Mit Beginn der Heizperiode steigen auch die Pflichten für Vermieter. Heizt die Anlage nicht richtig oder fehlt Warmwasser, kann das schnell zum Mietmangel werden. Was Vermieter jetzt sicherstellen müssen und welche Regeln gelten.
Foto: iStock.com / Fokusiert
Mindesttemperaturen in der Heizperiode
Während der Heizperiode müssen Vermieter gewährleisten, dass die Heizungsanlage vollständig funktionsfähig ist. In Wohnräumen sind tagsüber mindestens 20 Grad erforderlich, nachts reichen 18 Grad. Diese Werte gelten als rechtliche Mindestanforderung. Kommt die Heizung nicht auf die vorgeschriebenen Temperaturen, liegt ein Mietmangel vor. Mieter können in solchen Fällen unter Umständen die Miete mindern. Auch außerhalb der Heizperiode kann die Heizung Pflicht sein, etwa wenn die Außentemperatur drei Tage in Folge unter 12 Grad fällt.
Funktionsfähige Heizung außerhalb des Heizzeitraums
Sinken die Temperaturen vor dem 1. Oktober oder nach dem 30. April deutlich ab, müssen Vermieter die Heizung ebenfalls in Betrieb nehmen. Laut Verband Wohnen im Eigentum gehört eine ausreichende Heizleistung zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Fällt die Temperatur in der Wohnung zu stark ab, gefährdet dies die Gebrauchstauglichkeit und kann zu rechtlichen Problemen führen.
Regelmäßige Wartung ist Pflicht
Damit die Heizung zuverlässig arbeitet, schreibt das Gebäudeenergiegesetz regelmäßige Wartungen durch ein Fachunternehmen vor. Wohnungseigentümergemeinschaften können per einfacher Mehrheit beschließen, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Eine professionelle Wartung schützt vor Ausfällen, hohen Reparaturkosten und möglichen Mietminderungen. Besonders in älteren Gebäuden spielt außerdem eine angepasste Nachtabsenkung eine Rolle, weil zu starke Temperatursenkungen Schimmel begünstigen können.
Heizverhalten der Mieter
Mieter haben keine allgemeine Heizpflicht. Klauseln, die zu durchgehendem Heizen verpflichten, sind unwirksam. Dennoch müssen Mieter so heizen und lüften, dass keine Schäden entstehen. Schimmel oder Frostschäden infolge falschen Verhaltens können zu Schadensersatzansprüchen des Vermieters führen. Ein angemessenes Heiz und Lüftungsverhalten ist daher für beide Seiten wichtig.
Warmwasser muss jederzeit verfügbar sein
Zur Vermieterpflicht gehört auch, ausreichend Warmwasser bereitzustellen. Ein länger andauernder Warmwasserausfall oder eine stark eingeschränkte Versorgung gilt ebenfalls als Mietmangel. In solchen Fällen können Mieter die Miete mindern, bis der Defekt behoben ist. Daher sollten Vermieter regelmäßig prüfen, ob Warmwasser und Heizungsanlage ordnungsgemäß arbeiten.
Geschrieben am 19.11.2025
von
50% der Leser fanden diesen Artikel hilfreich
Seite weiterleiten
Artikel drucken