Tiny House

Erstwohnsitz im Tiny House – verbietet dir das das deutsche Gesetz?

immowelt App herunterladen

Ein Tiny House ist mehr als nur ein Trend – für viele ist es eine echte Alternative zur klassischen Wohnung. Doch was, wenn du dein Tiny House nicht nur als Ferienunterkunft, sondern als deinen festen Wohnsitz nutzen willst? Genau hier wird’s spannend. Denn rechtlich ist das in Deutschland möglich – aber nicht überall einfach.

Was heißt überhaupt „Erstwohnsitz“?

Der Erstwohnsitz ist der Hauptwohnsitz – also der Ort, an dem du dauerhaft lebst, gemeldet bist, zur Wahl gehst, Steuern zahlst. Wenn du dein Tiny House als Erstwohnsitz anmeldest, willst du es also als dein dauerhaftes Zuhause nutzen – ganz offiziell.

Tiny House = Wohngebäude? Die rechtliche Einordnung

Ob du in deinem Tiny House offiziell wohnen darfst, hängt nicht vom Stil oder der Größe ab – sondern vom Baurecht. Denn sobald du irgendwo dauerhaft wohnen willst, muss das Gebäude grundsätzlich als Wohnhaus gelten und genehmigt sein.

Ein Tiny House darf als Erstwohnsitz genutzt werden, wenn:

  • es auf einem baurechtlich genehmigten Grundstück steht
  • es allen baurechtlichen Anforderungen entspricht (z. B. Wohnflächenverordnung, Wärmeschutz, Statik)
  • du es offiziell als Wohngebäude bei der Gemeinde anmeldest

 

Buchtipp: Tiny House Deutschland: Lebe groß in einem kleinen Haus von Jörg Janßen-Golz ist ein praktischer Leitfaden für alle, die den Traum vom eigenen Minihaus verwirklichen wollen. Verständlich erklärt der Autor alles rund um Bauformen, Kosten, rechtliche Grundlagen und Alltag im Tiny House – mit vielen Tipps, Checklisten und Beispielen aus der wachsenden Tiny-House-Community. Beim Kauf eines Produkts erhalten wir ggf. eine kleine Provision.

Der große Haken: das passende Grundstück

Hier wird’s oft schwierig. Denn nicht jedes freie Grundstück darf einfach bebaut werden – und schon gar nicht mit einem Tiny House.

Worauf du achten musst:

  • Bebauungsplan der Gemeinde: Nur auf „Wohnbauflächen“ oder ausgewiesenen Mischgebieten kannst du dauerhaft wohnen
  • Erschließung: Strom, Wasser, Abwasser müssen verfügbar und genehmigt sein
  • Größe und Nutzung: Manche Gemeinden akzeptieren Tiny Houses nicht, weil sie nicht in das „ortsübliche Bild“ passen

Tipp: Geh frühzeitig zum Bauamt deiner Wunschgemeinde und frage konkret nach. Viele Gemeinden zeigen sich offen – wenn das Konzept durchdacht ist.

Was ist mit Tiny Houses auf Rädern?

Hier wird es noch komplexer: Mobile Tiny Houses auf Anhängern gelten nicht automatisch als Wohngebäude. Sie fallen oft in eine Grauzone zwischen Wohnwagen, Mobilheim und Haus.

Die häufigsten Probleme:

  • Als „fahrbares Objekt“ dürfen sie oft nicht dauerhaft bewohnt werden
  • Sie gelten häufig als Sonderbauten oder müssen besonderen Auflagen entsprechen
  • Viele Gemeinden erlauben nur temporäres Wohnen auf Campingplätzen oder Wochenendgrundstücken

Ausnahme: Du stellst dein Tiny House auf einem festen Fundament und lässt es offiziell genehmigen – dann kann es rechtlich als Wohngebäude gelten.

Tiny House als Erstwohnsitz – möglich, aber mit Hürden

Ja, du darfst ein Tiny House in Deutschland als Erstwohnsitz nutzen – wenn du ein geeignetes Grundstück findest und alle baurechtlichen Vorgaben erfüllst. Besonders in ländlichen Regionen zeigen sich viele Gemeinden offen für neue Wohnkonzepte. Aber: Ohne Genehmigung geht nichts.

So gehst du vor:

  1. Informiere dich beim Bauamt, welche Grundstücke bebaubar sind
  2. Kläre die Anforderungen an Wohnhäuser (Dämmung, Mindestgröße, Bauvorschriften)
  3. Lass dich beraten – am besten von Architekten oder Tiny-House-Spezialisten
  4. Plane mit Geduld – manchmal dauert es etwas länger, bis alle Genehmigungen durch sind

👉 Du willst dauerhaft im Tiny House leben? Dann starte jetzt mit der Planung – und informiere dich rechtzeitig über die Regeln in deiner Region.

Du suchst ein neues Zuhause?

Immobilie finden

(3)
2.3 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
2
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.