Ratgeber

Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig beziehen – geht das?

Autorenbild: Andreas Steger
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Für viele Haushaltsmitglieder mit geringem Einkommen stellt sich die Frage: Kann man Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen? Wir erklären die Unterschiede zwischen den beiden Sozialleistungen. Außerdem erfährst du, welche Leistungen vorrangig sind.

Unterschied zwischen Bürgergeld und Wohngeld

Das Bürgergeld ist seit 2023 die zentrale Form der Grundsicherung in Deutschland und löste Hartz IV ab. Es wird gezahlt, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann.

Neben dem monatlichen Regelsatz übernimmt das Jobcenter auch die Mietkosten. Wichtig: Nur die als angemessen geltenden Ausgaben für Miete und Heizung werden übernommen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Betroffene nicht ihre Wohnung verlieren.

Das Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss für einkommensschwache Haushalte, die ihre Miete selbst zahlen müssen. Mit der Wohngeldreform 2025 steigt die durchschnittliche Höhe um 15 Prozent – rund 30 Euro mehr pro Monat. Auch hier gilt: Nur wer einen Anspruch nachweist und die Voraussetzungen erfüllt, kann Wohngeld beantragen. Die Leistungen richten sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Höhe der Mietkosten.

Vergleich: Bürgergeld vs. Wohngeld

Merkmal Bürgergeld Wohngeld
Art der Leistung Grundsicherung mit Regelsatz + Kosten für Unterkunft und Heizung Zuschuss zu den Mietkosten oder Belastungen für Wohneigentum
Anspruch Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder Vermögen Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete selbst tragen
übernommene Kosten Regelsatz, Miete und Heizung, soweit angemessen Anteil der Mietkosten, abhängig von Einkommen und Haushaltsmitgliedern
Höhe der Leistungen individuell, abhängig von Bedarf und Region ab 2025 im Schnitt ca. 15 % höher, rund 30 € mehr pro Monat
zuständige Stelle Jobcenter Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde
Beantragung Antrag beim Jobcenter mit Nachweisen zu Einkommen, Miete und Heizung Antrag bei der Wohngeldstelle mit Angaben zu Einkommen, Mietkosten und Haushaltsmitgliedern
Vorrang zweitrangig – nur wenn kein Wohngeld-Anspruch besteht vorrangige Leistung vor Bürgergeld

 

Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig: Ist das erlaubt?

Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Bürgergeld ist nicht möglich. Wer Bürgergeld erhält, bekommt bereits Leistungen für die Mietkosten durch das Jobcenter. Damit entfällt ein zusätzlicher Zuschuss.

Wichtig: Das Wohngeld ist vorrangig. Das bedeutet: Wer Anspruch auf Wohngeld hat, sollte es zuerst beantragen. Das Jobcenter prüft dann, ob die Kosten für Miete und Heizung als angemessen gelten. Nur wenn kein Anspruch besteht oder die Unterstützung durch andere Leistungen nicht ausreicht, kann Bürgergeld in Betracht kommen.

Welche Alternativen gibt es zu Wohngeld und Bürgergeld?

Auch wenn Wohngeld und Bürgergeld nicht gleichzeitig gezahlt werden, gibt es weitere Sozialleistungen, die helfen können:

  • Kinderzuschlag: Ergänzt das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen und zählt zu den wichtigsten staatlichen Leistungen.
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Zuschüsse für Schulkosten, Mittagessen oder Ausflüge – ebenfalls staatliche Leistungen für Kinder und Jugendliche.
  • Sozialberatung: Hilft beim Prüfen, welche zusätzlichen Sozialleistungen man beantragen kann. Zum Beispiel für Heiz- oder Mietkosten, die nicht vollständig abgedeckt sind.

Antrag auf Bürgergeld oder Wohngeld: So geht’s richtig

  • Bürgergeld: Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Dort gibt es Formulare und Unterstützung beim Ausfüllen.
    Benötigt werden Nachweise zu Einkommen, Wohnung, Miete und Heizkosten. Das Jobcenter achtet darauf, dass die Kosten für Unterkunft angemessen sind. Bewilligte Leistungen umfassen den Regelsatz und die Mietkostenübernahme.
  • Wohngeld: Zuständig ist die örtliche Wohngeldstelle. Dort kann man Wohngeld beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Bearbeitung müssen Unterlagen zu den Haushaltsmitgliedern, dem Einkommen und den Mietkosten eingereicht werden. Die bewilligten Leistungen richten sich nach Höhe der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Fazit: Wohngeld oder Bürgergeld – nicht beides gleichzeitig

Auch wenn es verlockend klingt: Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig zu beziehen, ist nicht erlaubt. Da das Bürgergeld bereits die Miete abdeckt, schließen sich die beiden Leistungen aus. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, sollte es vorrangig beantragen und zusätzlich prüfen, ob weitere Sozialleistungen wie der Kinderzuschlag infrage kommen.

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