Das Wohnraumförderungsgesetz unterstützt Haushalte mit geringerem Einkommen beim Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Auch für den Hauskauf oder Hausbau kann es Fördermittel geben. Erfahre, wer die Förderung erhalten kann, welche Einkommensgrenzen gelten und wo du den Antrag stellst.
Übersicht
- Was ist das Wohnraumförderungsgesetz?
- Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Wer kann Wohnraumförderung erhalten?
- Wie beantrage ich die Wohnraumförderung?
- Wie viel Eigenkapital brauche ich für die Wohnraumförderung?
- Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Wohnraumförderung?
- Kann ich Wohnraumförderung mit KfW-Förderung kombinieren?
- Welche Wohnraumförderung gibt es in den Bundesländern?
- Häufige Fragen zum Wohnraumförderungsgesetz
Was ist das Wohnraumförderungsgesetz?
Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bildet eine gesetzliche Grundlage für die soziale Wohnraumförderung in Deutschland. Es soll Haushalten helfen, die sich am Wohnungsmarkt nicht ausreichend mit angemessenem Wohnraum versorgen können.
Neben der Förderung von Mietwohnungen kann auch der Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums unterstützt werden. Als Förderinstrumente kommen beispielsweise zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften infrage.
Welche Förderung tatsächlich verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und Förderprogramm ab.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das Wohnraumförderungsgesetz ermöglicht unter anderem die Förderung folgender Maßnahmen:
• Bau neuer Wohnungen oder Häuser
• Erwerb bestehenden Wohnraums
• Modernisierung von Wohnraum
• Schaffung von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum
Für den Hauskauf oder Hausbau ist entscheidend, ob das jeweilige Bundesland ein Programm für selbst genutztes Wohneigentum anbietet. Nicht jede grundsätzlich förderfähige Maßnahme wird in jedem Bundesland tatsächlich unterstützt.
Wer kann Wohnraumförderung erhalten?
Die soziale Wohnraumförderung richtet sich insbesondere an Haushalte, die Unterstützung bei der Wohnraumversorgung benötigen. Dazu zählen unter anderem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.
Bei der Eigentumsförderung prüfen die zuständigen Stellen vor allem:
• das anrechenbare Haushaltseinkommen
• die Größe und Zusammensetzung des Haushalts
• die geplante Selbstnutzung der Immobilie
• die Angemessenheit der Immobilienkosten
• die Tragbarkeit der Finanzierung und erforderliche Eigenmittel
Ob du Fördermittel erhältst, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Landesprogramms.
Wie beantrage ich die Wohnraumförderung?
Mit dem Wohnraumförderungsgesetz unterstützt der Staat einkommensschwache Familien beim Hausbau oder –kauf. Foto: Pavel Losevsky / stock.adobe.com
Fördermittel für den Hauskauf oder Hausbau beantragst du bei der zuständigen Wohnraumförderstelle oder über den im Landesprogramm vorgesehenen Antragsweg.
So gehst du vor:
1. Förderprogramm deines Bundeslandes auswählen.
2. Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen prüfen.
3. Finanzierung und erforderliche Unterlagen vorbereiten.
4. Antrag innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreichen.
5. Förderentscheidung abwarten und die Finanzierung verbindlich klären.
Wichtig: Informiere dich vor dem Abschluss verbindlicher Verträge darüber, welche Regeln für den Vorhabenbeginn gelten. Eine Antragstellung allein garantiert keine Förderung. Auch die Verfügbarkeit von Fördermitteln kann entscheidend sein.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für die Wohnraumförderung?
Wie viel Eigenkapital du für einen geförderten Hauskauf oder Hausbau benötigst, hängt vom jeweiligen Landesprogramm ab. Eine bundesweit einheitliche Mindestquote gibt es nicht. Je nach Förderbedingungen können folgende Eigenmittel berücksichtigt werden:
• Ersparnisse und andere verfügbare Geldmittel
• ein bereits vorhandenes Grundstück
• anerkannte Eigenleistungen beim Hausbau
Eigenleistungen werden umgangssprachlich auch als Muskelhypothek bezeichnet. Ob und in welcher Höhe sie angerechnet werden, entscheidet die zuständige Förderstelle. Plane neben dem Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten und eine finanzielle Reserve ein.
Weiterlesen: Eigenkapital beim Hauskauf.
Die Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG sind bundesrechtliche Ausgangswerte. Für die Förderung selbst genutzten Wohneigentums können die Bundesländer andere Einkommensgrenzen und Berechnungsregeln festlegen. Prüfe deshalb die aktuellen Bedingungen des zuständigen Landesprogramms.
Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Wohnraumförderung?
Die Einkommensgrenzen gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen der Wohnraumförderung. § 9 Absatz 2 WoFG nennt folgende bundesrechtliche Ausgangswerte für das jährliche anrechenbare Haushaltseinkommen:
- Einpersonenhaushalt: 12.000 Euro
- Zweipersonenhaushalt: 18.000 Euro
- Jede weitere Person: zusätzlich 4.100 Euro
- Jedes berücksichtigungsfähige Kind: zusätzlich 500 Euro
Beispiel: Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ergibt sich nach diesen Ausgangswerten eine Grenze von 27.200 Euro jährlich. Diese Beträge sind jedoch keine bundesweit einheitlichen Obergrenzen. Die Bundesländer können abweichende Einkommensgrenzen festlegen. Das maßgebliche Jahreseinkommen entspricht außerdem nicht automatisch dem Bruttogehalt oder dem zu versteuernden Einkommen.
Kann ich Wohnraumförderung mit KfW-Förderung kombinieren?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Wohnraumförderung deines Bundeslandes mit Förderkrediten der KfW kombinieren. Ob das möglich ist, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Förderprogramme ab.
Prüfe vor der Antragstellung, welche Maßnahmen gefördert werden, ob eine Kombination zulässig ist und welche Fristen gelten. Eine Doppelförderung derselben Kosten kann ausgeschlossen sein.
Weitere Möglichkeiten findest du in unserem Ratgeber zu Förderungen beim Immobilienkauf.
Welche Wohnraumförderung gibt es in den Bundesländern?
Die Bundesländer regeln wesentliche Voraussetzungen ihrer Wohnraumförderung selbst. Deshalb unterscheiden sich die Förderprogramme, Einkommensgrenzen, Eigenkapitalanforderungen und Antragswege.
In der folgenden Übersicht findest du die zuständigen Förderinstitutionen und erfährst, wo du die aktuellen Bedingungen für den Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums prüfen kannst.
Wichtig: Nicht jedes Bundesland bietet für jedes Immobilienvorhaben eine passende Eigentumsförderung an.
Wohnraumförderung Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg unterstützt die L-Bank die Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Die Eigentumsförderung richtet sich insbesondere an Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und eine tragfähige Finanzierung nachweisen können.
Was wird gefördert? Je nach Programm kommen der Neubau oder Erwerb eines Eigenheims sowie ergänzende Finanzierungshilfen infrage. Für Bau oder Erwerb neuen Wohnraums bietet die L-Bank eine Zusatzförderung an.
Wie viel Eigenkapital und welches Einkommen sind erforderlich? Maßgeblich sind die aktuellen Eigentumsförderbedingungen. Die L-Bank veröffentlicht dazu Konditionenübersichten; diese wurden zuletzt im Oktober 2026 aktualisiert.
Weitere Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen findest du bei der L-Bank zur Zusatzförderung beim Bau oder Erwerb neuen Wohnraums.
Wohnraumförderung in Bayern
Bayern unterstützt Haushalte bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Ein Förderweg ist das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm, das über die BayernLabo abgewickelt wird.
Was wird gefördert? Das Programm erfasst den Neubau, die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Welche Voraussetzungen gelten? Das anrechenbare Haushaltseinkommen muss innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Die Finanzierung muss tragbar sein. Die Programmbestimmungen wurden im März 2026 geändert. Eine Förderung ist nicht garantiert.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du in den aktuellen bayerischen Förderrichtlinien.
Wohnraumförderung in Berlin
Berlin konzentriert die soziale Wohnraumförderung insbesondere auf die Schaffung bezahlbarer Mietwohnungen. Die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 sind am 29. Mai 2026 in Kraft getreten.
Was wird gefördert? Die aktuellen Wohnungsneubauprogramme unterstützen insbesondere die Schaffung preis- und belegungsgebundenen Mietwohnraums. Sie sind nicht mit einer allgemeinen Förderung für den privaten Kauf eines Eigenheims gleichzusetzen.
Was bedeutet das für Kaufinteressierte? Wer in Berlin selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchte, sollte gesondert prüfen, ob ein passendes Eigentums- oder Modernisierungsprogramm verfügbar ist. Einkommensgrenzen aus der Mietwohnraumförderung dürfen nicht ungeprüft auf den Hauskauf übertragen werden.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei der Berliner Wohnungsneubauförderung.
Wohnraumförderung in Brandenburg
Brandenburg fördert nach seiner Wohneigentumförderrichtlinie vom 13. Februar 2026 die Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Die Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und ist bis Ende 2028 befristet.
Was wird gefördert? Unter anderem der Erwerb und die Modernisierung bestimmter Bestandsimmobilien, der Um- und Ausbau bestehender Gebäude sowie bestimmte Neubau- und Ersterwerbsvorhaben. Die Förderung ist teilweise an festgelegte Fördergebiete gebunden.
Wie hoch ist die Förderung? Für bestimmte Vorhaben sieht die Richtlinie eine Grundförderung aus 230.000 Euro Baudarlehen und 10.000 Euro Zuschuss vor. Hinzukommen können Zusatzförderungen, etwa für Kinder. Diese Beträge gelten nicht pauschal für jedes Vorhaben.
Wie viel Eigenkapital brauche ich? Grundsätzlich soll die Eigenleistung mindestens 15 Prozent betragen. Für bestimmte Vorhaben gelten abweichende Quoten. Auch die Herkunft der Eigenmittel ist geregelt.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du in der Wohneigentumförderrichtlinie Brandenburg 2026.
Wohnraumförderung in Bremen
Bremen fördert im Rahmen seiner sozialen Wohnraumförderung vor allem die Schaffung und Modernisierung bezahlbaren Mietwohnraums. Das Wohnraumförderprogramm 2026 umfasst Neubau, Modernisierung und den Ankauf beziehungsweise die Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen.
Gibt es eine Förderung für den privaten Hauskauf? Die veröffentlichten Bausteine des Wohnraumförderprogramms 2026 belegen kein allgemeines Eigentumsförderprogramm für private Käufer. Andere Fördermöglichkeiten müssen gesondert geprüft werden.
Wie beantrage ich Förderung? Für die soziale Wohnraumförderung ist unter anderem die Bremer Aufbau-Bank zuständig. Die Stadt Bremen weist darauf hin, dass die Programme bis einschließlich 2026 bereits ausgebucht sind. Diese Angabe bezieht sich auf die dort beschriebenen Wohnraumförderprogramme, nicht auf sämtliche Förderangebote.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den aktuellen Informationen zur Bremer Wohnraumförderung.
Wohnraumförderung in Hamburg
Hamburg bietet über die IFB Hamburg Förderdarlehen für bestimmte Vorhaben mit selbst genutztem Wohneigentum an. Neben dem Neubau kommen auch ausgewählte Bestandsimmobilien infrage.
Was wird gefördert? Der erstmalige Bau und Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums kann mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt werden. Besondere Fördermöglichkeiten bestehen für große Familien und Haushalte mit bestimmten Schwerbehinderungen.
Gibt es Förderung für Bestandsimmobilien? Hamburg unterstützt unter bestimmten Bedingungen auch den Erwerb und die anschließende energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien der Energieklassen D bis H. Die Immobilie muss im Zuge der Förderung mindestens Energieklasse C erreichen.
Welche Einkommensgrenzen gelten? Die Grenzen unterscheiden sich nach Programm und Haushaltskonstellation. Deshalb sollten Antragsteller die jeweils geltenden IFB-Bedingungen prüfen.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Hamburger Wohnraumförderprogramm.
Wohnraumföderung in Hessen
Hessen unterstützt die Bildung selbst genutzten Wohneigentums im Rahmen seiner sozialen Wohnraumförderung. Zuständig sind je nach Verfahrensschritt die Wohnraumförderstellen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Was wird gefördert? Unter den Voraussetzungen der Landesrichtlinien können der Neubau und Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen unterstützt werden. Auch für den Erwerb bestehenden Wohnraums bestehen Fördermöglichkeiten.
Welche Voraussetzungen gelten? Zu prüfen sind insbesondere das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Eigenmittel, die angemessenen Gesamtkosten und die langfristige Tragbarkeit der Finanzierung. Hessen veröffentlicht eine eigene Richtlinie für selbst genutztes Wohneigentum.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den hessischen Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung.
Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert verschiedene Maßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Wohnraum. Die Programme richten sich je nach Fördergegenstand an unterschiedliche Zielgruppen.
Wird auch der private Hauskauf gefördert? Aus der allgemeinen Wohnraumförderung lässt sich keine pauschale Förderzusage für den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums ableiten. Kaufinteressierte sollten prüfen, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung ein passendes Landesprogramm angeboten wird.
Wo gibt es Informationen? Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern informiert über die verfügbaren Wohnraumförderprogramme und die jeweiligen Antragswege. Anforderungen an Eigenkapital und Einkommen hängen vom konkreten Programm ab.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Wohnraumförderung in Niedersachsen
Niedersachsen unterstützt über seine soziale Wohnraumförderung auch die Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Die Förderung richtet sich insbesondere an Haushalte, die die Voraussetzungen des jeweiligen Landesprogramms erfüllen.
Was wird gefördert? Je nach Programm kommen der Neubau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums infrage. Die Förderung wird über die zuständigen Wohnraumförderstellen und die NBank abgewickelt.
Wie viel Eigenkapital ist nötig? Die erforderlichen Eigenmittel und die maßgeblichen Einkommensgrenzen sind programmspezifisch geregelt. Frühere pauschale Quoten und Beträge sollten nicht ohne Prüfung der aktuellen Bestimmungen übernommen werden.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Eigentumsförderung der NBank.
Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen unterstützt den Neubau und Kauf selbst genutzten Wohneigentums mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung. Grundlage ist unter anderem die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2026.
Was wird gefördert? Förderfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen die Neuschaffung und der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Erwerb bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung.
Welche Einkommensgrenzen gelten? Das Land unterscheidet zwischen Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B. In Gruppe B darf das maßgebliche Einkommen die gesetzliche Grenze um bis zu 40 Prozent übersteigen.
Wie viel Eigenkapital brauche ich? Für selbst genutztes Wohneigentum sieht die Richtlinie grundsätzlich eine Eigenleistung von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten vor.
Wo stelle ich den Antrag? Zuständig ist die Bewilligungsbehörde der Stadt oder des Kreises, in dem die Immobilie liegt. Der Antrag muss grundsätzlich vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags beziehungsweise vor Baubeginn gestellt werden.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026.
Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen seiner sozialen Wohnraumförderung auch die Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Eine wichtige Anlaufstelle ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Was wird gefördert? Abhängig vom Programm kommen der Neubau, Kauf und die Modernisierung selbst genutzten Wohnraums infrage. Die Förderung kann über zinsgünstige Darlehen erfolgen.
Welche Voraussetzungen gelten? Maßgeblich sind die Einkommensgrenzen, die zulässigen Gesamtkosten, die erforderlichen Eigenmittel und die Tragbarkeit der Finanzierung. Die aktuellen Werte müssen anhand des konkreten ISB-Programms geprüft werden.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Wohnraumförderung der ISB Rheinland-Pfalz.
Wohnraumförderung im Saarland
Das Saarland verfügt über Programme der sozialen Wohnraumförderung. Ob und in welcher Form der Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums unterstützt wird, richtet sich nach den aktuell verfügbaren Programmen.
Was kann gefördert werden? Die Wohnraumförderung kann Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum umfassen. Für private Eigentümer ist entscheidend, ob ein entsprechendes Eigentumsprogramm angeboten wird.
Welche Voraussetzungen gelten? Einkommensgrenzen, Eigenmittel, Förderhöhe und Antragsweg müssen für das konkrete Programm geprüft werden. Frühere Prozentwerte aus älteren Förderregelungen sollten nicht pauschal übernommen werden.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Saarländischen Investitionskreditbank.
Wohnraumförderung in Sachsen
Sachsen bietet mit dem Programm Familienwohnen einen Förderansatz für die Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Die Förderung richtet sich an Haushalte, die die jeweiligen Programmvoraussetzungen erfüllen.
Was wird gefördert? Je nach Programmbedingungen können der Erwerb oder die Schaffung selbst genutzten Wohnraums für Familien unterstützt werden.
Welche Einkommensgrenzen und Eigenmittel gelten? Entscheidend sind die aktuellen Bestimmungen des Programms Familienwohnen. Die Voraussetzungen sollten vor einem verbindlichen Immobilienkauf bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) geprüft werden.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Förderprogramm Familienwohnen der SAB.
Wohnraumförderung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt informiert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt über Fördermöglichkeiten für Wohneigentum. Dazu gehört das IB-Wohneigentumsprogramm.
Was wird gefördert? Welche Immobilienvorhaben finanziert werden können, richtet sich nach den Bedingungen des jeweils verfügbaren Förderprodukts. Der Kauf oder Bau selbst genutzten Wohnraums sollte anhand der konkreten Programmbeschreibung geprüft werden.
Wie viel Eigenkapital und Einkommen sind zulässig? Hier gelten die jeweiligen Programmvorgaben. Das IB-Wohneigentumsprogramm ist nicht automatisch mit der einkommensabhängigen sozialen Wohnraumförderung gleichzusetzen.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bietet über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Wohneigentum an. Dazu gehört das Produkt IB.SH Immo Eigentum.
Was wird gefördert? Welche Neubau- oder Erwerbsvorhaben finanziert werden können, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Produkts ab.
Wie viel Eigenkapital brauche ich? Die frühere Angabe von 7,5 Prozent aus dem alten Artikel darf nicht pauschal für 2026 übernommen werden. Entscheidend sind die aktuellen Finanzierungs- und Förderbedingungen.
Wichtig: Nicht jedes Finanzierungsprodukt der IB.SH ist automatisch eine einkommensabhängige Förderung nach dem Wohnraumförderungsrecht.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Förder- und Finanzierungsangebot der IB.SH.
Wohnraumförderung Thüringen
Thüringen bietet über die Thüringer Aufbaubank verschiedene Programme rund um Wohneigentum an. Dazu gehört das Programm EigenheimPlus.
Was wird gefördert? Welche Vorhaben beim Kauf oder Bau eines Eigenheims unterstützt werden können, richtet sich nach den jeweils gültigen Programmbedingungen.
Welche Voraussetzungen gelten? Interessierte sollten die Anforderungen an Selbstnutzung, Einkommen, Eigenmittel und Finanzierung vor Beginn ihres Vorhabens prüfen. Das Produkt EigenheimPlus ist nicht ohne Weiteres mit der sozialen Wohnraumförderung gleichzusetzen.
Weitere Informationen zu den geltenden Förderbedingungen findest du bei den Förderangebot der Thüringer Aufbaubank.
Häufige Fragen zum Wohnraumförderungsgesetz
Kann ich Wohnraumförderung ohne Eigenkapital bekommen?
Das hängt vom jeweiligen Landesprogramm ab. Viele Programme verlangen Eigenmittel. Teilweise können auch Eigenleistungen oder ein vorhandenes Grundstück berücksichtigt werden.
Wird der Kauf einer Bestandsimmobilie gefördert?
Ja, der Erwerb bestehenden Wohnraums kann grundsätzlich förderfähig sein. Ob du tatsächlich Fördermittel erhältst, hängt vom Bundesland und dem konkreten Programm ab.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Wohnraumförderung?
Die Erfüllung der Fördervoraussetzungen bedeutet nicht automatisch, dass du eine Förderzusage erhältst. Entscheidend sind die geltenden Programmbedingungen und gegebenenfalls verfügbare Fördermittel.
Wo stelle ich den Antrag auf Wohnraumförderung?
Die zuständige Antragsstelle unterscheidet sich je nach Bundesland und Förderprogramm. Häufig sind kommunale Wohnraumförderstellen oder Landesförderbanken beteiligt.
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