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Diese 7 Reparaturen darfst du in der Mietwohnung einfach selbst machen!

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Wackelnde Steckdose? Tropfender Wasserhahn? Oder schon wieder dieser lose Türgriff? In einer Mietwohnung ist oft nicht sofort klar, was du selbst machen darfst – und was lieber der Hausmeister oder Vermieter regeln sollte. Wir zeigen dir 7 typische Mini-Reparaturen, die du selbst erledigen darfst – und wie es richtig geht.

Darfst du das überhaupt?

Gute Nachricht: Kleinreparaturen sind in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt – solange du nichts beschädigst oder tiefgreifende Veränderungen vornimmst. Solche Handgriffe gelten meist als Instandhaltung und fallen nicht unter die sogenannte Instandsetzungspflicht des Vermieters.

Wichtig: Schau in deinen Mietvertrag! Oft gibt es Klauseln, die definieren, bis zu welcher Höhe du selbst verantwortlich bist. Meist liegt die Grenze bei 100 Euro pro Einzelreparatur.

1. Wasserhahn entkalken oder Dichtung tauschen

Wenn der Wasserhahn tropft, liegt das häufig an einer verkalkten oder porösen Dichtung.

So geht’s:

  • Wasser abdrehen
  • Perlator (das Sieb am Auslass) abschrauben und entkalken
  • Bei Bedarf: Dichtung im Hahn austauschen (gibt’s für wenige Euro im Baumarkt)

💡 Achte darauf, dass du keine festen Bauteile beschädigst – das wäre Vermietersache.

2. Türgriff wackelt

Das kommt häufiger vor, als man denkt – gerade bei viel genutzten Zimmertüren.

So geht’s:

  • Abdeckrosette lösen (geht meist mit einem Schraubenzieher)
  • Schrauben nachziehen
  • Rosette wieder draufstecken oder festschrauben

Tipp: Ein Tropfen Öl ins Türschloss kann zusätzlich Wunder wirken.

3. Siphon reinigen

Langsam ablaufendes Wasser im Waschbecken oder in der Dusche? Meist ist ein verstopfter Siphon schuld.

So geht’s:

  • Eimer unterstellen
  • Schraubverbindung lösen
  • Siphon reinigen, ggf. Haare oder Schmutz entfernen
  • Alles wieder festziehen, auf Dichtigkeit prüfen

Das zählt zur ganz normalen Pflege deiner Wohnung – du darfst das jederzeit selbst erledigen.

4. Duschkopf oder Perlator entkalken

Wasser spritzt kreuz und quer? Dann ist meist Kalk der Übeltäter.

So geht’s:

  • Duschkopf/Perlator abschrauben
  • In eine Schüssel mit Essigessenz oder Zitronensäure legen (1:1 mit Wasser)
  • Nach 30 Minuten gründlich abspülen

Keine Angst: Du musst kein Profi sein – das ist schnell gemacht und verbessert den Wasserdruck spürbar.

5. Lampen anschließen

In Deutschland ist das Anschließen von Lampen nicht verboten, wenn du weißt, was du tust.

So geht’s (nur wenn du dich sicher fühlst):

  • Strom ausschalten (Sicherung raus!)
  • Phasenprüfer verwenden
  • Anschluss entsprechend der Farbmarkierungen (L, N, PE)
  • Achte auf eine sichere Zugentlastung

Achtung: Bei unsicherem Umgang mit Strom gilt: lieber Elektriker rufen.

6. Silikonfuge im Bad nachziehen

Kleine Risse oder Schimmel in der Silikonfuge? Hier darfst du nachbessern – besonders bei optischen Mängeln.

So geht’s:

  • Alte Silikonreste mit einem Fugenmesser entfernen
  • Fläche reinigen und trocknen lassen
  • Neues Sanitärsilikon gleichmäßig auftragen
  • Mit Spülmittelfinger oder Fugenglätter abziehen

Kleiner Aufwand – großer Effekt fürs Bad.

7. Löcher zuspachteln

Du ziehst aus oder willst einfach renovieren? Kleinere Dübellöcher darfst (und solltest) du schließen.

So geht’s:

  • Loch auskratzen und reinigen
  • Spachtelmasse einfüllen
  • Glatt ziehen und ggf. überstreichen

Bei größeren Löchern oder Spezialputzen lieber den Fachmann fragen – aber normale Wandlöcher sind kein Problem.

Was du lieber lassen solltest

Finger weg heißt es bei:

  • Eingriffen in die Elektrik (z. B. Steckdosen versetzen)
  • Heizkörper abmontieren
  • Türen kürzen oder Wände streichen, wenn es vertraglich verboten ist
  • Wasseranschlüsse umbauen

Diese Dinge fallen unter den Zuständigkeitsbereich des Vermieters – auch wenn du handwerklich begabt bist.

Selbermachen spart Geld – aber mit Augenmaß

Mini-Reparaturen selbst zu erledigen ist erlaubt, spart Zeit und macht dich unabhängiger. Wichtig ist: Kenn deine Grenzen, mach nichts kaputt und frag im Zweifel nach. Denn auch im Mietrecht gilt: Vorsicht ist besser als Nachzahlung.

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