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EU-Gebäuderichtlinie 2026: Das müssen Eigentümer jetzt wissen

Autorenbild Kilian Treß
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Bis Mai 2026 muss Deutschland die neue EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführen. Für Eigentümer bedeutet das vor allem, dass energetische Standards schärfer werden.

Deutschland soll bis Mai 2026 die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht überführen. Für Eigentümer bedeutet das vor allem, dass energetische Standards schärfer werden. Allerdings wird erstmal keine Zwangssanierung für Wohnhäuser eingeführt. Die EU setzt zwar Leitplanken, doch die konkrete Ausgestaltung passiert später im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Trotzdem lassen sich die wichtigsten Folgen absehen.

Das Nullemissionsgebäude wird real

Für Neubauten wird ab 2030 ein neuer Mindeststandard eingeführt: das sogenannte Nullemissionsgebäude. Es darf im Betrieb keine CO₂-Emissionen aus fossilen Energien mehr verursachen. Öffentliche Neubauten müssen diesen Standard bereits ab 2028 erfüllen. Wer also heute plant zu bauen, muss sich darauf einstellen, dass Wärmepumpen, Photovoltaik und Solarthermie zum neuen Normal werden.

Die Dämmung muss hochwertiger sein, und die Gebäude sollen künftig intelligenter agieren können – also Verbrauch und Einspeisung flexibel steuern, um das Stromnetz zu entlasten.

Wohngebäude im Bestand müssen Primärenergieverbrauch senken

Im Bestand unterscheidet die Richtlinie klar zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Für Wohngebäude gibt es keine EU-Sanierungspflicht, sondern nur das Ziel, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch zu senken. Deutschland muss dafür Instrumente schaffen, aber Eigentümer privater Wohnimmobilien stehen nicht vor einer Abriss- oder Sanierungswelle.

Für Nichtwohngebäude sieht es anders aus: Die 16 Prozent schlechtesten Gebäude müssen bis 2030 energetisch modernisiert werden, bis 2033 dann die schlechtesten 26 Prozent. Das betrifft vor allem große Gewerbeobjekte, Hallen oder Bürokomplexe – nicht das klassische Einfamilienhaus.

Energieausweise ist immer Pflicht

Große Bedeutung werden künftig Energieausweise haben. Eigentümer müssen diese bei jedem Verkauf, jeder Vermietung oder größeren Sanierung aktiv vorlegen. Die Angaben darin werden strenger und einheitlicher. Zusätzlich kommen neue Vorgaben wie die CO₂-Lebenszyklusanalyse für Neubauten: Ab 2028 gilt sie für alle Gebäude mit über 1.000 Quadratmetern, ab 2030 dann für jeden Neubau. Hier wird erstmals auch der CO₂-Fußabdruck aus Herstellung, Betrieb und Rückbau ausgewertet – das beeinflusst Materialwahl und Planung.

Solarpflicht kommt

Ein weiteres Thema ist die Solarpflicht. Öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude müssen schrittweise bis 2030 mit Photovoltaik ausgerüstet werden. Neue Wohngebäude sind spätestens 2029 dran. Allerdings gilt die Pflicht nur, wenn die Installation technisch und wirtschaftlich zumutbar ist – also keine statischen Probleme bestehen oder die Verschattung nicht extrem ist. Für Bestandsgebäude gibt es keine pauschale Pflicht, jedoch kann sie bei Dachsanierungen greifen, wenn ohnehin größere Arbeiten anstehen.

Renovierungspass

Für viele Eigentümer wird außerdem der Renovierungspass relevant. Dieser soll ab Ende 2025 eingeführt werden und ähnlich wie der deutsche Sanierungsfahrplan funktionieren. Fachleute erstellen darin individuelle Schritte, wie ein Gebäude langfristig effizienter werden kann, inklusive Empfehlungen und Förderhinweisen. Er wird zwar nicht verpflichtend, aber höchstwahrscheinlich ein zentrales Werkzeug für Förderung und Planung werden.

Mehr Transparenz

Unter dem Strich soll die EU-Gebäuderichtlinie mehr Transparenz, mehr Anforderungen an Neubauten und mehr Verantwortung für den gewerblichen Bestand bringen. Für private Eigentümer bleibt vieles wie bisher: Es gibt keine Pflicht zur Komplettsanierung, aber Energieausweise, Solarpflicht bei neuen Gebäuden und die steigende Bedeutung von Sanierungsfahrplänen werden den Alltag spürbar verändern

Wer ohnehin modernisieren will, sollte das Thema jetzt strategisch planen – denn Förderungen, Standards und Anforderungen werden sich ab 2026 neu sortieren.

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