohner der neuen Wohnung
- Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers
Wohnungsgeberbestätigung Vorlage
Du lädst die kostenlose Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung als PDF herunter, druckst sie aus und übergibst sie dem Vermieter. Unsere Wohnungsgeberbestätigungsvorlage ist bundesweit in jedem Einwohnermeldeamt gültig. Der Vermieter muss nur einige grundlegende Informationen eintragen. Das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung lässt sich intuitiv ausfüllen, sodass eine Anleitung nicht notwendig ist.
Mietvertrag = Wohnungsgeberbestätigung?
Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus, um eine Anmeldung bei der Meldebehörde vorzunehmen, da dieser nicht alle erforderlichen Informationen enthält.
Wer ist Wohnungsgeber?
Zuständig für das Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung ist der Wohnungsgeber. Wer das konkret ist, regelt die Wohnsituation:
- Vermietung: Vermieter oder dessen Beauftragte der Wohnungsverwaltung sind Wohnungsgeber.
- Untervermietung: Hauptmieter ist Wohnungsgeber (Erlaubnis zur Untervermietung muss vom Vermieter vorher eingeholt werden).
- Eigenheim: Eigentümer ist Wohnungsgeber.
- Wohngemeinschaft: Wohnungsgeber variiert je nach Mietverhältnis (Vermieter für gleichberechtigte Mieter, Hauptmieter für Untermieter).
Wo muss ich die Wohnungsgeberbestätigung abgeben?
Nach dem Umzug hast du eine 2-Wochen-Frist, um deinen neuen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden (§17 BMG).
Benötigte Dokumente hierfür sind:
- Personalausweis oder Reisepass zum Abgleich der Angabe zur Person
- eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
Einen gültigen Personalausweis besitzt du bereits. Darüber hinaus kannst du einfach unsere Muster-Vorlage Wohnungsgeberbestätigung als PDF nutzen.
Was passiert, wenn ich die Wohnungsgeberbestätigung nicht abgebe?
Die verspätete Ummeldung bzw. Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro gemäß Bundesmeldesetz (§ 54 Abs. 3 BMG) nach sich ziehen. Vermietern, die sich bei der Ausstellung der Vermieterbescheinigung verweigern, droht ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, da sie eine Mitwirkungspflicht haben. Diese Informationen sind auch in unserer Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung vermerkt.
Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung elektronisch übermitteln?
Nur der Wohnungsgeber kann die Bestätigung auch direkt elektronisch ans Einwohnermeldeamt übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung erfolgt die Ausgabe eines Zuordnungsmerkmals an dich, üblicherweise eine Nummer, die für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt wird. Trotz elektronischer Übermittlung ist eine persönliche Anmeldung vor Ort erforderlich.
Voraussetzung: Die zuständige Behörde hat einen entsprechenden Zugang für eine digitale Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung.
Wohnungsgeberbestätigung vs. Vermieterbescheinigung
Es gibt viele Begriffe, die im Kontext der Wohnungsgeberbestätigung synonym verwendet werden: Vermieterbescheinigung, Vermieterbestätigung, Mieterbescheinigung und Wohnungsbestätigung. Sie alle dienen als Nachweis dafür, dass man in einer bestimmten Wohnung lebt. Manchmal wird der Begriff Vermieterbescheinigung jedoch auch für ein Mieterzeugnis verwendet, das die Wohnungssuche erleichtern soll. In der Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt sind jedoch nur Angaben zur Wohnsituation relevant, nicht zu Verhaltensweisen oder Mietschulden.
Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung
Wann brauche ich keine Wohnungsgeberbestätigung?
Keine Wohnungsgeberbestätigung brauchst du:
- wenn du weniger als 6 Monate an einem anderen Wohnsitz lebst. Du bleibst unter der aktuellen Anschrift gemeldet. Bleibst du nach Ablauf der 6 Monate aber doch länger, so gilt die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt und du musst den Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde anmelden.
- wenn du dich für längere Zeit in Krankenhäusern, Rehazentren oder ähnlichen Einrichtungen aufhältst. Dann ist keine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig.
Für alle anderen Fälle nutzt du einfach die Wohnungsgeberbestätigung von immowelt als Muster.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsgeberbestätigung und Meldebescheinigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung des Vermieters, dass eine Person in eine Wohnung eingezogen ist, und wird für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt. Sie enthält Angaben zum Wohnungsgeber, zur Adresse und zum Einzugsdatum. Die Meldebescheinigung hingegen wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt und dient als offizieller Nachweis des aktuellen Wohnsitzes, z. B. für Behörden, Banken oder Arbeitgeber. Während die Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung erforderlich ist, bestätigt die Meldebescheinigung nach der Anmeldung den Wohnsitz einer Person.
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen will?
Wenn sich ein Vermieter weigert, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, solltest du dies auf jeden Fall umgehend dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, ein Bußgeld zahlen zu müssen.
Darf der Vermieter für die Wohnungsgeberbestätigung Geld verlangen?
Ob der Vermieter für das Ausfüllen einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Einzugsbestätigung Geld verlangen darf, ist nicht klar geregelt. In einem Einzelfallurteil wurde aber zum Beispiel entschieden, dass eine AGB-Klausel im Mietvertrag keine Gebühr für Leistungen vorsehen darf, zu denen der Vermieter ohnehin gesetzlich verpflichtet ist (LG Hamburg, Az.: 307 S 144/08). Zum Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung ist der Vermieter durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG).
Umzug zu den Eltern – wer muss die Wohnungsgeberbescheinigung abgeben?
Wer die Bescheinigung bei der Behörde abgeben muss, hängt davon ab, wie das Zusammenleben gestaltet ist. Zieht das Kind als gleichberechtigter Mieter in die Mietwohnung seiner Eltern ein, ist der Vermieter der Wohnungsgeber und muss die Vermieterbescheinigung ausstellen. Also faktisch so, wie wenn das Kind überall in Deutschland eine Wohnung mieten würde. Wohnt das Kind allerdings zur Untermiete oder unentgeltlich bei seinen Eltern, oder die Eltern sind die Wohnungseigentümer der Wohnung, müssen diese die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Ich wohne kostenlos bei Freunden – wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?
Wer einen Bekannten kostenfrei im Rahmen eines Untermietvertrags bei sich wohnen lässt, ist der Wohnungsgeber und damit auch in der Pflicht, die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Wohnt der Freund, der ihm die Unterkunft anbietet, selbst zur Miete, so ist außerdem unabhängig vom Bundesmeldegesetz wichtig: Er muss als Hauptmieter erst die Erlaubnis des Vermieters einholen, dass jemand anderes bei ihm wohnen darf.
Braucht jeder neue Bewohner einer Wohnung eine eigene Wohnungsgeberbestätigung?
Der Vermieter kann auf einer Vermieterbescheinigung mehrere Mieter vermerken. Zieht also beispielsweise eine Familie in eine neue Mietwohnung bei einem Wohnsitzwechsel, genügt es für das Melderegister, eine einzige Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn ich zu meinem Lebenspartner ziehe?
Der Lebenspartner tritt in den Mietvertrag mit ein:
In diesem Fall wird der Lebenspartner offiziell als Hauptmieter eingetragen und ist somit auch der Wohnungsgeber. Der Vermieter muss dann die nötigen Anmeldungen des Lebenspartners bestätigen.
Der Lebenspartner tritt nicht in den Mietvertrag mit ein:
Wenn der Lebenspartner nicht offiziell in den Mietvertrag eintritt, ist der jeweilige Mieter, bei dem der Lebenspartner einzieht, der Wohnungsgeber. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter die Anmeldung des Lebenspartners bestätigt.
Aktualisiert am 26.02.2025
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