Ob Grillen auf dem Balkon oder Lagern von Müllsäcken im Hausflur – bestimmte Dinge können Vermieter Hausbewohnern in der Hausordnung verbieten. Doch es gibt auch Grenzen. Hier erfährst du, was Vermieter von ihren Mietern verlangen können.
Übersicht
- Warum eine Hausordnung?
- Hausordnung als Teil des Mietvertrags oder Aushang im Flur?
- Diese Punkte kannst du als Vermieter in der Hausordnung regeln
- Das darf die Hausordnung nicht vorschreiben
- Was passiert, wenn ein Mieter gegen die Hausordnung verstößt?
- Wann und wie Vermieter die Hausordnung ändern dürfen
- Sonderfall: Mieter und Wohnungseigentümer im Mehrfamilienhaus
Warum eine Hausordnung?
Grundsätzlich gilt, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, eine Hausordnung aufzustellen. Aber sie können mit einer Hausordnung für ein Mietshaus das Zusammenleben regeln, Streitigkeiten unter den Bewohnern oder mit der Hausverwaltung zuvorkommen und Mietern bestimmte Pflichten auferlegen. Beispielsweise regelt die allgemeine Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus, wie und wann Mieter Gemeinschaftsräume nutzen können oder wann Ruhezeiten gelten.
Auch bestimmte Pflichten wie die turnusmäßige Reinigung des Treppenhauses oder der Winterdienst kann der Eigentümer auf den Mieter übertragen. Allerdings müssen Vermieter auch einige Regeln beachten, wenn sie eine Hausordnung für Mieter erstellen wollen.
Muster Hausordnung
Lad dir hier unsere Muster-Hausordnung als PDF-Datei herunter.
Hausordnung als Teil des Mietvertrags oder Aushang im Flur?
Rechtlich spielt es eine große Rolle, ob sie Teil des Mietvertrags ist oder lediglich ein Ausdruck der Hausordnung im Treppenhaus aufgehangen wird.
Will der Vermieter seinem Mieter beispielsweise bestimmte Arbeiten wie Schneeschippen, Hofkehren oder die Treppenhausreinigung auferlegen, muss die Hausordnung zwingend Bestandteil des Mietvertrags sein. Das heißt: Die Hausordnung für die Mietwohnung muss entweder ein Anhang zum Mietvertrag sein oder im Mietvertrag erwähnt werden.
- Mit unserer Vorlage kannst du dir hier einen kostenfreien Mietvertrag erstellen.
Ist die Hausordnung nur ein Aushang im Flur oder überreichst du sie den Mietern getrennt vom Mietvertrag, darfst du den Hausbewohnern darin keine Aufgaben und Pflichten auferlegen, die über gesetzliche oder vertragliche Pflichten hinausgehen.
Die Hausordnung darf dann nur sogenannte „ordnende Regelungen“ enthalten. Hierzu zählen etwa
- Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume,
- Schließzeiten der Haustür oder
- Regelungen zu Ruhezeiten.
Natürlich dürfen die Regelungen den Mieter nicht in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Diese Punkte kannst du als Vermieter in der Hausordnung regeln
Es gibt kein Gesetz, das Vermieter dazu verpflichtet, eine Hausordnung aufzustellen. Aus diesem Grund gibt es auch keine einheitlichen Formulare. Dennoch gibt es unsere kostenlose Vorlage für Hausordnungen zum Ausdrucken, die du nutzen kannst, um die folgenden Punkte zu regeln:
Ruhezeiten
Hinweise zu den gesetzlichen Ruhezeiten im Haus sind Bestandteil fast jeder Hausordnung. Nachtruhe herrscht zwischen 22 und 6 Uhr. Die Mittagsruhe ist zwar nicht mehr bundeseinheitlich geregelt, kann aber zwischen 12 und 15 Uhr angesetzt werden.
Regelungen zu Ruhezeiten
Diese Ruhezeiten musst du allerdings nicht extra im Mietvertrag erwähnen. Denn mit diesen Vorschriften forderst du als Vermieter nur ein, was gesetzlich geregelt ist und woran sich Mieter ohnehin halten müssen. Es reicht also, eine Hausordnung zu Ruhezeiten zum Ausdrucken beispielsweise im Hausflur anzubringen.
Nutzung der Gemeinschaftsräume
Nutzen Mieter bestimmte Räume wie die Waschküche, Kellerräume, einen Fahrradkeller oder den Dachboden gemeinsam, solltest du in der Hausordnung die Rechte und Pflichten der Mieter diesbezüglich regeln. Vermieter können beispielsweise vorgeben, zu welchen Zeiten die Mieter die Gemeinschaftswaschmaschinen benutzen dürfen oder wie viel Platz jedem Mieter zum Trocknen seiner Wäsche zusteht. Diese Vorschriften müssen aber nicht zwingend im Mietvertrag erwähnt werden.
Regeln für den Gemeinschaftsgarten
Gehört ein Gemeinschaftsgarten zum Mietshaus, regelt die Hausordnung, was im Garten erlaubt ist und was nicht. Hierzu zählt beispielsweise, ob und wann Mieter Liegestühle, Blumenkübel und anderes bewegliches Mobiliar aufstellen dürfen. Oder ob sie Gemüse für den Eigenbedarf anbauen dürfen. Diese Regeln müssen nicht im Mietvertrag erwähnt werden.
Willst du als Vermieter aber, dass deine Mieter den Garten pflegen, also den Rasen mähen, Laub rechen oder Unkraut jäten, musst du diese Aufgaben auch als Bestandteil des Mietvertrags aufführen.
Sonderfall Grillen
Zum beliebten Streitthema Grillen gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten erlaubt. Allerdings können Vermieter das Grillen im Mietvertrag und dann auch in der Hausordnung ihren Hausbewohnern verbieten oder einschränken.
Haussicherheit
Maßnahmen, die die Sicherheit betreffen, gelten auch, wenn sie nicht Teil des Mietvertrags sind. Dennoch sollten Sicherheitsaspekte unbedingt in der Hausordnung geregelt werden.
So können Vermieter in der Hausordnung beispielsweise Schließzeiten für die Haustür, Keller, Fahrradkeller, Tiefgarage und Hofeingänge festlegen. Gleichzeitig schreibt die Hausordnung vor, dass Fluchtwege nicht verstellt werden dürfen. Zu den typischen Gegenständen, die Fluchtwege blockieren, zählen Fahrräder, Kinderwagen oder auch Schuhe im Hausflur. Die Hausordnung regelt entsprechend, dass das Abstellen von Fahrrädern zum Beispiel nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder im Fahrradkeller erlaubt ist.
Auch dass Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit geschlossen bleiben sollten, kann in der Hausordnung festgehalten werden. Das gilt insbesondere für Dachfenster bei Regen und Unwetter. Ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt betrifft die Lagerung gefährlicher Stoffe in der Tiefgarage.
Reinigungsaufgaben, Laub kehren und Schnee räumen
Gehe in der Hausordnung als Vermieter auch auf die allgemeine Einhaltung von Ordnung im Haus, Fahrradkeller oder Garage ein. Untersage den Mietern beispielsweise, Müll vor der Wohnungstür zu deponieren.
Mittels der Hausordnung können Vermieter ihren Mietern auch Arbeiten im und am Haus auferlegen.
Dazu zählen
- Schneeschippen,
- Laubkehren oder
- die wöchentliche Reinigung des Treppenhauses.
Sollen die Mieter diese Aufgaben erledigen, muss die Hausordnung aber zwingend Bestandteil des Mietvertrags sein. Andernfalls ist der Mieter zu diesen Arbeiten nicht verpflichtet.
Wichtig: Unverhältnismäßige Aufgaben
Der Vermieter darf seinen Mietern aber keine Arbeiten auferlegen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder unverhältnismäßig sind. So kann der Vermieter zum Beispiel nicht vom Mieter verlangen, einmal im Jahr die Hausfassade zu streichen oder die Fliesen im Hausflur zu erneuern.
- An welche Regeln sich Mieter und Vermieter bei der Müllentsorgung halten müssen, liest du in unserem Ratgeber.
Das darf die Hausordnung nicht vorschreiben
Generell gilt: Die Hausordnung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder den Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken.
Mit diesen Verboten und Regelungen hatten Vermieter in der Vergangenheit vor Gericht schlechte Karten:
- Besuchsverbot
- Generelle Verbote zur Haustierhaltung
- Untersagen von Kinderlärm
- Generelles Bade- und Duschverbot nach 22 Uhr
- Kinderwagenverbot im Hausflur
- Verbot, den Fahrstuhl in den Nachtstunden zu nutzen
- Übernachtungsverbot für Besucher des Mieters
- Regelung der Zimmertemperatur in der Wohnung
- Generelles Verbot, in der Wohnung zu musizieren
- Regeln zur Balkongestaltung (Farbe und Form der Blumenkästen, Art der Balkonmöbel)
- Verbot, die Wäsche auf dem Balkon oder in der Wohnung aufzuhängen (führt das Trocknen allerdings zu Schimmelbildung, ist der Mieter schadenersatzpflichtig)
Problematisch wird es für Vermieter meist auch, wenn die Hausordnung regelt, ob und wann in der Mietwohnung eine Waschmaschine betrieben werden darf. Nach vorherrschender Meinung der Gerichte müssen normale Wohngeräusche von anderen Bewohnern hingenommen werden. Dazu zählen auch die Geräusche von Waschmaschinen und Trocknern.
Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass Waschmaschinen auch am Sonntag laufen dürfen (Az.: 16 Wx 165/00). Allerdings sollten die Geräte während der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) nicht laufen (Landgericht Frankfurt, Az.: 2/25 O 359/89).
Kann der Vermieter individuelle Aufgaben auf einzelne Mieter übertragen?
Der Vermieter muss die Mieter gleichermaßen behandeln. Er kann beispielsweise nicht bestimmen, dass nur ein Mieter des Erdgeschosses den Winterdienst leistet. Es gilt, dass alle Mieter grundsätzlich dasselbe Recht und dieselben Pflichten haben.
Soll beispielsweise der Mieter einer Erdgeschosswohnung zum Schneeräumen oder Kehren der Gehbereiche durch eine vertragliche Hausordnung verpflichtet werden, kommt dies einer unangemessenen Benachteiligung gleich. Wenn es eine solche Verpflichtung gibt, müssen sie für alle Mieter gelten (AG Köln, 14.09.11, 221 C 170/11).
Was passiert, wenn ein Mieter gegen die Hausordnung verstößt?
Ob und welche Konsequenzen ein Verstoß gegen die Hausordnung hat, hängt wieder davon ab, ob sie Teil des Mietvertrags oder ein Aushang ist.
Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrags, ist sie rechtlich bindend. Verletzt der Mieter die Klauseln der Hausordnung erheblich oder missachtet sie regelmäßig, wird das häufig als Vertragsbruch bewertet. Hat der Vermieter zuvor eine Abmahnung erteilt, kann er auch eine Kündigung aussprechen (§ 543 Abs. 2 BGB). Bei wiederholter Verletzung der Hausordnung ist danach die fristlose Kündigung möglich.
Anders ist es, wenn die Hausordnung nur als Aushang im Treppenhaus hängt. Der Aushang entspricht einer allgemeinen Hausordnung. Das bedeutet: Sie enthält nur Hinweise zum Verhalten, legt aber keine konkreten Rechte oder Pflichten fest. Entsprechend gestaltet sich das Feststellen eines Vertragsbruches als schwierig. Vermieter können in diesem Fall nicht sofort abmahnen, sondern erst nach wiederholten und schweren Verstößen bei Störung des Hausfriedens tätig werden.
Verstoß gegen die Hausordnung
Ob Aushang im Treppenhaus oder Bestandteil des Mietvertrags: In beiden Fällen liegt die Beweislast bei Verstößen gegen die Hausordnung beim Vermieter. Daher sollten Vermieter Zeugen benennen können, die auch vor Gericht aussagen würden.
- Hier liest du, wann du fristlos kündigen kannst.
Wann und wie Vermieter die Hausordnung ändern dürfen
Mit der Hausordnung können Vermieter so manche Arbeit auf den Mieter übertragen. Alles dürfen sie jedoch nicht verlangen. Foto: iStock.com / AlenaPaulus
Mit der Hausordnung können Vermieter so manche Arbeit auf den Mieter übertragen. Alles dürfen sie jedoch nicht verlangen.
Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags, kann sie auch nicht so einfach vom Vermieter geändert werden. Der Mieter muss erst seine Zustimmung geben.
Ist die Hausordnung hingegen kein Bestandteil des Mietvertrags, darf der Vermieter einseitige Änderungen vornehmen. Allerdings dürfen auch diese wieder nur ordnenden Charakter haben. Wenn beispielsweise im Haus nachträglich ein Waschraum oder Fahrradkeller eingerichtet wird, darf der Vermieter auch nachträglich Regelungen für die Ordnung in diesen Räumen in der Hausordnung erlassen.
Sonderfall: Mieter und Wohnungseigentümer im Mehrfamilienhaus
Wohnen in einem Mehrfamilienhaus Mieter wie Eigentümer gemeinsam, stellt sich die Frage, ob es verschiedene Hausordnungen für die jeweiligen Parteien gibt. Dabei ist die Antwort klar: Es kann de facto nur eine gültige Hausordnung geben.
Mehrfamilienhäuser, in denen auch nur eine einzelne Wohnung an einen Eigentümer verkauft wurde, müssen von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verwaltet werden. Diese Eigentümergemeinschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Hausordnung zu erstellen (§ 27 Abs. 1 WEG). Die Hausordnung regelt, wie Wohnungseigentümer Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum nutzen dürfen. Zunächst ist diese Hausordnung für alle Wohnungseigentümer gleichermaßen bindend. Allerdings vermieten viele Eigentümer ihre Wohnung an Dritte.
Das Problem: Hausordnungen können nur zwischen direkten Vertragspartnern geschlossen werden. Vermieten Wohnungseigentümer nun eine Wohnung an Dritte, überträgt sich die Hausordnung der WEG nicht automatisch auf den Mieter. Schließlich hat dieser keinen Vertrag mit der WEG geschlossen. Verstößt der Mieter in diesem Fall gegen die Hausordnung der WEG, ist der Wohnungseigentümer in der Pflicht, sich vor der WEG-Verwaltung zu verantworten beziehungsweise für Schäden aufzukommen.
Die Lösung: Vermietest du eine Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft an Dritte, ergänze den Mietvertrag um eine Hausordnung, die der WEG-Hausordnung gleichkommt. Nur dadurch wird der Mieter an die geltenden WEG-Regelungen gebunden.
Vereinbart ein Vermieter im Mietvertrag eine abweichende Hausordnung, ist er im Zweifel für die Erfüllung der nicht übertragenen Regeln zuständig. Hat der Wohnungseigentümer zum Beispiel vergessen, die turnusgemäße Reinigung des Treppenhauses in die Hausordnung seines Mieters zu übernehmen, muss er die Reinigung selbst durchführen.
Um sich auch für die Zukunft abzusichern, ist es für Wohnungseigentümer ratsam, sich Änderungen der Hausordnung vertraglich vorzubehalten. Es ist schließlich durchaus denkbar, dass eine WEG die Hausordnung auf Wunsch der Eigentümer anpasst. Ohne eine solche Klausel im Mietvertrag wäre der Mieter in der Theorie nicht verpflichtet, sich an die neue Hausordnung zu halten, da für sein Mietvertrag die alte Hausordnung gilt.
FAQ: Hausordnungen in Mehrfamilienhäusern
Was sollte alles in einer Hausordnung stehen?
Eine Hausordnung enthält ordnende Regelungen zu Ruhezeiten, der Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Sicherheit, Reinigungs- und Räumpflichten sowie ggf. Regelungen zur Gartennutzung oder Grillen.
Was darf die Hausordnung nicht vorschreiben?
Die Hausordnung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte der Mieter ungebührlich einschränken. Entsprechend sind beispielsweise generelle Besuchsverbote, ein generelles Haustierverbot, das Untersagen von Kinderlärm, Vorschriften zur Zimmertemperatur oder ein Duschverbot nach 22 Uhr nicht zulässig.
Wo bekomme ich eine Hausordnung her?
Kostenfreie Muster und Vorlagen für Hausordnungen für ein Mehrfamilienhaus in Word oder als PDF findest du bei immowelt. Die Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern „Haus und Grund“ bietet ebenfalls Vorlagen für Hausordnungen an. Muster für WEG-Hausordnungen in Eigentümergemeinschaften erhältst du direkt bei der WEG-Verwaltung.
Welche Regelungen enthält die allgemeine Hausordnung für Mieter?
Die allgemeine Hausordnung regelt die gesetzlich zulässigen Punkte einer Hausgemeinschaft wie Ruhezeiten, Nutzung und Zugangszeiten von Gemeinschaftsräumen wie Waschküchen, Garten, Dachboden, Tiefgarage oder Fahrradkeller. Außerdem regelt sie Sicherheitsvorgaben wie Schließzeiten oder das Freihalten von Fluchtwegen.
Welche Ruhezeiten sind in der Hausordnung festgelegt?
Üblich ist die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr und eine Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr. Die Mittagsruhe ist nicht bundeseinheitlich vorgeschrieben und kann individuell vereinbart werden.
Muss der Vermieter die Hausordnung ändern, wenn die Mieter es fordern?
Um eine Hausordnung zu ändern, die Bestandteil eines Mietvertrags ist, bedarf es der Zustimmung aller Parteien. Bei einem Aushang der Hausordnung im Treppenhaus dürfen Vermieter Änderungen einseitig vornehmen, solange diese ordnenden Charakter haben.
Kann der Vermieter eine Hausordnung nach Abschluss des Mietvertrags erlassen?
Ja, er kann einen zusätzlichen Aushang im Treppenhaus anbringen und darin neue ordnende Regelungen festlegen. Pflichten wie Treppenhausreinigung oder Winterdienst dürfen nur dann auferlegt werden, wenn sie bereits Bestandteil des Mietvertrags sind.
Neue Hausordnung – neue Pflichten für den Mieter: Geht das?
Neue Pflichten sind für Mieter nur dann wirksam, wenn die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags vereinbart wurde und der Mieter zustimmt. Eine nur als Aushang geführte Hausordnung darf Mietern keine zusätzlichen Pflichten auferlegen.
Was passiert, wenn Eigentümer oder Mieter gegen die Hausordnung verstoßen?
Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags, kann der Vermieter nach Abmahnung bei erheblichem oder wiederholtem Verstoße eine fristlose Kündigung aussprechen. Bei einem Aushang der Hausordnung kann der Vermieter erst bei schwerer oder dauerhafter Störung des Hausfriedens eingreifen.
Aktualisiert am 03.07.2025
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Iekdkdk am 07.08.2024 23:37
Hallo liebes immo Team ich brauche einen Rat. Ich bin Vermieter in einem Mehrfamilienhaus mein Mieter hat sich mit seiner Nachbarin die über ihm wohnt ziemlich verstritten, sie ist ebenfalls Eigentümerin. Er wirft ihr vor das sie die... mehr
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