Ob beim Grillen im Garten, beim Sonnen auf dem Balkon oder einfach nur beim offenen Fenster – eine summende Drohne über dem eigenen Grundstück kann schnell für Unbehagen sorgen. Doch ab wann wird das Fliegen zur Störung? Und welche Rechte hast du?
Eine Drohne über dem eigenen Garten sorgt schnell für Ärger. Foto: iStock.com / artursfoto
Drohnen sind keine Spielzeuge – diese Regeln gelten auch für Privatpersonen
Auch wenn Drohnen heute leicht verfügbar sind und oft wie harmlose Technikspielereien wirken: Ihr Einsatz ist rechtlich klar geregelt. Besonders wenn sie mit Kameras ausgestattet sind, kann schnell die Privatsphäre verletzt werden.
Laut Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) gelten für private Drohnenflüge unter anderem folgende Regeln:
- Fliegen nur in Sichtweite
- Maximalhöhe: 120 Meter
- Kein Überflug über Wohngrundstücke ohne Erlaubnis
- Kameraaufnahmen nur, wenn niemand erkennbar gefilmt wird
- Ab 250 Gramm Gewicht: Kennzeichnungspflicht mit Name und Adresse
- Ab 2 Kilogramm: zusätzlicher Kenntnisnachweis nötig
Vor allem das Überfliegen fremder Gärten oder Balkone mit einer Kamera kann schnell rechtlich problematisch werden – selbst dann, wenn keine gezielte Aufnahme erfolgt.
Wann eine Drohne zur unzulässigen Belästigung wird
Nicht jeder Drohnenflug über dem eigenen Grundstück ist automatisch verboten. Doch es gibt klare Grenzen. Entscheidend ist, wie oft, wie nah und mit welchem Zweck geflogen wird. Kritisch wird es zum Beispiel dann, wenn:
- die Drohne regelmäßig über deinem Grundstück kreist
- sie dich oder dein Eigentum gezielt filmt
- sie in niedriger Höhe fliegt und Lärm verursacht
- du dich durch den ständigen Einsatz beobachtet fühlst
In solchen Fällen spricht man schnell von einer verbotenen Überwachung oder sogar einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Auch der Tatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) kann je nach Intensität erfüllt sein.
Diese Schritte kannst du unternehmen
Fühlst du dich durch eine Drohne gestört, solltest du nicht direkt zur Selbsthilfe greifen – also etwa die Drohne mit einem Stock herunterholen. Das wäre Sachbeschädigung und kann teuer werden. Besser ist ein systematisches Vorgehen:
- Dokumentieren: Zeitpunkt, Flugdauer, Höhe und ggf. Kameraeinsatz festhalten – Fotos oder Videos als Beweismittel sichern.
- Gespräch suchen: Häufig wissen Nachbarn nicht, dass ihr Flug stört oder rechtlich heikel ist.
- Ordnungsamt oder Polizei informieren: Bei wiederholten Vorfällen oder eindeutigen Verstößen kann das Ordnungsamt oder die Polizei einschreiten.
- Datenschutzbehörde einschalten: Wenn du den Verdacht hast, dass du gefilmt wurdest.
- Rechtliche Schritte prüfen: In besonders schweren Fällen kann ein Anwalt helfen, Unterlassung oder Schadensersatz durchzusetzen.
Drohnenabwehr: Was erlaubt ist – und was nicht
Auch wenn es verlockend ist: Technische Störgeräte, Netze oder gar Laser zur Abwehr von Drohnen sind in Deutschland für Privatpersonen verboten. Das gezielte Abschießen oder Abfangen ist nur Polizei oder Bundeswehr gestattet – selbst wenn eine Drohne ohne Erlaubnis über dein Grundstück fliegt.
Aktuell: Drohnen-Abschussgesetz in Bayern
Die bayerische Regierung hat unter Federführung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein Gesetz beschlossen, das der Polizei erlaubt, gefährliche Drohnen notfalls abzuschießen. Anlass sind jüngste Drohnensichtungen am Münchner Flughafen. Kritiker warnen vor Alleingängen und Risiken durch herabfallende Trümmer. Das berichtet zeit.de.
Der beste Schutz bleibt daher: Kommunikation und Dokumentation. Nur so lässt sich der Einsatz kontrollieren – und im Zweifel belegen.
Die Drohne als neuer Nachbarschaftsstreit?
Drohnen eröffnen neue Möglichkeiten – aber auch neue Konflikte. Was früher der zu hohe Baum oder die laute Musik war, ist heute der surrende Flugroboter. Wer ihn ohne Rücksicht einsetzt, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Geschrieben am 13.11.2025
von
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