Heizen

Heizsaison beginnt: Diese Pflichten haben Vermieter jetzt

Autorenbild: Andreas Steger
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Mit Beginn der Heizperiode steigen auch die Pflichten für Vermieter. Heizt die Anlage nicht richtig oder fehlt Warmwasser, kann das schnell zum Mietmangel werden. Was Vermieter jetzt sicherstellen müssen und welche Regeln gelten.

Während der Heizperiode müssen Vermieter dafür sorgen, dass die Heizungsanlage funktionsfähig ist und die Wohnung ausreichend beheizt werden kann. Als Orientierung gelten in Wohnräumen tagsüber mindestens 20 Grad Celsius. In den Nachtstunden kann eine niedrigere Temperatur ausreichend sein; häufig werden hier etwa 18 Grad Celsius angesetzt.

Entscheidend ist dabei nicht, dass Vermieter eine bestimmte Raumtemperatur dauerhaft herstellen müssen. Vielmehr muss die Heizungsanlage so funktionieren, dass Mieter die erforderlichen Temperaturen grundsätzlich erreichen können.

Bleibt es trotz aufgedrehter Heizung deutlich zu kalt, kann ein Mietmangel vorliegen. Mieter können dann verlangen, dass der Vermieter den Defekt behebt. Je nach Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung kommt außerdem eine Mietminderung infrage.

Auch außerhalb der üblichen Heizperiode kann geheizt werden müssen

Eine gesetzlich einheitlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht. Häufig wird jedoch der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode angesetzt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Heizung außerhalb dieser Monate ausgeschaltet bleiben darf.

Sinken die Temperaturen beispielsweise bereits im September stark ab oder bleibt es im Mai über mehrere Tage ungewöhnlich kalt, kann der Vermieter ebenfalls verpflichtet sein, das Heizen zu ermöglichen. Maßgeblich ist letztlich, ob die Wohnung noch vertragsgemäß genutzt werden kann.

Vermieter sollten sich deshalb nicht ausschließlich am Kalender orientieren, sondern auch die tatsächlichen Temperaturen im Blick behalten. Kühlt die Wohnung erheblich aus, kann Handlungsbedarf bestehen.

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Defekte Heizung: Vermieter müssen reagieren

Fällt die Heizung während einer Kälteperiode komplett aus, sollten Vermieter möglichst schnell tätig werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnräume dadurch stark auskühlen. Mieter sollten den Defekt dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung unverzüglich melden und Gelegenheit zur Behebung geben.

Wie schnell eine Reparatur erfolgen muss, hängt vom Einzelfall ab. Bei niedrigen Außentemperaturen und einem vollständigen Heizungsausfall ist die Dringlichkeit entsprechend hoch. Können die erforderlichen Raumtemperaturen über längere Zeit nicht erreicht werden, kann dies einen erheblichen Mietmangel darstellen.

Heizungsanlage regelmäßig warten und prüfen

Damit es während der kalten Monate gar nicht erst zu Ausfällen kommt, sollten Vermieter beziehungsweise Eigentümer die Heizungsanlage regelmäßig kontrollieren und erforderliche Wartungsarbeiten durchführen lassen. Je nach Anlage und Gebäude können zudem gesetzliche Vorgaben zur Prüfung und Optimierung der Heiztechnik greifen.

Eine fachgerechte Wartung kann nicht nur Ausfälle verhindern. Sie hilft auch dabei, einen ineffizienten Betrieb frühzeitig zu erkennen und unnötig hohe Heizkosten zu vermeiden. Gerade vor Beginn der kalten Jahreszeit bietet es sich deshalb an, die Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Auch Einstellungen wie eine Nachtabsenkung sollten zum Gebäude passen. Werden die Temperaturen zu stark abgesenkt, können Räume auskühlen. In Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit kann dadurch das Risiko für Feuchte- und Schimmelschäden steigen.

Müssen Mieter ihre Wohnung heizen?

Eine generelle Verpflichtung, die Wohnung dauerhaft auf eine bestimmte Temperatur zu heizen, besteht für Mieter nicht. Vermieter können ihren Mietern daher nicht ohne Weiteres vorschreiben, wie stark oder wie lange sie die Heizung aufdrehen müssen.

Ganz ohne Pflichten sind Mieter allerdings nicht. Sie müssen mit der Wohnung so umgehen, dass vermeidbare Schäden verhindert werden. Dazu gehört insbesondere ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten.

Wer eine Wohnung beispielsweise so stark auskühlen lässt, dass Leitungen einfrieren oder Feuchtigkeitsschäden entstehen, kann unter Umständen für die dadurch verursachten Schäden verantwortlich sein. Wie häufig und intensiv geheizt und gelüftet werden muss, hängt dabei von Wohnung, Gebäude und Witterung ab.

Warmwasser muss unabhängig von der Heizsaison verfügbar sein

Neben einer funktionierenden Heizung gehört auch die Warmwasserversorgung zu den Pflichten des Vermieters. Anders als die Raumheizung ist sie nicht auf die kalten Monate beschränkt: Warmwasser muss grundsätzlich das ganze Jahr über zur Verfügung stehen.

Fällt die Warmwasserversorgung über einen längeren Zeitraum vollständig aus oder ist sie erheblich eingeschränkt, kann ebenfalls ein Mietmangel vorliegen. Mieter können vom Vermieter verlangen, den Defekt zu beheben. Abhängig von Dauer und Umfang der Einschränkung kann zudem eine Mietminderung möglich sein.

Für Vermieter empfiehlt es sich daher, Probleme mit Heizung oder Warmwasser nicht aufzuschieben. Gerade zu Beginn der Heizsaison können eine frühzeitige Kontrolle der Anlage und eine schnelle Reaktion auf Störungsmeldungen verhindern, dass aus einem kleinen technischen Problem ein größerer Konflikt mit den Mietern wird.

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