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Schneeräumen: Wann besteht Schneeräumpflicht?

Autorenbild: Regine Curth
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Wer ist bei Schnee und Glätte für das Räumen und Streuen auf Gehwegen zuständig? Was müssen Hausbesitzer und Mieter beachten? Inklusive Schneeräumplan zum Download.

Schneeräumen: Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Gehwegen muss zu festgelegten Zeiten Schnee geräumt werden. Bei anhaltendem Schneefall sogar mehrmals am Tag.
  • Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege entlang privater Grundstücke. Dazu gehören auch unbefestigte Wege.
  • Eigentümer haften für Unfälle. Mieter nur dann, wenn ihnen per Mietvertrag die Verantwortung fürs Schneeräumen übertragen wurde.
  • Streusalz ist in den meisten Regionen verboten.

Gibt es eine gesetzliche Schneeräumpflicht?

Die Gemeinden übertragen die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen und Gehwege in der Regel auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. 

Obwohl es kein eigenes Gesetz zur Schneeräumpflicht gibt, sind Grundstückseigentümer gemäß §823 BGB verpflichtet, Sicherheit und Zugänglichkeit auf Bürgersteigen zu gewährleisten. Sie haften bei Unfällen, wenn Gehwege nicht ordentlich sowie rechtzeitig geräumt und gestreut sind. Der Bereich vor dem Grundstück muss so von Schnee und Eis geräumt sein, dass Passanten sicher passieren können. Die Mindestbreite legen die Gemeinden in der Winterdienstsatzung fest.

Richtig Schneeräumen und Streuen - Schritt für Schritt

  1. Frühzeitig räumen: Ideal ist morgens vor 7 Uhr (werktags) bzw. 8 oder 9 Uhr (Sonn-/Feiertage).
  2. Gehwege und Zugänge freihalten: Wege zu Haus, Mülltonnen, Garagen und Briefkästen müssen von Schnee und Eis geräumt werden, der Gehweg meist 1 bis 1,5 Meter breit.
  3. Streuen bei Glätte: Geeignete Streumittel sind Sand, Splitt, Granulat oder Asche. Streusalz ist in vielen Gemeinden aus Umweltschutzgründen verboten (Ausnahmen gelten nur bei extremer Glätte wie Blitzeis).
  4. Vertretung organisieren: Wer nicht da ist (Urlaub, Krankheit), muss für eine Vertretung sorgen, um die Räumpflicht zu erfüllen.
  5. Wiederholung bei Bedarf: Bei erneutem Schneefall oder anhaltender Glätte muss der Winterdienst wiederholt werden – auch mehrmals täglich.

Tipp: Ein fester Schneeräumplan im Haus sorgt für Klarheit und entlastet alle Beteiligten.

 

Schneeräumen: Schneeräumplan zum Aushang im Hausflur

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Ab wann gilt die Schneeräumpflicht?

Die Schneeräumpflicht beginnt mit dem ersten Schneefall oder bei Glättebildung. Die Zeiten variieren nach kommunaler Satzung, liegen aber oft:

  • Werktags: ab 7 Uhr morgens
  • Sonn- und Feiertags: ab 8 oder 9 Uhr

Die Räumpflicht besteht so lange, wie Rutschgefahr herrscht, und muss bei erneutem Schneefall oder anhaltender Glätte, auch mehrmals täglich, wiederholt werden.

Wichtig: Auch bei Dauerfrost ohne neuen Schnee gilt die Streupflicht wegen möglicher Glatteisbildung (z.B. durch Reif).

Schneeräumpflicht: Mieter oder Eigentümer?

Die Verpflichtung zur Schneeräumung trifft zunächst den Eigentümer. Vermieter können die Räumpflicht jedoch wirksam im Mietvertrag auf die Mieter übertragen (BGH, Az.: VI ZR 126/07), beispielsweise über die Kehrwoche, die auch das Schneeschippen einschließt.

Schneeräumen: Welche Pflichten hat der Vermieter?

Auch bei Übertragung der Schneeräumpflicht auf die Mieter bleibt der Eigentümer (Vermieter) in der Verantwortung:

  1. Organisation: Faire Aufteilung der Räum- und Streupflicht auf die Mieter, z. B. durch einen Schneeräumplan (Aushang empfohlen).
  2. Bereitstellung: Bereitstellung der notwendigen Geräte (Schneeschippen) und des Streuguts.
  3. Kontrolle: Er muss regelmäßig prüfen, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde (Kontroll- und Überwachungspflicht). (OLG Dresden 7 U 905/96; OLG Köln 19 U 37/95). Rechtsexperte Friese empfiehlt eine Kontrolle zwei bis dreimal pro Woche.
  4. Dachlawinen: Schutz vor Dachlawinen und Eiszapfen; Warnschilder aufstellen. Das gehört zu den Verkehrssicherungspflichten von Hauseigentümern. Verletzt eine abgehende Lawine eine Person, haftet der Hauseigentümer.

Achtung: Die Räum- und Streupflicht lässt sich grundsätzlich nicht durch Warnschilder umgehen, weil sie die Verkehrssicherungspflicht nicht aufheben. Sie können jedoch den Nutzer veranlassen, besonders vorsichtig zu sein.

Muss der Mieter Schneeräumen?

Mieter, die per Mietvertrag oder wirksamer Hausordnung zum Schneeräumen verpflichtet wurden, übernehmen die Verantwortung für den Winterdienst und haften bei Verstößen. „Voraussetzung ist ein klarer Hinweis auf die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag“, sagt Rechtsanwalt Frieser. Altersschwache Mieter können unter Umständen von der Räumpflicht befreit werden.

Was muss zum Schneeräumen im Mietvertrag geregelt sein?

Im Mietvertrag müssen alle Rechte und Schneeräumpflichten genau geregelt sein. Zum Beispiel, dass die Mieter eines Hauses abwechselnd streuen müssen. Bei der Organisation des Winterdienstes hilft zum Beispiel ein Schneeräumplan, der die Schneeräumung für jede Mietwohnung regelt.

Schneeräumen: Welche Regelungen gelten in der WEG?

In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) regeln die Eigentümer den Winterdienst per Beschluss oder beauftragen einen externen Dienstleister (Winterdienst). Die Beauftragung eines Dienstes kann mit Mehrheit beschlossen werden, die Verpflichtung zum Schneeschippen für einzelne Mitglieder muss jedoch einstimmig erfolgen, laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: V ZR 161/11).

 

Achtung: Zwar können Wohnungseigentümergemeinschaften per Mehrheitsbeschluss einen externen Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragen. Umgekehrt kann aber kein einzelnes Mitglied per Mehrheitsbeschluss zum Schneeschieben gezwungen werden. Die Entscheidung fürs Schaufeln und Streuen muss einstimmig ausfallen, laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: V ZR 161/11).

Ich bin nicht da. Wer übernimmt das Schneeräumen?

Wer mit dem Schneeräumen dran ist, aber selbst nicht kann, muss sich in der Regel um eine Vertretung kümmern. „Das gilt für Mieter wie für Wohnungseigentümer, und egal ob es aufgrund von einer Geschäftsreise oder Urlaub ist“, sagt Rechtsexperte Frieser. Als Vertretung in Frage kommen: 

  • Nachbarn: Meist findet sich einer, der den Schneeräumdienst übernimmt oder bereit ist, den Winterdienst zu tauschen. Kontrollieren muss der ursprünglich Zuständige seine Vertretung nur im zumutbaren Rahmen. Wer zum Beispiel in den Urlaub fährt, hat laut einem Einzelfallurteil keine Überwachungspflicht (OLG Köln WuM 1995, 316). Vergisst der Vertreter den ihn übertragenen Schneeräumdienst, haftet er in der Regel selbst dafür. Wenn die Vertretung sich aber meldet, weil sie sich zum Beispiel das Bein gebrochen hat und doch nicht Schneeräumen kann, muss der ursprünglich Zuständige für weiteren Ersatz sorgen.
  • Dienstleister: Eine Möglichkeit ist auch ein externer Dienstleister, der den Winterdienst per Auftrag übernimmt.

Was passiert, wenn ich die Haus- und Grund-Schneeräumpflicht missachte?

Wer die Schneeräumpflicht missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen:

  1. Bußgeld: Es drohen Geldbußen von der Kommune. Diese variieren stark (z.B. in Hannover bis zu 25.000 Euro).
  2. Haftung bei Unfall: Bei Unfällen wegen Schnee- und Eisglätte haften der Grundstückseigentümer oder der zuständige Mieter. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schmerzensgeld.
  3. Versicherung: Im Schadensfall greift in der Regel die Privathaftpflicht (für Mieter/Eigenheimbewohner) oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (für Vermieter).

Rechtliche Unterschiede beim Schneeräumen zwischen Bundesländern

Die Schneeräumpflicht ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern fällt unter die Zuständigkeit der jeweiligen Kommunen und Länder. Daher unterscheiden sich die Vorschriften zum Winterdienst teils erheblich.

Streusalzregelungen und Bußgelder in deutschen Großstädten

In vielen deutschen Städten und Kommunen ist der Einsatz von aggressivem Salz zum Entfernen von Eis verboten. Wie der Einsatz von Salz in den 14 größten deutschen Städten geregelt ist und was es kostet, wenn Bürger gegen ein Streusalzverbot verstoßen und ihren Räum- und Streupflichten nicht nachkommen. Hinzu kommt dann meist noch Schmerzensgeld:

Stadt Ist der Einsatz von Streusalz verboten? Wie hoch ist das Bußgeld beim Verstoß gegen Räum- und Streupflichten?
Berlin Ja Bis zu 10.000 Euro
Hamburg Ja Bis zu 50.000 Euro
München Ja Nicht näher genannt
Köln Ja Nicht näher genannt
Frankfurt am Main Ja, Ausnahme: Eisregen oder wenn das Glatteis auf andere Weise nicht beseitigt werden kann Bis zu 1.000 Euro
Stuttgart Ja, Ausnahme: Eisregen Bis zu 500 Euro
Düsseldorf Ja, Ausnahme: Gefährliche Stellen wie Treppen und Rampen Bis zu 1.000 Euro
Leipzig Ja, Ausnahme: Blitzeis Bis zu 500 Euro
Dortmund Ja, Ausnahme: Besondere klimatische Verhältnisse und gefährliche Stellen Nicht näher genannt
Essen Ja, Ausnahme: außergewöhnliche Wetterlagen und an gefährlichen Stellen, wie Treppen Nicht näher genannt
Bremen Ja, Ausnahme: Auftauen von festgetretenem Schnee und Glatteis Nicht näher genannt
Dresden Ja, Ausnahme: Gefährliche Stellen wie Treppen Bis zu 500 Euro
Hannover Ja Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße: bis 25.000 Euro
Nürnberg Ja Nicht näher genannt

Schneeräumen: Wer haftet bei einem Unfall?

Wer für den Winterdienst zuständig ist, muss für Sicherheit sorgen und Schnee schippen. Beim Unfall eines Fußgängers auf einem Privatgrundstück haftet zunächst der Eigentümer, da es generell seine Pflicht ist, für einen freien Bürgersteig zu sorgen. Sind die Mieter über den Mietvertrag fürs Schneeräumen verantwortlichen, kann er den zuständigen Mieter in Regress nehmen, ihm also die Haftung übertragen. Fällig wird dann, je nach Gemeinde, ein Schmerzensgeld.

Geschah der Unfall, weil der Passant fahrlässig gehandelt hat, kann es zur Haftungsreduktion oder sogar zu einem Haftungswegfall kommen. Das bedeutet, dass der Eigentümer nicht die volle Haftung übernimmt und nur für einen Teil des Schadens einstehen muss.

Info: Bei Unfällen aufgrund eines versäumten Winterdienstes hilft in der Regel die folgende Versicherung:

  • Für Mieter: Privathaftpflicht
  • Für Eigenheimbewohner: Privathaftpflicht
  • Für Eigentümer von Mietshäusern oder -wohnungen: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Schneeräumservice: Kosten und Vorteile

Die Kosten für externe Winterdienste variieren stark und richten sich nach der Fläche:

  • Auf dem Land kostet privaten Kunden ein solcher Schneeräumservice meist zwischen 1,00 und 1,50 Euro pro Quadratmeter.
  • In der Stadt sind Preise zwischen 2,50 und bis zu 6,00 Euro pro Quadratmeter Winterdienst möglich.
  • Hinzu kommt eine Bereitschaftspauschale, die die Firmen erheben. Meist liegt diese zwischen 20 und 60 Euro pro Einsatz.

Zusatzkosten, die die Leistung weiter verteuern können, sind außerdem Streumittel und Nacht-, Sonn- und Feiertags-Zuschläge.

Ist der Schneeräumservice umlagefähig?

Der Winterdienst kann zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen, sofern die Umlage auf den Mieter im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Sie fallen in der Betriebskostenverordnung (BetriebsKV) unter die Straßenreinigung unter Paragraf 2 Ziffer 8 BetriebsKV und sind damit umlagefähig.

FAQ zum Schneeräumen

Darf ich Schnee auf die Straße schieben?

Nein, Schnee darf in der Regel nicht auf die öffentliche Straße geschoben werden. Er sollte am Rand des Gehwegs gelagert werden.

Muss der Mieter auch das Streumittel kaufen?

Die Besorgung der Streumittel kann über den Mietvertrag ebenfalls zur Mieterpflicht gemacht werden. (AG Wuppertal WM 82, 114: AG Bochum WM 81, U5, AG Witten WM 81, U5, AG Solingen WM 79, 239). Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es dazu allerdings bislang nicht.

Wie breit muss Schnee geräumt werden?

  • Oft genutzte Fußwege wie Eingangsbereiche, Bürgersteige und Gehwege vor dem Haus in den meisten Kommunen: 1,20 bis 1,50 Meter.
  • Weniger oft genutzte Wege, etwa zu Mülltonnen, Parkplätzen und anderen zu erreichenden Orten auf dem Grundstück: mindestens 0,50 Meter.

Für die häufigsten Sonderfälle rund um die Räumpflicht gibt es meist kommunale Vorschriften, zum Beispiel:

  • Verläuft ein Fußweg zum Beispiel zur Mülltonne zwischen dem eigenen und dem Nachbarhaus, heißt es: Schneeschippen bis zur Mitte.
  • Bei Kreuzungen und Straßen gilt die Räumpflicht bis zur Fahrbahnkante.
  • An Bushaltestellen sollen Bürger nicht die Gehwegmitte räumen und streuen, sondern den Straßenrand, damit Fahrgäste den Bus erreichen können.

Muss ich auf dem Balkon Schneeräumen?

Für Balkon und Dachterrasse gibt es im Gegensatz zu Gehwegen keine generelle Schneeräumpflicht. Oft halten Vermieter aber eine solche Pflicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung fest. In diesem Fall müssen Mieter auch diese Flächen von Eis und Schnee zu befreien.

Was gilt bei Dauerfrost ohne Schneefall?

Auch bei eisigem Wetter ohne neuen Schneefall besteht Streupflicht. Glatteis kann sich beispielsweise durch gefrierende Nässe oder Reif bilden. Wer dann nicht streut, riskiert Haftung bei Unfällen.

Welche Mieter müssen nicht Schneeräumen?

Altersschwache sind nicht zum Schneeräumen verpflichtet. Das haben im Falle von Mietern bereits mehrere Amts- und Landgerichte entschieden (z.B. AG Hamburg-Altona, Az.: 318A C 146/06).

In so einem Fall müssen Vermieter diese Pflicht übernehmen und sich selbst um den Schnee kümmern oder einen Räumdienst beauftragen. Die Kosten dafür tragen wiederum alle Mieter gemeinsam über die Nebenkostenabrechnung.

Achtung: Richter haben in der Vergangenheit auch andere Urteile gefällt und entschieden, dass kranke Mieter selbst für eine Vertretung am Schneeschieber sorgen müssen.

Wer muss in einer WEG keinen Schnee räumen?

In der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt: Ist ein Eigentümer als Rentner körperlich nicht mehr in der Lage, den Winterdienst zu erledigen, haftet laut einem Einzelfallurteil die WEG für Glatteisunfälle. In solchen Fällen ist der Verwalter anzusprechen und eine Ersatzlösung zu suchen, zum Beispiel die Beauftragung eines Dritten gegen Kostenerstattung (OLG Oldenburg, Az.: 1 U 77/13).

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