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Balkon zur Wohnfläche? Das ist die einfache Quadratmeter-Regel

Autorenbild: Kerstin Faust
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Ein Balkon kann den Wohnkomfort deutlich erhöhen – doch zählt er auch zur Wohnfläche? Genau diese Frage stellen sich viele Eigentümer und Mieter, besonders wenn es um Mietpreise oder den Immobilienkauf geht. Hier erfährst du, wann und wie du deinen Balkon zur Wohnfläche dazurechnen darfst und worauf du dabei achten solltest.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Wohnfläche umfasst alle Räume, die direkt dem Wohnen dienen – Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche oder Bad. Sie ist entscheidend für:

  • die Berechnung der Miete
  • den Kaufpreis einer Immobilie
  • die Vergleichbarkeit von Wohnungen
     

Die Nutzfläche geht darüber hinaus: Sie schließt auch zweckgebundene Räume wie Flure, Keller oder Abstellräume ein. Grundlage dafür ist die DIN 277, die allerdings nicht für die Wohnflächenberechnung im engeren Sinn gedacht ist.

Merke: Die Wohnfläche ist immer ein Teil der Nutzfläche – aber nicht umgekehrt.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Ja – aber nur anteilig! Laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) darfst du Balkone, Loggien, Dachterrassen oder Terrassen mit bis zu 25 % ihrer Grundfläche zur Wohnfläche dazurechnen. In bestimmten Fällen sogar mit bis zu 50 %.

Wann darfst du 50 % des Balkons anrechnen?

Diese großzügigere Regel gilt, wenn der Balkon:

  • überdacht und wettergeschützt ist
  • großzügig gestaltet wurde
  • eine hohe Aufenthaltsqualität bietet
     

Ein kleiner Zierbalkon ohne echte Nutzbarkeit fällt hingegen raus – er zählt nicht zur Wohnfläche.

Welche rechtlichen Regelungen gelten?

Die WoFlV gilt seit dem 1. Januar 2004 und ist besonders bei öffentlich gefördertem Wohnraum bindend. Aber auch bei frei finanzierten Wohnungen dient sie häufig als Grundlage. Alternativ kann die DIN 277 verwendet werden – sie bezieht sich allerdings auf die Nutzfläche und bewertet Außenbereiche anders.

Warum ist die korrekte Wohnflächenangabe so wichtig?

Die Wohnfläche beeinflusst direkt:

  • den Mietpreis pro Quadratmeter
  • den Immobilienwert
  • deine Vergleichsmöglichkeiten bei Immobilienangeboten
     

Achtung bei Mietverträgen: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten von der angegebenen ab, kann das zur Mietminderung berechtigen. Beim Kauf kann eine zu hoch angegebene Fläche den Preis verzerren.

Fazit: Zählt dein Balkon zur Wohnfläche?

Ja – aber mit Maß und Regel. Meistens darfst du 25 % der Balkonfläche zur Wohnfläche hinzuzählen, bei besonders hochwertiger Ausführung sogar 50 %. Die genaue Berechnung lohnt sich – nicht nur wegen des Preises, sondern auch für mehr Transparenz und Fairness beim Immobilienvergleich.

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