Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, die 65-Prozent-Vorgabe fällt, die Förderung läuft weiter. Union und SPD haben sich auf eine umfassende Reform des bisherigen Heizungsgesetzes geeinigt. Was das konkret für Eigentümer und Vermieter bedeutet – der Überblick.
Das Heizungsgesetz ist Geschichte. Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Foto stock.adobe.com / Katja Xenikis
65-Prozent-Regel fällt komplett weg
Die Koalition hat entschieden. Das bisher strittige als "Heizungsgesetz" bekannte Gesetz, das die Modernierungen alter Öl- und Gasheizungen regeln sollte, ist zum großen Teil Geschichte. Der wohl wichtigste Punkt: Die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen.
Damit verabschiedet sich die Koalition vom Kern der Reform, die Anfang 2024 unter der Ampel in Kraft getreten war. Künftig soll es kein starres Prozentziel mehr geben. Stattdessen heißt es, neue Heizungen sollen „überwiegend CO₂-frei“ betrieben werden. Wie das erreicht wird, bleibt den Eigentümern überlassen.
Erlaubt sind damit weiterhin:
- Wärmepumpen
- Hybridheizungen
- Biomasseheizungen
- Gasheizungen
- Ölheizungen
Was bei Wählern und Wählerinnen als Message ankommen soll: Die freie Wahl des Systems steht wieder im Vordergrund.
Gas- und Ölheizungen bleiben – aber mit Quote
Neu ist jedoch eine sogenannte Grüngas- und Grünölquote. Ab 2029 müssen Gas- und Ölheizungen schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden. Startpunkt ist ein verpflichtender Anteil von 10 Prozent. Bis 2040 soll dieser Anteil in mehreren Stufen weiter steigen.
Das bedeutet: Händler müssen künftig einen wachsenden Anteil an Biomethan oder synthetischen Brennstoffen beimischen. Ziel ist es, fossile Heizsysteme langfristig klimaneutraler zu machen – ohne sie direkt zu verbieten.
Kritik kommt vor allem von den Grünen und Teilen der Energiewirtschaft. Sie warnen vor knappen und teuren grünen Gasen sowie einer möglichen Kostenfalle für Verbraucher.
Förderung bleibt – bis mindestens 2029 gesichert
Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, bekommt weiterhin staatliche Unterstützung. Die bisherige Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bleibt bestehen. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.
Maximal können Eigentümer derzeit:
- bis zu 21.000 Euro Zuschuss erhalten
- inklusive Grundförderung
- plus Klimabonus
- plus Einkommensbonus bei maximal 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen
Die Finanzierung der Förderprogramme ist laut Koalition mindestens bis 2029 gesichert.
Kommunale Wärmeplanung wird entschärft
Für kleinere Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung deutlich vereinfacht werden. Der bürokratische Aufwand soll laut Koalition um bis zu 80 Prozent sinken
.Die grundsätzliche Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung bleibt jedoch bestehen. Großstädte müssen bis Mitte 2026 entsprechende Pläne vorlegen, kleinere Gemeinden bis 2028.
Alte Heizungen dürfen weiterlaufen
Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Zudem sollen zentrale Paragrafen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes gestrichen werden, darunter die besonders umstrittenen Detailvorgaben zu technischen Lösungen.
Das Gesetz bekommt außerdem einen neuen Namen: Statt „Heizungsgesetz“ soll es künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen.
Politischer Streit geht weiter
Während Union und SPD von mehr Technologieoffenheit und Akzeptanz sprechen, warnen die jedo h Grünen vor einem „Desaster“ für den Klimaschutz. Ohne 65-Prozent-Regel werde Deutschland seine Klimaziele verfehlen, so die Kritik. Ob die Reform tatsächlich für mehr Planungssicherheit sorgt oder neue Unsicherheiten schafft, dürfte sich spätestens 2030 zeigen – dann ist eine Evaluierung vorgesehen.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Für Eigentümer, die ihre Heizung modernisieren wollen, bedeutet die Reform vor allem mehr Freiheit bei der Wahl des Systems. Die starre 65-Prozent-Vorgabe entfällt, sodass auch neue Gas- oder Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen. Allerdings greift ab 2029 eine steigende Beimischungsquote für grünes Gas oder grünes Öl, was langfristig Auswirkungen auf Brennstoffkosten haben kann. Wer auf eine Wärmepumpe oder ein anderes klimafreundliches System umsteigt, kann weiterhin hohe staatliche Zuschüsse von bis zu 70 Prozent beziehungsweise maximal 21.000 Euro erhalten. Die Entscheidung wird damit weniger rechtlich erzwungen, bleibt aber wirtschaftlich stark von Förderhöhe und künftigen Energiepreisen abhängig.
Geschrieben am 25.02.2026
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