Der Winter bringt nicht nur Schneeflocken, sondern vor allem Verantwortung für Grundstückseigentümer. Glatte Wege können schnell gefährlich werden – und teuer. Welche Pflichten gelten, wie Räumen richtig funktioniert und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten.
Achtung Glatteis! Grundstückseigentümer sind verpflichtet den Gehweg bei Eis und Glätte zu reagieren. Foto: iStock.com / lucentius
Wenn der Winter zur Rechtsfrage wird
Sobald die Temperaturen sinken und der erste Frost einsetzt, steigt das Risiko für Rutschunfälle erheblich. Besonders Gehwege vor privaten Grundstücken stehen im Mittelpunkt, denn hier gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese gesetzliche Vorgabe verpflichtet Eigentümer dazu, Gefahrenquellen zu minimieren und öffentliche Wege begehbar zu halten.
Das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte ist kein freiwilliger Service, sondern eine klar definierte Pflicht. Wer sie ignoriert, riskiert Schadensersatzforderungen oder sogar Bußgelder. Bereits ein kleiner vereister Abschnitt kann ausreichen, um Passanten zu gefährden. Die Gerichte urteilen in solchen Fällen streng, sodass sich der Aufwand für regelmäßiges Räumen schnell bezahlt macht.
Viele Kommunen haben genaue Regeln festgelegt, häufig sogar in Form von Satzungen. Dazu gehören feste Uhrzeiten, bestimmte Streumittel und klare Anforderungen an die Sicherheit des Weges. Ein Blick in die örtlichen Vorgaben lohnt sich, denn bei Verstößen reicht der Hinweis auf Unwissen nicht aus.
Warum Schneeräumen mehr ist als ein winterliches Ritual
Das Schneeräumen wird oft als lästige Aufgabe wahrgenommen, erfüllt aber einen wichtigen Zweck: Es schützt Menschen vor Verletzungen und Eigentümer vor rechtlichen Folgen. Die Verantwortlichkeit beginnt meist früh am Morgen, da Arbeitswege und Schulwege sicher sein müssen.
Werden die Räum- und Streupflichten nicht erfüllt, können Geschädigte Regressansprüche stellen. Das reicht vom Ersatz beschädigter Kleidung bis hin zu Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Verdienstausfällen. Die Haftung kann immens sein, besonders wenn es zu schwereren Stürzen kommt. Die Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte bereits geringe Versäumnisse werten und Eigentümern eine umfangreiche Schutzpflicht auferlegen.
Räumt ein Eigentümer nicht selbst, sondern überträgt die Aufgabe einem Dienstleister oder Mieter, bleibt die Kontrolle dennoch notwendig. Auch dann kann die Haftung im Ernstfall bestehen bleiben, wenn die Überwachungspflicht verletzt wurde. Deshalb gilt im Winter: Organisation und Kontrolle sind genauso wichtig wie das Schneeschieben selbst.
Die wichtigsten Räumzeiten im Überblick
Kaum eine Jahreszeit erfordert so viel Pünktlichkeit wie der Winter. Schnee und Glätte richten sich schließlich nicht nach Arbeitszeiten. Für die Verkehrssicherheit gelten daher feste Zeitfenster:
- Werktags ab 7 Uhr müssen die Wege sicher sein.
- Sonn- und Feiertags ab 8 oder 9 Uhr, je nach kommunaler Regelung.
- Bis 20 Uhr gilt die Räumpflicht.
- Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfaches Räumen erforderlich.
Entscheidend ist dabei der Zustand des Weges. Schon wenige Zentimeter Neuschnee oder gefrorene Restfeuchte können gefährlich werden. Wer sich auf einmaliges Räumen verlässt, riskiert schnell, seinen Pflichten nicht mehr gerecht zu werden.
Die ideale Ausstattung für Schnee und Glätte
Eine gut vorbereitete Ausrüstung spart Zeit und Nerven. Zu den Basics gehört eine robuste Schneeschaufel, die frisch gefallenen Schnee zuverlässig beseitigt. Für festgetretene Schichten eignet sich ein harter Besen oder ein breiter Schneepflugaufsatz für Handgeräte.
Beim Streugut empfehlen Experten Materialien wie Sand, Splitt oder Granulat, da sie Halt bieten und die Umwelt schonen. Streusalz ist in vielen Städten verboten, weil es Pflanzen, Tiere, Betonflächen und das Grundwasser schädigt. Wer trotzdem Salz einsetzt, riskiert Bußgelder und Schäden am eigenen Bodenbelag.
Lohnenswert ist zudem ein kleiner Vorrat an Streumitteln, damit im Ernstfall nicht erst ein Baumarktbesuch ansteht. Gerade während längerer Kälteperioden sind Streugutvorräte in vielen Regionen schnell vergriffen.
Checkliste für mehr Sicherheit im Winter
Eine übersichtliche Winterroutine sorgt dafür, dass die Räumpflicht zuverlässig erfüllt wird:
Frühzeitig handeln: Sobald Schnee fällt oder Glätte droht, müssen Wege geräumt und gestreut werden.
Mehrfach kontrollieren: Glatteis kann sich im Verlauf des Tages erneut bilden, besonders im Schatten oder in Mulden.
Streumittel richtig einsetzen: Sand und Splitt sind bewährt und umweltfreundlich.
Vertretung organisieren: Wer verreist oder krank ist, muss eine Person beauftragen, die Räumpflicht zu übernehmen.
Regelmäßig prüfen: Auch beauftragte Dienstleister müssen kontrolliert werden, ob die Aufgaben korrekt erledigt wurden.
Mit einer klaren Routine lassen sich Risiken deutlich reduzieren – und der Aufwand hält sich in Grenzen.
Geschrieben am 24.11.2025
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