Mieten

Neue Grundsicherung: Wird die Wohnung 2026 für viele unbezahlbar?

Autorenbild: Andreas Steger
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Ab Sommer 2026 soll die neue Grundsicherung das Bürgergeld ablösen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Klar ist schon jetzt: Die Reform bringt deutlich strengere Regeln für Miete und Wohnungsgröße mit sich. Für viele Haushalte könnte das höhere Eigenanteile oder sogar einen erzwungenen Wohnungswechsel bedeuten.

Strengere Mietregeln statt großzügiger Einzelfallprüfung

Mit der neuen Grundsicherung vollzieht die schwarz-rote Koalition einen deutlichen Kurswechsel. Zukünftig sollen Jobcenter Wohnkosten erheblich strenger bewerten als bisher. Während beim Bürgergeld häufig noch der tatsächliche Wohnraum akzeptiert wurde, greifen künftig bundesweit standardisierte Vorgaben zu Wohnungsgröße und Miethöhe.

Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen im Detail sind zwar möglich, die zentralen Leitplanken der Reform gelten jedoch als politisch gesetzt. Besonders bei den Wohnkosten ist bereits jetzt absehbar, dass der Spielraum für Betroffene kleiner wird.

Wohnungsgröße rückt stärker in den Fokus

Künftig sollen bundesweit abgestimmte Orientierungswerte festlegen, wie groß eine Wohnung sein darf, damit die Miete vollständig übernommen wird. Viele Kommunen orientieren sich dabei an folgenden Richtwerten:

  • 1 Person: etwa 45 bis 50 Quadratmeter
  • 2 Personen: rund 60 bis 65 Quadratmeter
  • 3 Personen: etwa 75 bis 80 Quadratmeter
  • 4 Personen: rund 85 bis 95 Quadratmeter
  • jede weitere Person: plus etwa 15 Quadratmeter

Diese Werte gelten nicht als starre Obergrenzen. Überschreitet eine Wohnung sie jedoch deutlich, übernehmen Jobcenter künftig nur noch den als angemessen definierten Teil der Miete. Die Differenz muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Damit entstehen häufiger Mietlücken, die den finanziellen Druck spürbar erhöhen.

Kaum Schonfrist beim Leistungsbeginn

Besonders einschneidend ist die Neuregelung zum Start des Leistungsbezugs. Die bisherige Karenzzeit von 12 Monaten, in der die Miete vollständig übernommen wurde, soll weitgehend entfallen. Künftig dürfen Jobcenter die Wohnkosten bereits ab dem ersten Bezugsmonat deckeln.

Zulässig ist nur noch eine Überschreitung bis etwa zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Wer darüber liegt, muss sofort mit Eigenanteilen rechnen oder sich frühzeitig mit einem Wohnungswechsel befassen.

Auch die Miethöhe wird genauer geprüft

Neben der Wohnfläche rückt auch die Miethöhe stärker in den Fokus. Jobcenter sollen künftig prüfen, ob eine Wohnung im Vergleich zum örtlichen Mietniveau überhöht ist oder gegen kommunale Vorgaben verstößt.

In solchen Fällen können Mietsenkungen verlangt oder sogar rechtliche Schritte gegen Vermieter geprüft werden. Damit wird nicht mehr nur die Größe der Wohnung zum Maßstab, sondern auch das Preisniveau selbst.

Bürgergeld vs. neue Grundsicherung: Die wichtigsten Unterschiede

Um die Veränderungen einzuordnen, zeigt die folgende Übersicht die zentralen Abweichungen:

Bereich Bürgergeld Grundsicherung
Bewertung der Miete Einzelfallprüfung, häufig großzügiger Standardisierte Vorgaben zu Größe und Preis
Karenzzeit 12 Monate volle Mietübernahme stark verkürzt, Deckel schon ab Beginn
Zumutbare Wohnungsgröße regional variabel bundesweit einheitliche Korridore
Zwangsumzüge selten deutlich wahrscheinlicher bei Überschreitung
Mietkontrolle bisher begrenzt stärkere Prüfung und Eingreifen bei überhöhter Miete

Besonders problematisch in Städten mit hohen Mieten

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt könnten die neuen Regeln besonders gravierende Folgen haben. Wer heute schon knapp über den Angemessenheitsgrenzen wohnt, muss künftig häufiger zuzahlen oder aktiv nach günstigerem Wohnraum suchen.

Betroffen sind vor allem Alleinerziehende, größere Familien und Haushalte mit besonderem Platzbedarf. Gleichzeitig ist passender Wohnraum vielerorts kaum verfügbar – ein Konflikt, der sich durch die Reform weiter zuspitzen könnte.

Regelsatz bleibt unverändert

Während die Anforderungen an die Wohnkosten steigen, bleibt der Regelsatz stabil. Für Alleinstehende sind weiterhin 563 Euro pro Monat vorgesehen. Zusätzliche Mietanteile oder steigende Nebenkosten lassen sich daraus kaum ausgleichen.

Schon kleinere Abweichungen bei der Miete können dadurch erhebliche finanzielle Folgen haben.

Was Betroffene jetzt beachten sollten

Ob und in welchem Umfang es noch Anpassungen am Gesetzentwurf geben wird, hängt vom weiteren Verlauf der Beratungen ab. Klar ist jedoch: Die Anforderungen an „angemessenen Wohnraum“ dürften künftig deutlich strenger ausfallen.

Beratungsstellen empfehlen, die eigene Miethöhe frühzeitig mit den örtlichen Vorgaben abzugleichen und mögliche Mehrbedarfe zu dokumentieren. Mit der neuen Grundsicherung dürften Zuzahlungen häufiger werden – und für manche Haushalte könnte ein Umzug kaum noch zu vermeiden sein.

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